AXA Vertretung Samuel Bosold

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Samuel Bosold
Hauptvertretung der
AXA Versicherung AG

Leipziger Str. 13b
36037 Fulda
Tel: 0661/6792420
Fax: 0661/25030439
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e-mail: [email protected]



Kundeninformation Leben-, Kranken- und Sachversicherung
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X-03 beim DIHK e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin, Telefon 0180/5005850*,www.vermittlerregister.info;

Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632, 10006 Berlin und Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstr. 13, 10117 Berlin

Kundeninformation Bank
Tätig als vertraglich gebundener Vermittler für die AXA Bank AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln, Telefon: 01805-771089*, Telefax: 0221-14838962. Die AXA Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. angeschlossen.

*14 Cent je angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf.

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ROLAND ProzessFinanz informiert „David“ Schrems verklagt „Goliath“ Facebook – nach nur drei Tagen schon über 10.000 Mits...
05/08/2014

ROLAND ProzessFinanz informiert

„David“ Schrems verklagt „Goliath“ Facebook – nach nur drei Tagen schon über 10.000 Mitstreiter


ROLAND ProzessFinanz finanziert Sammelklage
Facebook-Nutzer können aktiv für Datenschutz kämpfen

Köln/Wien, 4. August 2014. Die ROLAND ProzessFinanz AG finanziert eine Sammelklage des bekannten Datenschützers Maximilian Schrems gegen Facebook. Die Nutzer des sozialen Netzwerks sind aufgerufen, sich anzuschließen und damit aktiv für den Datenschutz zu kämpfen. Ist die Klage erfolgreich, können die Kläger zudem auf Schadenersatz hoffen. Bereits jetzt, drei Tage nach Bekanntwerden der Sammelklage, haben sich schon über 10.000 Facebook-Nutzer angeschlossen.

Facebook hat seinen europäischen Sitz in Irland. Die Gesellschaft ignoriert seit Jahren weitgehend das europäische Datenrecht. Zudem nutzt Facebook die Daten der Nutzer und Dritter kommerziell – ohne dazu berechtigt zu sein. Jetzt haben Facebook-Nutzer eine Klage gegen den Konzern eingereicht. Finanziert wird die Initiative von ROLAND ProzessFinanz.

Die Klage verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll Facebook zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gezwungen werden. Zum andern sollen Facebook-Nutzer für die unrechtmäßige Datensammlung, Datenanalyse und Verwertung entschädigt werden.

Mit dem Smartphone für mehr Datenschutz

ROLAND ProzessFinanz finanziert den österreichischen Kläger Maximilian Schrems, der schon seit 2011 in Irland gegen Facebook vorgeht. Die irische Datenschutzbehörde hat jedoch auch nach fast drei Jahren noch keine Entscheidungen gegen den wichtigen Steuerzahler Facebook getroffen, obwohl die Verletzungen europäischen Datenschutzrechts offensichtlich sind. Daher hat sich Maximilian Schrems zusammen mit seinem Anwalt Dr. Wolfram Proksch (PFR Rechtsanwälte) entschlossen, als österreichischer Verbraucher vor dem Handelsgericht Wien gegen Facebook zu klagen.

Dieser Klage, die er mit sieben weiteren Betroffenen führt, können sich alle volljährigen Facebook-Nutzer anschließen. Das funktioniert über eine einfache Abtretung der Ansprüche per Smartphone auf der Website www.fbclaim.com. Mit wenigen Klicks kann man so zum Unterstützer der Klage in Wien werden und erhält zudem die Chance, im Erfolgsfall selbst Schadenersatz zu erhalten.

Per Sammelklage gegen Datenmissbrauch

Mit ROLAND ProzessFinanz hat sich Schrems nun einen finanzstarken und erfahrenen Partner gesichert und seine Position gegenüber dem Netzwerkgiganten Facebook entscheidend gestärkt. Dazu sagt Dr. Arndt Eversberg, Vorstand des Prozessfinanzierers: „ROLAND steht hinter den Zielen von Maximilian Schrems. Datenschutz geht uns alle an. Die Gefahren für den Einzelnen sind – neben der unberechtigten kommerziellen Nutzung – immens und vielschichtig.“ Die Prozessfinanzierung der österreichischen „Sammelklage“ ermögliche es jedem einzelnen Facebook-Kunden, sich gegen den Missbrauch seiner Daten durch Facebook zu wehren. „Für Maximilian Schrems und seine Unterstützer schaffen wir Waffengleichheit mit dem Weltkonzern und treten an seine und seines Anwalts Seite. Wir verstehen uns als Teampartner mit einem gemeinsamen Ziel“, so Dr. Arndt Eversberg.

Schrems, der Jura studiert hat, erlangte vor drei Jahren europaweite Aufmerksamkeit, als er von Facebook die Herausgabe der über ihn gespeicherten Daten erwirkte. Er erhielt schließlich mehr als 1.200 Seiten, darunter auch Daten, die Schrems längst gelöscht hatte. Während Facebook-Gründer Marc Zuckerberg 2011 im Rahmen der Big-Brother-Awards den Sonderpreis für ein „lebenslanges Ärgernis“ bekam angesichts des kritikwürdigen Umgangs mit Kundendaten, erhielt Schrems den Positivpreis „Defensor Libertatis“ für sein Engagement.

Näheres zur Klage und zu Facebooks Umgang mit Kunden-Daten finden Sie unter www.europe-v-facebook.org.

27/03/2014

Streik am Flughafen – das steht Passagieren

Köln, 26. März 2014. Ausnahmezustand: Ab morgen streikt an zahlreichen deutschen Flughäfen das Bodenpersonal. Auch Piloten von Lufthansa und Germanwings drohen seit letzter Woche mit Streik. Das Chaos an den Flughäfen ist vorprogrammiert. Passagiere brauchen nun viel Geduld – und die wichtigsten rechtlichen Hinweise. Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz Kai Solmecke aus der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte gibt hilfreiche juristische Tipps für Fluggäste.

Ausharren in der Wartehalle – Anspruch auf Verpflegung, Telefonate und Co.
Wer streikbedingt am Flughafen strandet, hat Rechte: Verzögert sich der Flug um mindestens zwei Stunden, ist die Airline verpflichtet, den Wartenden Mahlzeiten und Getränke anzubieten. Außerdem muss sie den Passagieren unentgeltlich zwei Telefonate oder das Senden von zwei Faxen oder E-Mails ermöglichen. „Gegebenenfalls dürfen sich Reisende sogar auf Kosten der Fluggesellschaft in einem Hotel einquartieren lassen“, erklärt Rechtsanwalt Kai Solmecke. Entscheidend ist hier die Flugstrecke: „Bei einer Distanz bis 1.500 Kilometer muss die Fluggesellschaft die genannten Services anbieten, wenn der Flug mindestens zwei Stunden verspätet ist. Liegt das Reiseziel bis zu 3.500 Kilometer entfernt, gilt diese Regel ab drei, und bei weiteren Strecken ab vier Stunden Verspätung.“ Diese Regelungen gelten allerdings nur für Flüge, dessen Start- oder Zielflughäfen innerhalb der EU liegen, und für EU-Airlines.

Flug gestrichen – Reisende dürfen „umsteigen“
Wenn Wartende die Geduld verlässt: „Verzögert sich der Abflug um mehr als fünf Stunden oder wird der Flug gestrichen, kann der Passagier den Flug stornieren und sich den Flugpreis erstatten lassen“, erklärt Kai Solmecke. Wer auf die Reise nicht verzichten will, kann sich auf einen späteren Flug umbuchen lassen. „Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren.“ Je nach Streikdauer müssen die Fluggäste jedoch teils mehrere Wochen auf einen Ersatz-Flug warten. „Liegt der Zielort in Deutschland, können Reisende auch auf den Zug umsteigen, sollten sich dies aber vorher von der Airline bestätigen lassen“, so der ROLAND-Partneranwalt.

Urlaub ade? – Reisepreis zurückverlangen, Schadenersatz einfordern
Endlich steht der wohlverdiente Urlaub vor der Tür – und dann das. „Fällt eine Pauschalreise gänzlich aus, erhält der Kunde den Reisepreis zurück. Wenn die Abreise völlig ungewiss ist oder sich die komplette Reise ganz erheblich verspäten würde, ist eine Kündigung wegen höherer Gewalt möglich“, erklärt Kai Solmecke. Auch dann erhält der Kunde den gesamten Reisepreis zurück. „Unter Umständen besteht die Möglichkeit, Geld für entgangene Urlaubstage anteilig zurückfordern oder sogar Schadenersatz für den verpatzten Urlaub geltend zu machen“, so Kai Solmecke. Immerhin ein kleiner Trost für streikgeplagte Fluggäste.

26/03/2014

Das PLUS von AXA: Kinderkrankheiten - Ursachen und Ratgeber.

20/03/2014

an alle Berufsstarter:

Bitte unbedingt noch zu Schulzeiten informieren ob die Absicherung der Arbeitskraft evtl. sinnvoller ist noch als Schüler zu starten. Gerade angehende Handwerker können so viel Geld sparen.

20/03/2014

Auto kaufen und Autofinanzierung - 45% aller Autos in Deutschland werden finanziert. Ob Sie mit einem Kredit oder Leasing besser fahren, hat das PLUS von AXA für Sie recherchiert. Erhalten Sie zudem bis zu 35% Rabatt über unseren Vorteilspartner Carplus!

20/03/2014

Der Kfz-Schutzbrief von AXA ist in den meisten Kfz-Versicherungen bereits prämienfrei mitversichert - die schnelle Hilfe bei Pannen, Unfällen und Notsituationen.

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