12/08/2022
Grundsätzlich ist die Gesundheitsprüfung bei Abschluss/Einschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung unverzichtbar. Doch das führt leider manchmal dazu, dass die Menschen zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, aber dann an den Gesundheitsfragen scheitern. Das trifft oft auch solche Personen, die zwar schon wieder bei bester Gesundheit sind, aber einige Zeit zuvor erkrankt waren.
Im Rahmen der kollektiven Annahmerichtlinien muss der einzelne Arbeitnehmer keine oder nur wenige Gesundheitsfragen beantworten. Stattdessen erfolgt die Risikoprüfung über eine Dienstobliegenheitserklärung des Arbeitgebers, Dienstfähigkeitserklärung des Arbeitnehmers oder kurze Gesundheitserklärung.
Und hier nochmal die Vorteile der vereinfachten Gesundheitsprüfung auf einen Blick:
-Wenige Fragen sind leichter zu verstehen und zu beantworten. Das minimiert das Risiko, Fragen falsch zu beantworten.
-Viele Kunden wollen und können ihre Gesundheitshistorie nicht aufwendig aufarbeiten. 24 Monate sind ein übersichtlicher Zeitraum. So müssen zum Beispiel auch ältere Vorerkrankungen nicht angegeben werden.
-Es wird nicht nach Freizeitrisiken gefragt, die sonst unter Umständen zu Ausschlüssen führen würden.
-Der Kunde „bezahlt“ diese Vorteile durch eine maximal versicherbare Rente – das bedeutet weniger Flexibilität – Aber besser eine begrenzte Rente, als überhaupt keine Rente.
-Menschen, die bei normaler Gesundheitsprüfung nicht versicherbar wären, können sich eine wertvolle betriebliche Berufsunfähigkeitsversorgung aufbauen.
-Der Vorteil für Arbeitgeber: Viele Arbeitnehmer legen sehr viel Wert auf eine BU-Absicherung. Arbeitgeber, die diesen wichtigen Vorsorgebaustein anbieten, steigen auch in der Wertschätzung ihrer Mitarbeiter.