26/07/2015
Können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei Poolarbeitzplatz oder Telearbeitsplatz als Werbungskosten abgesetzt werden? Diese Frage hat der BFH beantwortet.
In den Urteilen vom 26. Februar 2014 VI R 37/13 und VI R 40/12 hat sich der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Falle eines Poolarbeitsplatzes bzw. eines Telearbeitsplatzes geäußert.
http://steuer-nachrichten.info/index.php/aktuelle-urteile/191-aufwendungen-fuer-ein-haeusliches-arbeitszimmer-bei-poolarbeitsplatz-bzw-telearbeitsplatz