Buchhaltung Gera Cynthia Holz

Buchhaltung Gera Cynthia Holz R.E.L.E.A.S.E.

02/05/2019

Die Teilnehmer der Reality-TV-Show verpflichten sich dazu, sich filmen zu lassen und treten die Verwendungs- und Verwertungsrechte an die Produktionsfirma ab. Im Gegenzug dafür wird das Eigenheim saniert – ohne dass die Teilnehmer dafür bezahlen… Read More

Na dann... Ran an die Tastatur! ☝️
28/02/2019

Na dann... Ran an die Tastatur! ☝️

Lob und Tadel für ihr Finanzamt können Thüringer ab 1. März in einer Online-Befragung loswerden.

26/09/2018

Kassenführung und kein Ende 🤓

25/09/2018

☝️Bundesregierung legt Familienentlastungsgesetz vor

Der Regierungsentwurf zum Familienentlastungsgesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Kinderfreibetrag und Kindergeld

Der Kinderfreibetrag soll ab 1.1.2019 von derzeit 4.788 EUR (2.394 EUR je Elternteil) auf 4.980 EUR (2.490 EUR je Elternteil) und ab 1.1.2020 um weitere 192 EUR auf 5.172 EUR (bzw. 2.586 EUR je Elternteil) erhöht werden.

Das Kindergeld soll ab Juli 2019 um 10 EUR je Kind und Monat steigen. Dies bedeutet: jeweils 204 EUR für das erste und zweite Kind, 210 EUR für das dritte Kind und 235 EUR für jedes weitere Kind.

Beachten Sie | Ab 1.1.2021 ist eine weitere Erhöhung um 15 EUR je Kind und Monat vorgesehen. So wurde es zumindest im Koalitionsvertrag vereinbart.

Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, soll ab 1.1.2019 von 9.000 EUR auf dann 9.168 EUR steigen. Ab 1.1.2020 ist ein Anstieg um 240 EUR auf 9.408 EUR vorgesehen.

Beachten Sie | Der Unterhaltshöchstbetrag wird an die neuen Werte des Grundfreibetrags angepasst.

Kalte Progression

Die kalte Progression soll eingedämmt werden. Hier geht es um den Effekt, dass manche Steuerzahler trotz Lohnerhöhung real nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Hintergrund ist die Berechnung der Einkommensteuer mittels Einkommensstufen. Um hier gegenzusteuern sollen (neben der Erhöhung des Grundfreibetrags) die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben werden: Für den Veranlagungszeitraum 2019 um 1,84 % und für 2020 um 1,95 %. Die Prozentsätze entsprechen den voraussichtlichen Inflationsraten der Jahre 2018 bzw. 2019.

Beachten Sie | Der im Koalitionsvertrag vereinbarte schrittweise Abbau des Solidaritätszuschlags wurde im Gesetzentwurf (noch) nicht umgesetzt.

Quelle | Entwurf der Bundesregierung vom 27.6.2018: Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz); Die Bundesregierung vom 27.6.2018: „Bis zu zehn Milliarden EUR für Familien“

‼️Bundesfinanzministerium konkretisiert seine Ansicht zur Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch| Nach Meinung d...
25/09/2018

‼️Bundesfinanzministerium konkretisiert seine Ansicht zur Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch

| Nach Meinung des Bundesfinanzministeriums stellt die Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch einen formellen Mangel dar, da im Kassenbuch lediglich Barbewegungen zu erfassen sind. Diese Ansicht hatte der Deutsche Steuerberaterverband als nicht praktikabel kritisiert. Hierauf hat das Bundesfinanzministerium nun mit einem Schreiben reagiert und seine Auffassung präzisiert. |

In der Praxis erfolgt die Erst-Erfassung der Gesamtumsätze über das Kassenbuch und die EC-Zahlungen werden quasi als „Ausgabe“ wieder ausgetragen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird sodann der Gesamtbetrag entsprechend im Kassenkonto gebucht und die EC-Kartenumsätze über das Geldtransitkonto ausgebucht (durchlaufender Posten).

Ende 2017 hatte der Deutsche Steuerberaterverband darauf hingewiesen, dass das Bundesfinanzministerium diese Handhabung nicht akzeptiert. Nun hat das Bundesfinanzministerium seine Sichtweise wie folgt konkretisiert:

Das Kassenbuch soll so beschaffen sein, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Istbestand verglichen werden kann, um eine jederzeitige Kassensturzfähigkeit herzustellen. Die steuerrechtliche Würdigung des Sachverhalts ist vom Einzelfall abhängig.

✔️Werden die im Kassenbuch erfassten EC-Karten-Umsätze zum Beispiel in einem weiteren Schritt gesondert kenntlich gemacht oder sogar wieder aus dem Kassenbuch auf ein gesondertes Konto aus- bzw. umgetragen, ist weiterhin die Kassensturzfähigkeit der Kasse gegeben.

Die (zumindest zeitweise) Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch ist ein formeller Mangel, der bei der Gewichtung weiterer formeller Mängel im Hinblick auf eine eventuelle Verwerfung der Buchführung regelmäßig außer Betracht bleibt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Zahlungsweg ausreichend dokumentiert wird und die Nachprüfbarkeit des tatsächlichen Kassenbestands jederzeit besteht.

Quelle | BMF, Schreiben vom 29.6.2018 an den DStV, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 202302; DStV „Obacht bei der Buchung von EC-Kartenumsätzen!“, Stand: 7.12.2017

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‼️Mangelhafte Kassenführung: Schätzungsergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein!
23/08/2018

‼️Mangelhafte Kassenführung: Schätzungsergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein!

Der BFH (12.7.17, X B 16/17) hatte bereits Stellung zur Quantilsschätzung bei Verwendung von offenen Ladenkassen sowie zu Sicherheitszuschlägen bei Geldeinwurfautomaten als ...

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