27/08/2026
# Kennen Sie Ihren Versicherungsschutz wirklich?
# # Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.
Hand aufs Herz:
Wissen Sie, wann Ihre Unfallversicherung tatsächlich bezahlt?
Nicht, was auf der ersten Seite Ihres Versicherungsscheins steht. Nicht, wie hoch die Grundsumme ist. Und auch nicht, was Ihnen beim Abschluss versprochen wurde.
Sondern:
> Wissen Sie, welche Unfallursachen eingeschlossen und welche ausgeschlossen sind?
Die meisten Menschen kennen ihren Beitrag. Manche kennen noch ihre Versicherungssumme. Aber fast niemand kennt die entscheidenden Bedingungen.
Dabei können wenige Zeilen im Kleingedruckten darüber entscheiden, ob nach einem schweren Unfall 100.000, 500.000 oder vielleicht gar nichts gezahlt wird.
Schauen wir uns nur drei wichtige Beispiele an: **Schwindel, Epilepsie und Alkohol.**
# 1. Sturz durch Schwindel: Unfall oder Erkrankung?
Sie stehen morgens auf, Ihnen wird plötzlich schwindelig und Sie stürzen die Treppe hinunter.
Die Verletzung ist eindeutig.
Aber ist auch der Versicherungsschutz eindeutig?
Nicht unbedingt.
Die Versicherung prüft unter anderem:
* Was hat den Schwindel ausgelöst?
* Lag eine Bewusstseinsstörung vor?
* War eine Erkrankung die Ursache?
* Ist diese Form der Bewusstseinsstörung mitversichert?
* Haben Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt?
* Ab welchem Mitwirkungsanteil darf die Leistung gekürzt werden?
Der Sturz allein beantwortet noch nicht die Frage, ob und in welcher Höhe geleistet wird.
Genau das ist die erste große Falle:
> Medizinisch ist es eine schwere Verletzung. Versicherungsrechtlich muss trotzdem zuerst geklärt werden, ob die Ursache eingeschlossen ist.
# 2. Epileptischer Anfall: Was ist versichert?
Eine Person erleidet einen epileptischen Anfall, stürzt und verletzt sich schwer.
Viele Kunden gehen davon aus:
> „Ich bin gestürzt. Also war es ein Unfall.“
Doch klassische Unfallbedingungen können Unfälle infolge epileptischer Anfälle oder anderer Krampfanfälle ausschließen.
Ein entsprechend erweiterter Versicherungsschutz kann dagegen die Unfallfolgen eines solchen Sturzes einschließen.
Wichtig bleibt die Unterscheidung:
* Der epileptische Anfall selbst ist eine Erkrankung.
* Die unmittelbaren Folgen des Anfalls sind nicht automatisch versichert.
* Die durch den anschließenden Sturz entstandenen Verletzungen können je nach Tarif eingeschlossen sein.
Das klingt nach einer Kleinigkeit im Bedingungswerk.
Im Leistungsfall ist es keine Kleinigkeit mehr.
Es kann die entscheidende Frage sein:
> Wird die dauerhafte Unfallfolge anerkannt – oder verweist der Versicherer auf die vorausgegangene Erkrankung?
# 3. Alkohol: Wo endet Ihr Versicherungsschutz?
Ein schöner Abend. Ein Glas zu viel. Auf dem Heimweg passiert ein Unfall.
Was dann?
Viele Menschen wissen nicht, ob ihr Vertrag:
* Unfälle unter Alkoholeinfluss vollständig ausschließt,
* nur bis zu einer bestimmten Promillegrenze leistet,
* zwischen Autofahren und anderen Unfällen unterscheidet,
* bei einer Bewusstseinsstörung den Schutz einschränkt.
Ein moderner Tarif kann beispielsweise beim Lenken eines Kraftfahrzeugs Schutz bis zu einer festgelegten Promillegrenze vorsehen und bei sonstigen Unfällen weitergehende Regelungen enthalten.
Das ist selbstverständlich kein Freibrief für Alkohol am Steuer. Strafrechtliche, verkehrsrechtliche und führerscheinrechtliche Folgen bleiben bestehen.
Aber für den privaten Unfallschutz ist entscheidend:
> Kann zusätzlich zu allen anderen Folgen auch noch die Versicherungsleistung entfallen?
2025 wurden in Deutschland 34.269 Alkoholunfälle registriert. Dabei starben 166 Menschen, 3.733 wurden schwer und 13.839 leicht verletzt.
Alkoholunfälle sind deshalb kein theoretisches Versicherungsproblem. Sie passieren jeden Tag.
# Drei Beispiele – und schon drei mögliche Leistungslücken
Wir haben bisher nur über Schwindel, Epilepsie und Alkohol gesprochen.
Noch nicht über:
* Eigenbewegungen,
* Herzinfarkt und Schlaganfall,
* Medikamenteneinnahme,
* K.-o.-Tropfen,
* Infektionen durch Zeckenbisse,
* allergische Reaktionen,
* Sonnenstich,
* Höhenkrankheit,
* Vergiftungen,
* Bauch- und Unterleibsbrüche,
* Vorerkrankungen und Gebrechen,
* Rettungs- und Bergungskosten.
Genau deshalb reicht die Frage „Haben Sie eine Unfallversicherung?“ nicht aus.
Fast genauso wenig hilft die Frage:
> „Wie hoch ist Ihre Versicherungssumme?“
Eine hohe Summe nützt nur, wenn das Ereignis nach den Bedingungen versichert ist.
# Die Versicherungssumme ist nicht das Wichtigste
100.000 Euro Grundsumme hören sich gut an.
Eine hohe Progression hört sich noch besser an.
Aber die Rechnung beginnt nicht bei 100.000 Euro.
Sie beginnt bei null.
Zuerst wird geprüft:
1. Liegt ein versichertes Unfallereignis vor?
2. Ist die konkrete Unfallursache eingeschlossen?
3. Greift ein Ausschluss?
4. Haben Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt?
5. Wurden alle Fristen eingehalten?
6. Ist eine dauerhafte Invalidität nachgewiesen?
Erst danach wird über die Höhe der Leistung gesprochen.
> Der beste Motor hilft Ihnen nichts, wenn der Schlüssel nicht ins Zündschloss passt.
Genauso hilft die höchste Versicherungssumme nichts, wenn die Unfallursache nicht unter den Vertrag fällt.
# Vorerkrankungen können die Leistung reduzieren
Ein weiterer Punkt wird häufig übersehen:
Nicht nur die Unfallursache ist entscheidend. Auch bestehende Krankheiten oder Gebrechen können die Auszahlung beeinflussen.
Beispiel:
Ein Unfall verletzt das Knie. Gleichzeitig trägt eine bereits vorhandene Arthrose erheblich zu den bleibenden Beschwerden bei.
Je nach Vertrag kann die Versicherungsleistung gekürzt werden, sobald der Anteil der Vorerkrankung eine bestimmte Grenze erreicht.
Deshalb sollte jeder Kunde wissen:
* Ab welchem Mitwirkungsanteil wird gekürzt?
* Gilt die Grenze bereits ab 25, 40 oder erst ab 75 Prozent?
* Wie wirkt sich die Kürzung auf die Invaliditätsleistung aus?
* Gilt die Regelung für alle vereinbarten Leistungsarten?
Gerade mit zunehmendem Alter wird diese Klausel immer wichtiger.
Denn die Frage ist dann häufig nicht mehr, ob eine Vorerkrankung vorhanden ist.
Die Frage lautet:
> Wie stark darf sie mitwirken, bevor meine Leistung gekürzt wird?
# Kennen Sie die Antworten?
Können Sie diese Fragen zu Ihrer Unfallversicherung heute sicher beantworten?
* Ist ein Sturz infolge von Schwindel versichert?
* Sind Unfallfolgen durch einen epileptischen Anfall eingeschlossen?
* Bis zu welcher Promillegrenze besteht Versicherungsschutz?
* Gilt diese Grenze nur beim Autofahren oder auch bei anderen Unfällen?
* Sind Verletzungen durch Eigenbewegungen versichert?
* Sind Infektionen nach Zeckenbissen eingeschlossen?
* Ab welchem Mitwirkungsanteil werden Vorerkrankungen angerechnet?
* Welche Gliedertaxe gilt?
* Wie hoch wäre die tatsächliche Leistung bei 30, 50 oder 100 Prozent Invalidität?
* Wie hoch sind Such-, Bergungs- und Rettungskosten versichert?
* Welche Reha- und Hilfeleistungen stehen nach einem Unfall zur Verfügung?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht beantworten können, sollten Sie Ihren Vertrag überprüfen lassen.
Nicht aus Misstrauen.
Sondern aus Verantwortung.
# Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.
Eine Unfallversicherung wird häufig für Jahrzehnte abgeschlossen.
Das Leben verändert sich. Der Gesundheitszustand verändert sich. Freizeitaktivitäten verändern sich. Und auch Versicherungsbedingungen entwickeln sich weiter.
Was vor 15 Jahren gut war, muss heute nicht automatisch schlecht sein.
Aber es muss auch nicht mehr zu Ihrem Leben passen.
Deshalb sollten wir nicht darauf vertrauen, dass schon alles versichert sein wird.
Wir sollten es wissen.
# Jetzt persönlichen Unfallschutz prüfen lassen
Wir vergleichen nicht einfach Beiträge.
Wir prüfen:
* Was gilt in Ihrem Vertrag als Unfall?
* Welche Ursachen sind ausgeschlossen?
* Wie sind Schwindel und Bewusstseinsstörungen geregelt?
* Sind Unfallfolgen durch epileptische oder andere Krampfanfälle versichert?
* Welche Alkoholgrenzen gelten?
* Wann werden Vorerkrankungen angerechnet?
* Welche tatsächliche Leistung ist bei dauerhafter Invalidität zu erwarten?
* Welche Rettungs-, Reha- und Alltagshilfen sind eingeschlossen?
**WJS Consulting – Die Vermögensarchitekten**
# # Sie müssen Ihren Vertrag nicht auswendig kennen.
# # Aber Sie sollten jemanden haben, der ihn für Sie versteht.
**Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.**
**Jetzt Unfallschutz prüfen lassen.**
*Hinweis: Ob im konkreten Einzelfall Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem individuellen Unfallhergang, dem Versicherungsschein und den vollständigen Versicherungsbedingungen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Prüfung oder Beratung.*
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