09/09/2026
Immobilienverkauf: Unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung führt nicht mehr zu Kapitalerträgen
Vereinbaren die Parteien bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen ausdrücklich eine unverzinsliche Kaufpreisstundung und sollen sämtliche Raten ausschließlich auf den Kaufpreis angerechnet werden, erzielt der Veräußerer nun doch keine Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG).
Damit hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Ansicht verworfen, wonach die einzelnen Raten nach § 12 Abs. 3 Bewertungsgesetz (BewG) typisierend in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufzuteilen sind.
Entscheidend ist die zivilrechtliche Vereinbarung. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich geregelt, dass sämtliche Raten ausschließlich Kaufpreiszahlungen darstellen und keine Verzinsung erfolgen soll, ist diese Vereinbarung auch steuerlich anzuerkennen.
👉 𝗠𝗲𝗵𝗿 𝘇𝘂𝗺 𝗨𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝗻 𝗔𝘂𝘀𝘄𝗶𝗿𝗸𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻:
🔗 gres-partner.de/immobilienverkauf-ratenzahlung
𝗚𝗿𝗲𝘀 & 𝗣𝗮𝗿𝘁𝗻𝗲𝗿
Ihr Steuerberater des Vertrauens
📍 München Trudering & Umgebung
© artistsgroup | Bilder: Canva Pro, acilo von Getty Images Signature