15/09/2026
Die Beiträge sind in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Wer nichts unternimmt, zahlt den neuen Beitrag einfach weiter — ein ganzes Jahr lang.
Bei den meisten Verträgen ist der 30. November der Stichtag. Die Kündigung muss bis dahin beim Versicherer eingegangen sein, nicht abgeschickt. Bei unterjährigen Verträgen verschiebt sich der Termin entsprechend.
Und falls Sie ihn verpassen: Nach einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht — einen Monat ab Zugang der Mitteilung.
Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie beim Wechsel mit, die geht nicht verloren.
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