MK-Versicherung & Immobilien Makler Freising

MK-Versicherung & Immobilien Makler Freising Klar besser. Unsere Vorteile für Sie! Wir vertreten allein Ihre Interessen und sind nicht an bestim Wir verkaufen oder vermieten auch Ihre Immobilie.

Als Versicherungsmakler kann ich Ihnen Versicherungen aller namhaften Gesellschaften in allen privaten und geschäftlichen Bereichen sowie Finanzierungen und Bausparen anbieten. Informationen können Sie auch auf meiner Internetseite www.max.kirscher.versicherung-Freising.de nachlesen

Wir suchen ständig für unsere vorgemerkten Immobilienkunden Häuser, Wohnungen und Grundstücke in München und kompl

etten Münchner Umland. Besuchen Sie unsere Internetseite unter:
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Achtung Kapitalanleger! Auch für Sie haben wir ausgewählte Immobilien zur Kapitalanlage! Gerne mehr bei einem Informationgespräch

4-Zimmerwohnung in Freising zu vermieten.Bei Interesse melden Sie sich bei mir!Ihr Max Kirschner
18/10/2021

4-Zimmerwohnung in Freising zu vermieten.
Bei Interesse melden Sie sich bei mir!Ihr Max Kirschner

Wie lange deutsche Haushalte sich Pflege leisten könnten?2.015 Euro – so hoch lag Anfang Juli der Eigenanteil, den Pfleg...
27/10/2020

Wie lange deutsche Haushalte sich Pflege leisten könnten?

2.015 Euro – so hoch lag Anfang Juli der Eigenanteil, den Pflegebedürftige in Deutschland im Durchschnitt stemmen müssen. Er setzt damit seinen unseligen Aufwärtstrend fort; noch im Januar lag der Durchschnittsbetrag bei 1.940 Euro. Eine solche finanzielle Belastung stellt viele Familien vor Probleme.

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat das Vermögen der Haushalte in Deutschland den Pflegekosten gegenübergestellt und durchgerechnet, wie lange sich jene die vollstationäre Pflege eines Mitglieds leisten könnten. Im Blickpunkt standen vor allem Rentnerhaushalte und solche von Erwerbstätigen im Alter von 45 bis 65 Jahren. Ergebnis: Bei gut jedem dritten würde das Vermögen nicht mal für ein Jahr Pflege reichen. Jeder zweite käme bis zu drei Jahre über die Runden. Im Schnitt dauert eine vollstationäre Pflege hierzulande jedoch viereinhalb Jahre.

Ungeachtet dieses finanziellen Risikos fristen private Pflegeversicherungen bisher ein Nischendasein. Dabei entschärfen sie die Bedrohung für kleines Geld – umso günstiger, je früher der Einstieg in die Absicherung erfolgt.

Ein wichtiges Thema! Wir beraten Sie gerne

Max Kirschner Tel.: 08161 4920203

Wie unwettergefährdet ist Ihr Haus?Die meisten Hausbesitzer und Mieter haben nur eine eher diffuse Vorstellung des Natur...
16/09/2020

Wie unwettergefährdet ist Ihr Haus?

Die meisten Hausbesitzer und Mieter haben nur eine eher diffuse Vorstellung des Naturgefahren-Potenzials an ihrem Standort. Der vom Versicherer-Gesamtverband GDV aufgesetzte „Naturgefahren-Check“ vermittelt ihnen nun einen konkreteren Eindruck davon, wie kostspielig und schwerwiegend Schäden durch Starkregen oder Sturm und Hagel in der jüngeren Vergangenheit in der jeweiligen Lage ausfielen. Zudem lässt sich das Hochwasserrisiko in Erfahrung bringen.

Auf der Seite www.dieversicherer.de/versicherer/haus---garten/naturgefahren-check muss lediglich die Postleitzahl eingetragen werden, um die folgenden, aus Versicherungsfällen generierten Daten für 2019 zu erhalten: Zahl der Schäden im Bundesland, die teuersten Schäden durch Starkregen oder Sturm/Hagel an einem Einfamilienhaus in der Region und eine Hochwasser-Gefahreneinschätzung für Gebäude im betreffenden Postleitzahlengebiet. Die Informationen sollen Anhaltspunkte für Schutzmaßnahmen, die Bauplanung und optimalen Versicherungsschutz liefern. Noch immer haben viele Hausbesitzer keine Elementargefahrenversicherung für ihr Gebäude und ihren Hausrat abgeschlossen und stehen daher im Falle des Falles „im Regen“.

Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung

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Max Kirschner 08161 4920203

29/07/2020

Nur jeder 2. Deutsche fühlt sich für den Ruhestand gerüstet

Lediglich 50,2 Prozent der Bundesbürger gehen davon aus, im Ruhestand über genügend finanzielle Mittel zu verfügen. Zugleich wollen aber nur 15 Prozent ihre private Altersvorsorge ausbauen. Dies ergab eine Civey-Umfrage unter 5.000 Personen.

Besonders pessimistisch blicken Arbeiter (67 Prozent) und Befragte mit Kindern (59) in die Zukunft, aber auch Frauen (56) machen sich deutlich mehr Sorgen als Männer (43). Zudem haben unter 30-Jährige wenig Vertrauen in ihre Absicherung im Ruhestand (60 Prozent). Dennoch möchte nur jeder Dritte aus dieser Altersgruppe privat vorsorgen.

Mit ihrer Prognose liegen die meisten Befragten vermutlich nicht daneben: Da rechnerisch immer mehr Rentner auf einen Beitragszahler kommen, schmilzt die gesetzliche Rente dahin und reicht immer weniger zum Leben. Unverständlich ist es jedoch, das erkannte Problem „aussitzen“ zu wollen. Mit einer privaten Altersvorsorge lässt sich die Rentenlücke wirksam füllen – und besonders bei einem frühzeitigen Einstieg sind dazu gar keine hohen monatlichen Beträge nötig. Eine individuelle Beratung dazu liefert der Makler Ihres Vertrauens.

Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung

Max Kirschner 08161 4920203

23/07/2020

Auch die Versicherer haben unter den Folgen der Corona-Pandemie zu leiden: wegen erhöhter Schadensaufkommen bei der Betriebsschließungs-, der Veranstaltungsausfall- und der Rechtsschutzversicherung, aber ebenso wegen zahlreicher Vertragskündigungen seitens Kunden, die aufgrund von Liquiditätsengpässen ihre Beiträge etwa für die Altersvorsorge nicht mehr bezahlen können. Auf über 200 Milliarden US-Dollar taxiert der Londoner Versicherungsmarkt Lloyd’s die weltweiten Verluste für Versicherer. Hinzu kommt ein stark eingebrochenes Neugeschäft, woran auch die aktuelle Mehrwertsteuerabsenkung wenig ändern dürfte.

Als Konsequenz daraus rechnen Branchenexperten mittelfristig mit steigenden Prämienhöhen. Zudem wird allgemein davon ausgegangen, dass Pandemie-bedingte Schäden demnächst in praktisch allen Versicherungsbedingungen ausgeklammert werden – zu unbeherrschbar ist das Risiko, wie sich gezeigt hat. Die Versicherungswirtschaft schlägt als Alternative, wie an dieser Stelle bereits berichtet, einen privat-öffentlichen Pandemiefonds vor.

Für Fragen in allen Versicherungsfragen stehen ich gerne zur Verfügung

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10/06/2020

Sorgt der Corona-Lockdown für niedrigere Kfz-Versicherungsprämien?

Im Zuge der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde in den letzten Wochen wesentlich weniger Auto gefahren. Als logische Folge daraus sind auch die Unfall- und Schadenszahlen stark gesunken. Schätzungen gehen von einer Halbierung der Schadenskosten für die Versicherer in den Lockdown-Wochen aus. In den USA haben zahlreiche Autohalter daher Rückerstattungen oder Rabatte auf ihre Versicherungsprämien erhalten.

Ob es auch hierzulande so kommt, bleibt dagegen abzuwarten. Immerhin hat einer der Platzhirsche unter den Kfz-Versicherern bereits angekündigt, seine Kunden bei einem weiterhin günstigen Schadensverlauf an den Ersparnissen zu beteiligen – ob in Form von Rabatten oder von Rückerstattungen, ließ er bislang offen. Andere Versicherer betonen, dass vor allem die zukünftige Schadensentwicklung für die Beitragskalkulation ausschlaggebend sei, und die Prognosen gehen momentan von einer baldigen Normalisierung aus. Hinzu kommt: Die Kfz-Versicherung war wegen der harten Preiskämpfe für viele Anbieter in den letzten Jahren ein Minusgeschäft.

Wer wegen der Corona-Beschränkungen deutlich weniger Auto fährt als sonst, kann jedenfalls schon einmal Beiträge sparen, indem er die versicherte jährliche Fahrleistung reduziert. Laut Angaben eines großen Vergleichsportals bringt schon die Herabsetzung von 20.000 auf 14.000 Kilometer eine Prämienersparnis von im Schnitt 12 Prozent.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung

10/06/2020

Sorgt der Corona-Lockdown für niedrigere Kfz-Versicherungsprämien?

Im Zuge der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde in den letzten Wochen wesentlich weniger Auto gefahren. Als logische Folge daraus sind auch die Unfall- und Schadenszahlen stark gesunken. Schätzungen gehen von einer Halbierung der Schadenskosten für die Versicherer in den Lockdown-Wochen aus. In den USA haben zahlreiche Autohalter daher Rückerstattungen oder Rabatte auf ihre Versicherungsprämien erhalten.

Ob es auch hierzulande so kommt, bleibt dagegen abzuwarten. Immerhin hat einer der Platzhirsche unter den Kfz-Versicherern bereits angekündigt, seine Kunden bei einem weiterhin günstigen Schadensverlauf an den Ersparnissen zu beteiligen – ob in Form von Rabatten oder von Rückerstattungen, ließ er bislang offen. Andere Versicherer betonen, dass vor allem die zukünftige Schadensentwicklung für die Beitragskalkulation ausschlaggebend sei, und die Prognosen gehen momentan von einer baldigen Normalisierung aus. Hinzu kommt: Die Kfz-Versicherung war wegen der harten Preiskämpfe für viele Anbieter in den letzten Jahren ein Minusgeschäft.

Wer wegen der Corona-Beschränkungen deutlich weniger Auto fährt als sonst, kann jedenfalls schon einmal Beiträge sparen, indem er die versicherte jährliche Fahrleistung reduziert. Laut Angaben eines großen Vergleichsportals bringt schon die Herabsetzung von 20.000 auf 14.000 Kilometer eine Prämienersparnis von im Schnitt 12 Prozent.

Besuchen Sie unsere Homepage wir helfen Ihnen gerne

www.mk-versicherung-immobilien.de

22/03/2020

Freising 22.03.2020

Corona

Wir sind für Sie da – insbesondere in außergewöhnlichen Zeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Medienberichte überschlagen sich zum Thema des Coronavirus mit unschönen Nachrichten und zahlreiche staatlich vorgeschriebene Gegenmaßnahmen belasten das gesellschaftliche Miteinander und die Wirtschaft in unserem Land.
Wir möchten es nicht versäumen, Sie darauf hinzuweisen, dass ich als Ihr Versicherungsmakler für Sie da bin. Insbesondere in diesen außergewöhnlichen Zeiten.
Sie erreichen uns mich wie gewohnt unter:
Max Kirschner Ismaninger Str. 47, 85356 Freising
Tel. 08161 4920203 I Mobil 0151 23029121 I [email protected]
Papierpost kann, den allgemeinen Umständen geschuldet, möglicherweise etwas zeitversetzt bearbeitet werden – bei uns, aber vor allem auch bei einigen Versicherern, da vielfach in Heimarbeit gearbeitet wird. Daher nutzen Sie bitte am liebsten Telefon oder E-Mail, um uns zu kontaktieren.
Persönliche Beratungstermine sind aus den bekannten Gründen aktuell kaum darstellbar.
Aber natürlich bieten wir Ihnen bei Bedarf gern telefonische und auch online basierte Beratung an. Wir können Sie beispielsweise über Ihren PC „auf unseren Bildschirm holen“ und Dinge somit online mit Ihnen gemeinsam durchgehen und berechnen.
Selbst unterschreiben können Sie im Bedarfsfall auch auf digitalem Wege. Scheuen Sie sich also nicht uns anzusprechen, wenn Sie einen konkreten Beratungsbedarf für sich sehen.
Vielfach erreichen uns in dieser besonderen Situation ähnlich lautende Fragen.
Verständlicherweise besteht eine gewisse Verunsicherung und ein Informationsbedarf rund um das Thema Versicherungen.
Wir haben daher für die Kundinnen und Kunden unseres Hauses ein „allgemeines Merkblatt“ mit zahlreichen interessanten Informationen angefertigt, welches wir Ihnen als Anlage zu diesem Schreiben übersenden möchten.
Bitte bleiben Sie gesund!
Und bitte sprechen Sie uns bei jeglichen Rückfragen immer gern an. Wir sind auch in diesen schwierigen Zeiten für Sie da.

Herzliche Grüße

Max Kirschner

Anlage:
Merkblatt: Häufig gestellte Fragen zum Thema der Corona-Pandemie, Stand 18.03.2020

Wer übernimmt die Kosten für einen Corona-Test?
Egal, ob Sie eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung haben, werden die Kosten für einen Corona-Test in jedem Fall über die Krankenversicherung übernommen, sofern für den Test eine Notwendigkeit bestand. D.h. Verdacht auf Infektion, weil z.B. Kontakt zu einer infizierten Person bestand oder klare Krankheitssymptome vorliegen.
Von prophylaktischen Tests ohne gegebenen Anlass, bitten die Behörden in jedem Fall abzusehen, um die vorhandenen Testkapazitäten nicht unnötig zu belasten und insofern wäre in diesen Fällen auch die Kostenübernahme aus unserer Sicht derzeit nicht klar geregelt.

Übrigens haben die Behörden für alle Fragen rund um die Pandemie allgemeine Infohotlines eingerichtet, an die Sie sich auch im Verdachtsfall auf eine Erkrankung wenden können:
Telefon 116 und 117.

Erhalte ich Leistungen über meine Krankenversicherung im Falle einer Quarantäneanordnung und / oder Krankschreibung?
ACHTUNG: Eine Quarantäneanordnung (egal, ob durch den Arbeitgeber oder durch eine behördliche Anordnung) ist zunächst KEINE Krankschreibung. Insofern besteht auch zunächst keine Leistungspflicht der Krankenversicherung für Krankentagegeldleistungen.
Daher stellt sich in diesem Fall die Frage, ob Sie Krankheitssymptome haben, oder ob Sie eine pauschale ärztliche Krankschreibung erhalten. Nur mit einer ärztlichen Krankschreibung sind Sie im Sinne der Krankenversicherung leistungsberechtigt. Wir unterstellen derzeit, dass im Bedarfsfalle ärztliche Krankschreibungen in dieser Ausnahmesituation auf telefonischem Wege zu bekommen sind.

In jedem Fall erhalten Arbeitnehmer aber zunächst die 6-wöchige Gehaltsfortzahlung über den Arbeitgeber.
Nach Ablauf dieser 6 Wochen und der ununterbrochenen ärztlichen Krankschreibung, greift dann das Krankentagegeld:

- Bei gesetzlich Krankenversicherten leistet anschließend die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von rund 80% des bisherigen Nettoeinkommens.
- Bei privat Krankenversicherten leistet anschließend der Krankenversicherer den tariflich vereinbarten Tagessatz.

Auch bei Selbständigen wird analog eine ärztliche Krankschreibung benötigt. Hier ist zu den Leistungen der Krankenversicherung jedoch kaum eine pauschale Aussage möglich, da Selbständige sowohl in der Gesetzlichen, wie auch in der privaten Krankenversicherung eine Gestaltungsfreiheit haben, ab wann die Krankentagegelder geleistet werden. Insofern müsste für Selbständige eine individuelle Prüfung erfolgen. Sprechen Sie uns bei Rückfragen gern an.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Thema des Verdienstausfalles?
Wie eben beschrieben, erhalten Arbeitnehmer zunächst pauschal eine 6-wöchige Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Geregelt ist dies über das zuständige Gesundheitsamt nach § 29 und § 30 Infektionsschutzgesetz, nachdem Menschen behördlich unter Quarantäne gestellt werden können.
Wenn der Betroffene krank ist, gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter behördlich angeordneter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoentgeltes. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber (durch die Lohnfortzahlung); innerhalb von drei Monaten kann der Arbeitgeber nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen.

Auch Selbstständige und Freiberufler gehen nicht leer aus. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie einen Verdienstausfall ersetzt. Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde. Konkret ist dies im § 56 IfSG geregelt.

Bei Rückfragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte vornämlich an Ihre Steuerberatung, da dies im Grunde keine versicherungstechnische Beratung darstellt und wir Ihnen insofern sicherlich nur wenig behilflich sein können.

Sind die ärztlichen Behandlungskosten aufgrund der Corona-Viruserkrankung versichert?
Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat Krankenversichert sind, sind natürlich die allgemeinen Behandlungskosten immer versichert, bei Privatversicherten möglicherweise nach Abzug eines vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes.

Das Deutsche Gesundheitssystem zählt zu den leistungsstärksten Systemen der Welt und es sieht vor, dass jeder Patient pauschal IMMER eine bestmögliche Behandlung erhält.
Angesichts der teilweisen sicherlich deutlich überstrapazierten Krankenhäuser, werden etwaige Zusatzbausteine in der Privaten Krankenversicherung / Krankenzusatzversicherung (z.B. Einbettzimmer und Chefarztbehandlung) möglicherweise logistisch von Seiten der Krankenhäuser nicht darstellbar sein. Sicherlich für jeden verständlich, angesichts dieser Ausnahmesituation.
Sollte solch ein Fall auftreten, haben Sie als Privatversicherter als kleinen Trost hinterher einen Anspruch auf entsprechende Ersatzleistungen aus Ihrem Tarif, quasi als kleine Wiedergutmachung. Sprechen Sie uns in solchen Fällen gern an.

Was gibt es ansonsten für versicherungstechnische Absicherungen in der derzeitigen Situation?
Ihre möglicherweise vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten und länger. Sie ist also für drastische und bleibende Erkrankungen gedacht. Insofern angesichts der derzeitigen Krise sicherlich nicht relevant – prüfungswürdig höchstens dann, wenn Sie nach einer Erkrankung bleibende Schäden zurückbehalten sollten, was nach derzeitiger Informationslage aber nicht zu befürchten ist.

Zudem haben einige Unfallversicherungen eine so genannte „Infektionsklausel“ enthalten. Demnach wäre der Corona-Virus quasi als „Unfall“ anzusehen. Sollten Sie einen solchen Vertrag haben, sind Leistungsansprüche denkbar: Beispielsweise Leistungen in Form von Tagessätzen als „Unfall-Krankentagegeld“ (zuhause krankgeschrieben; Leistungen allerdings zumeist erst ab dem 43. Tag) oder „Unfall-Krankenhaustagegeld“ (beim Krankenhaus-aufenthalt; zumeist ab dem 1. Tag).
Auch hierzu stehen wir Ihnen bei Rückfragen gern beratend zur Verfügung.

Auf das Thema Todesfallschutz durch Lebensversicherungen oder Risikolebens-versicherungen möchten wir an dieser Stelle nicht tiefer eingehen. Bei jeglichen Rückfragen dazu sprechen Sie uns gern an.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (u.ä. Produkte) für Unternehmer und Firmen sind zumeist gedacht für Betriebsstörungen in Folge von Feuerschäden oder vergleichbaren Störfällen für Unternehmen. Kaum ein Produkt sieht Leistungen für Betriebsstörungen aufgrund eines solchen Szenarios vor, wie wir es gerade weltweit erleben. Auch hierzu stehen wir Ihnen bei tiefergehenden Rückfragen natürlich gern zur Verfügung.

Welche Möglichkeiten gibt es bei finanzieller Not?
Sollte bei Ihnen im Nachgang zur derzeitigen Krise beispielsweise durch länger anhaltende Kurzarbeit oder gar einer Kündigung möglicherweise ein finanzieller Engpass auftreten, beraten wir Sie natürlich ebenfalls gern. Es gibt bei Produkten der Altersversorgung verschiedene Möglichkeiten einer Beitragsstundung oder einer Herabsetzung der Beitragszahlungen. Auch bei vielen Sachversicherungen können, durch die Herausnahme von Bausteinen, in der Regel Kosten reduziert werden. Bevor Sie also über die Kündigung einzelner Versicherungen nachdenken, sprechen Sie uns bitte an, damit wir gemeinsam überlegen können, wie Ihre Versicherungen an veränderte Situationen möglicherweise anzupassen gehen.

Soweit unser Überblick über alle möglicherweise relevanten Versicherungsbereiche und zahlreiche Fragen zum Thema der Pandemie.

Bei jeglichen Rückfragen, oder wenn Sie Absicherungen für spezielle Themen wünschen, sprechen Sie uns gern an.

Bleiben Sie gesund!
Mit den besten Wünschen

Max Kirschner

Wir haben Internetpreise mit persönlicher Beratung!Immer das beste Prei/Leistungsverhältnis in allen Versicherungsbereic...
01/02/2020

Wir haben Internetpreise mit persönlicher Beratung!
Immer das beste Prei/Leistungsverhältnis in allen Versicherungsbereichen.
Ein Ansprechpartner für alle Ihre Versicherungen auch von verschiedenen Gesellschaften
Probieren Sie es aus - wir sind gerne für Sie da.
Besuchen Sie unsere Homepage:
www.mk-versicherung-immobilien.de

05/12/2019

Erste Bank macht Ernst: Strafzinsen ab dem ersten Cent
5.12.2019
Die Negativzinsen fressen sich immer weiter in den Alltag auch ganz normaler Bundesbürger. Während zahlreiche Banken schon Strafzinsen für Geldeinlagen ab einer bestimmten Summe verlangen, fällt nun ein weiteres Tabu: Wie die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck mitteilte, müssen Neukunden, die bei ihr ein Tagesgeldkonto eröffnen, seit dem 1. Oktober bereits ab dem ersten Cent einen Strafzins von 0,5 Prozent entrichten. Für Girokonten gelte ein Freibetrag von 20.000 Euro. Der Zinssatz entspricht jenem, den Banken an die Europäische Zentralbank abführen müssen, wenn sie dort Geld parken.

Das Genossenschaftsinstitut dürfte nicht die letzte Bank sein, die ihre Kunden auf breiter Front an den Kosten der Negativzinsen beteiligt. Derzeit wird laut Bundesbank rund ein Viertel der Sichteinlagen deutscher Privathaushalte mit Strafzinsen belegt. Bisher jedoch betreffen diese fast ausschließlich vermögende Bankkunden.

Zum ganzen Bild gehören indes auch die Vorteile der Niedrigzinsen: Wer ein Darlehen in Anspruch nimmt, erhält meist Konditionen, von denen vor zehn Jahren niemand zu träumen gewagt hätte.

Adresse

Ismaninger Str. 47
Freising
85356

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