17/08/2026
An einem konkreten Rechenbeispiel wird sichtbar, wie stark sich ein früherer Rentenbeginn auf die monatliche Bruttorente auswirken kann.
Beispiel: Jahrgang 1964, mindestens 35 Versicherungsjahre und 1.600 € Monatsrente als einheitliche Rechenbasis vor Abschlag.
Nach derzeit geltendem Recht liegt die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann grundsätzlich bereits ab 63 beginnen. Der dauerhafte Abschlag beträgt 0,3 % für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns.
63 Jahre → 14,4 % Abschlag → 1.369,60 €
230,40 € weniger pro Monat
64 Jahre → 10,8 % Abschlag → 1.427,20 €
172,80 € weniger pro Monat
65 Jahre → 7,2 % Abschlag → 1.484,80 €
115,20 € weniger pro Monat
67 Jahre → 0 % Abschlag → 1.600,00 €
Wichtig: Die oft genannte „Rente mit 63“ ist keine einheitliche Regel für alle.
Dieses Beispiel betrifft die Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren.
Davon zu unterscheiden ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit grundsätzlich 45 Versicherungsjahren. Für den Jahrgang 1964 und später liegt deren Altersgrenze nach derzeit geltendem Recht bei 65 Jahren – ohne Abschlag.
Verglichen wird in der Grafik bewusst nur die Wirkung des Abschlags auf dieselbe angenommene Ausgangsrente. Wer länger arbeitet und weitere Beiträge zahlt, kann zusätzliche Entgeltpunkte erwerben. Rentenanpassungen, Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind ebenfalls nicht berücksichtigt.
Deshalb lässt sich aus dem monatlichen Abschlag allein nicht ableiten, welches Rentenalter sich persönlich finanziell am meisten lohnt.
Auch wichtig: Für die Zukunft werden Änderungen der Altersgrenzen diskutiert. Reformvorschläge sind derzeit noch nicht geltendes Recht.
Stand: 17.08.2026. Quellen: Deutsche Rentenversicherung / BMAS.
Welches Rentenalter soll ich als Nächstes mit einer anderen Beispielrente berechnen?
KI-Hinweis: Grafik und Text wurden mit KI erstellt und redaktionell geprüft.