25/10/2018
Restkostenversicherung für Beihilfeberechtigte
Als Beamter, Richter, Polizist, Beamtenanwärter oder beihilfeberechtigter Student erhalten Sie von ihrem Dienstherrn im Krankheitsfall eine Beihilfe. Die Beihilfe deckt die im Krankheitsfall entstehenden Kosten zu einem Teil. Für den noch verbleibenden Kostenanteil brauchen Sie eine private Restkostenversicherung. Die LVM bietet Ihnen die Restkostenversicherung mit einem Zusatzschutz, der auch nicht beihilfefähige Kosten übernimmt.
Ihre Vorteile: https://www.lvm.de/wps/portal/lvm/privatkunden/produkte/gesundheit-und-vorsorge/krankenversicherung/restkostenversicherung-private-krankenversicherung-tab1