13/09/2026
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen Schönheitsoperationen unter bestimmten Voraussetzungen als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen anerkannt. Die Finanzverwaltung setzt die neue Rechtsprechung um und ändert mit einem aktuellen Schreiben den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend. Lesen Sie die Details hier:
Das BMF konkretisiert Rahmenbedingungen für Umsatzsteuerbefreiung ästhetischer Behandlungen