Die makler gmbh

Die makler gmbh Versicherungs- und Immobilienmakler d.i.e. makler gmbh. D.i.e. makler gmbh ist daher ein selbständig und unabhängig agierender Versicherungsmakler. V.

makler gmbh

Geschäftsführer: Frank Kloske, Thomas Zapf

Hauptstraße 55
90537 Feucht

Telefon: 09128 – 9 25 10 13
Telefax: 09128 – 9 25 10 15

E-Mail: [email protected]
Internet: www.diemakler.info

Handelsregister: AG Nürnberg
Registernr.: HRB 22106

Kammer: IHK München und Oberbayern

Aufsichtsbehörde:
Erlaubnis nach § 34 d I GewO erteilt durch die
IHK für München und Oberbayern,
Max-Joseph-St

raße 2,
80333 München
Telefon: +49 89 5116 0
www.muenchen.ihk.de

Versicherungsvermittlerregister:
Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 180 500 585 0
www.vermittlerregister.info
Eingetragen unter: D-FZ06-TA4FR-64

Kapitalverflechtung:
d.i.e. makler gmbh hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens und umgekehrt auch ein Versicherungsunternehmen nicht an d.i.e. Berufshaftpflicht:
d.i.e. makler gmbh unterhält bei der HDI Gerling Versicherung eine laufende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die den Unternehmenstätigkeiten und in der Höhe nach den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Beschwerdestellen:
Private Versicherungen außer private Krankenversicherungen, Kreditversicherungen, Rückversicherungen
Versicherungsombudsmann e. Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Telefon: + 49 (0) 1804-22 44 24
Fax: + 49 (0) 1804-22 44 25
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
E-Mail: [email protected]

Private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Telefon: + 49 (0) 1802-55 04 44
Fax: + 49 (0) 30-20 45 89 31
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
E-Mail: [email protected]

Finanzdienstleistungsaufsicht:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Internet: www.bafin.de (Stichwort: Ombudsmann)

Datenschutzerklärung:
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Datenschutzerklärung gilt ausschließlich für die Nutzung der von uns angebotenen Webseiten. Sie gilt nicht für die Webseiten anderer Dienstanbieter, auf die wir lediglich durch einen Link verweisen. Bei der Nutzung unserer Webseiten bleiben Sie anonym, solange Sie uns nicht von sich aus freiwillig personenbezogene Daten zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn dies für die Nutzung der auf der Webseite angebotenen Leistungen, insbesondere Formularangebote, erforderlich ist. Wir werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten streng vertraulich behandeln. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung geben wir keine persönlichen Daten weiter, es sei denn, dass wir rechtlich dazu verpflichtet sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es bei der Übermittlung von Daten im Internet immer dazu kommen kann, dass Dritte Ihre Daten zur Kenntnis nehmen oder verfälschen. Sofern Sie es von uns verlangen, gewähren wir Ihnen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten, beziehungsweise löschen diese. Wenn Sie Daten berichtigen, löschen oder einsehen wollen, genügt hierfür ein Schreiben an die im Impressum angegebene Adresse.

29/01/2026
05/12/2025

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Hauptstr. 55 – 90537 Feucht

Wir melden uns rechtzeitig bei euch um für das Bestmögliche zu finden.
02/10/2025

Wir melden uns rechtzeitig bei euch um für das Bestmögliche zu finden.

Die Preise in Kfz-Werkstätten explodieren: Stundensätze für Reparaturen haben 2024 erstmals die Marke von 200 Euro überschritten. Das treibt die Schadenkosten – und beeinflusst direkt Ihre Versicherungsprämien.

17/07/2025

Seit Mitte 2024 und mit verbindlicher Wirkung ab dem 1. Januar 2025 gab es wesentliche Änderungen in den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) verschiedener deutscher Kfz-Versicherer, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Fahrzeugen auf Rennstrecken. Diese Änderungen betreffen vor allem die Abgrenzung zwischen dem klassischen Kfz-Haftpflichtschutz und der sogenannten Motorsporthaftpflichtversicherung, wie sie in § 5d des geänderten Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) vorgesehen ist.
Was hat sich geändert?

Bislang war der Versicherungsschutz bei der Teilnahme an motorsportähnlichen Veranstaltungen – also auch bei Trackdays oder Fahrsicherheitstrainings – meist pauschal ausgeschlossen. Die aktuelle Anpassung der AKB, beispielsweise bei der VHV zum 2. Mai 2024, präzisiert nun, dass der Haftpflichtversicherungsschutz für Fahrzeuge nur dann ausgeschlossen ist, wenn für die konkrete Veranstaltung bereits eine eigenständige Motorsporthaftpflichtversicherung besteht. In diesem Fall ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht mehr über die reguläre Kfz-Haftpflicht gedeckt. Fehlt eine solche separate Absicherung hingegen, greift weiterhin der Schutz über die normale Haftpflichtversicherung – selbst dann, wenn es sich objektiv um eine Rennstreckenveranstaltung oder ein motorsportähnliches Training handelt.

Doch Achtung: Eine zusätzliche Neuerung betrifft die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Mit Inkrafttreten der überarbeiteten AKB müssen Versicherte nachweisen, dass sie für Rennstreckennutzung oder motorsportliche Aktivitäten über den erforderlichen Versicherungsschutz verfügen. Andernfalls riskieren sie im Schadenfall einen Regressanspruch durch den Versicherer, selbst wenn dieser zunächst leistungspflichtig ist. Diese Nachweispflicht ist beispielsweise in Abschnitt D.1.2.2 der neuen AKB-Versionen geregelt.

Parallel dazu haben viele Versicherer die Kaskodeckung – also Teil- und Vollkasko – in Bezug auf die Nutzung von Rennstrecken nicht verändert oder sogar weiter eingeschränkt. In der Praxis bedeutet das, dass bei Touristenfahrten oder Trackdays zwar der Haftpflichtschutz unter bestimmten Bedingungen weiterhin greift, aber bei selbstverschuldeten Unfällen auf abgesperrten Strecken die Kaskoversicherung in den meisten Fällen keine Leistungen übernimmt. Das wurde zuletzt auch durch Urteile wie das des OLG Saarbrücken im Februar 2025 bestätigt (Aktenzeichen 5 U 119/23), in dem der Versicherungsschutz für ein auf der Nordschleife verunfalltes Fahrzeug abgelehnt wurde, obwohl es sich um eine touristische Nutzung handelte.

Diese Änderungen erfordern von Ihnen als Versicherungsmakler erhöhte Aufmerksamkeit und Beratungskompetenz. Kunden, die gelegentlich oder regelmäßig an Fahrsicherheitstrainings, Trackdays oder motorsportähnlichen Events teilnehmen, sollten künftig explizit darauf hingewiesen werden, dass sie möglicherweise eine spezielle Motorsporthaftpflichtversicherung benötigen. Darüber hinaus kann für diese Zielgruppe auch der Abschluss einer Trackday-Versicherung oder einer motorsportspezifischen Kaskolösung sinnvoll sein, da die klassische Kfz-Kaskoversicherung in diesen Fällen in der Regel keine Leistungen vorsieht.

12/05/2025

Haus 130 m² 449000 € zum Kauf Altdorf,Altdorf bei Nürnberg(90518)

27/11/2024

Die Preise für Autoersatzteile sind laut dem Versichererverband GDV erneut massiv gestiegen. Knapp zehn Prozent mehr als vor einem Jahr müssen die Kfz-Versicherer zahlen, wenn sie Teile wie Scheinwerfer, Windschutzscheiben oder Kotflügel ersetzen wollen. Das liegt nicht nur an der Inflation: Seit...

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