13/06/2022
Irgendwie habe ich das Gefühl, das es vielen einfach Durchgerutscht ist! Sorry aber das bringt richtig Ärger!
Ein tollen Tag aus Hürth,
Habt Ihr es nicht der Presse entnommen?
Die Rechtsgrundlagen für betriebliche Altersversorgung haben sich massiv Verändert. Einer der Hauptgründe ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz!
Den ganzen juristischen Kram erspare ich uns mal an dieser Stelle, denn sonst würde diese Mail unlesbar.
Ich erlaube mir deshalb nur auf die 3 wichtigsten Punkte hinzuweisen:
1. Der Arbeitgeber muss mind. die Möglichkeiten einer Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt, ermöglichen. Das kann über einen einheitlichen Rahmenvertrag erfolgen! Es gilt aber zu dokumentieren das ALLE Mitarbeiter informiert wurden und einen Abschluss abgelehnt haben. Ansonsten haften die Organe bzw. Inhaber der Firma!
2. Ab 01.01.2022 muss jeder Arbeitgeber allen Mitarbeitern in der Firma, die eine betriebliche Altersversorgung bereits haben oder aber neu abschließen wollen einen Zuschuss von mind. 15% auf den gezahlten Beitrag zahlen. Die Betonung liegt auf MUSS!
3. Der aktuell mögliche Höchstbeitrag zur betrieblichen
Altersversorgung liegt bei € 568,00 pro Monat! Davon € 284,00 pro Monat von der Sozialversicherungspflicht befreit.
Wie oben genannt, erspare ich mir lange juristische Exkurse. Wer er sich antun will, hier der ganze Text auf Google eingeben:
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Wenn ich was tun kann, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Axel Junker
EURA® Unternehmensgruppe
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