RAT und SERVICE Versicherungsmakler - Michael Gosepath - HRA 6592

RAT und SERVICE Versicherungsmakler - Michael Gosepath - HRA 6592 Versicherungsvergleiche - Vertragsbetreuung - Schadensservice Die Registernummer lautet: D-O0XP-QVRB5-81. Festnetz, höchstens 42Cents/Minute aus Mobilfunknetzen.

Versicherungsvergleiche - Betreuung bestehender Versicherungsverträge - Vertragsgestaltung - Analyse von Kundensituationen

Eigentümer:
Michael Gosepath RAT und SERVICE Versicherungsmakler e.K. HRA 6592
eingetragen am Amtsgericht Essen

Versicherungsmakler:
Michael Gosepath ist gemäß §34d GewO als Versicherungsmakler tätig

Gründung:
1986

Beteiligungen:
Es gibt keine direkten oder indirekten Bete

iligungen von Versicherungsunternehmen

Beschwerdestellen:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Tel.: 0228/4108-0
Fax: 4108-1550
E-Mail: [email protected]
Web: http://www.bafin.de

Ombudsmann:
Private Krankenversicherung
Leipziger Straße 104
10117 Berlin
Tel.: 0180/2550444
Web: http://www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsmann:
Lebens- und Sachversicherungen
Postfach 080632
10006 Berlin
Tel.: 0 18 04/22 44 24
Fax: 0 18 04/22 44 25
E-Mail: [email protected]
Web: http://www.versicherungsombudsmann.de

Vermittlerregister:
Michael Gosepath RAT und SERVICE Versicherungsmakler HRA 6592 ist im Vermittlerregister eingetragen. Der Kunde kann die Eintragung unter www.vermittlerregister.info überprüfen. Das Register wird geführt in der Bundesrepublik Deutschland von Deutscher Industrie– und Handelskammertag (DIHK) e.V. , Breite Str. 29, 10178 Berlin, Telefon: 01805005850 (14Cent/Minute aus dem dt. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird geführt. Industrie- und Handelskammer:
Michael Gosepath RAT und SERVICE Versicherungsmakler HRA 6592 ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer Essen, Waldthausenpark 2, 45127 Essen

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der von juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Stationäre ZusatzversicherungSie wünschen 2-Bettzimmer im Krankenhaus OHNE Chefarzt und OHNE Gesundheitsfragen?monatlich...
25/08/2025

Stationäre Zusatzversicherung

Sie wünschen 2-Bettzimmer im Krankenhaus OHNE Chefarzt und OHNE Gesundheitsfragen?

monatliche Beiträge
3,80 € bis 27 Jahre
5,24 € bis 39 Jahre
5,09 € bis 49 Jahre
7,06 € bis 59 Jahre
12,03 € bis 69 Jahre
23,12 € bis 79 Jahre
42,53 € bis 89 Jahre

Bitte beachten!
3 Monate Wartezeit
Kein Versicherungsschutz für bei Abschluss bereits bekannte bzw. geplante Krankenhausaufenthalte.

Angebotsanforderung unter:
https://www.ratundservice.de/stationaere-zusatzversicherung.html

WÄRMEPUMPENVERSICHERUNGVandalismus, Diebstahl oder Hagelschaden – Ihrer Wärmepumpe kann viel passieren. Und da sich die ...
23/07/2025

WÄRMEPUMPENVERSICHERUNG

Vandalismus, Diebstahl oder Hagelschaden – Ihrer Wärmepumpe kann viel passieren. Und da sich die Wärmepumpe nicht im, sondern vor dem Haus befindet, ist sie nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt.

Mit der Wärmepumpenversicherung haben Sie Vollkaskoschutz gegen nahezu alle Gefahren.

Weitere Informationen und Abschluss hier:
https://www.ratundservice.de/waermepumpenversicherung.html

RAT und SERVICE Versicherungsmakler
Michael Gosepath
Kevelohstr. 2 , 45277 Essen
Telefon: 0201 / 515000
Internet: www.ratundservice.de
E-Mail: [email protected]
Handelsregisternummer: HRA 6592, Amtsgericht Essen
§34d GewO
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Registernummer: D-O0XP-QVRB5-81

Mit dem PKW auf die Rennstrecke? Seit Kurzem gelten neue Versicherungsregeln zur Kfz-Nutzung auf Rennstrecken. Was bleib...
15/07/2025

Mit dem PKW auf die Rennstrecke?

Seit Kurzem gelten neue Versicherungsregeln zur Kfz-Nutzung auf Rennstrecken.

Was bleibt versichert, was nicht?
Seit Mitte 2024 und mit verbindlicher Wirkung ab dem 1. Januar 2025 gab es wesentliche Änderungen in den Versicherungsbedingungen verschiedener deutscher Kfz-Versicherer, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Fahrzeugen auf Rennstrecken. Diese Änderungen betreffen vor allem die Abgrenzung zwischen dem klassischen Kfz-Haftpflichtschutz und der sogenannten Motorsporthaftpflichtversicherung, wie sie in § 5d des geänderten Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) vorgesehen ist.

Was hat sich geändert?
Bislang war der Versicherungsschutz bei der Teilnahme an motorsportähnlichen Veranstaltungen – also auch bei Trackdays oder Fahrsicherheitstrainings – meist pauschal ausgeschlossen. Die aktuelle Anpassung der AKB, beispielsweise bei der VHV zum 2. Mai 2024, präzisiert nun, dass der Haftpflichtversicherungsschutz für Fahrzeuge nur dann ausgeschlossen ist, wenn für die konkrete Veranstaltung bereits eine eigenständige Motorsporthaftpflichtversicherung besteht. In diesem Fall ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht mehr über die reguläre Kfz-Haftpflicht gedeckt. Fehlt eine solche separate Absicherung hingegen, greift weiterhin der Schutz über die normale Haftpflichtversicherung – selbst dann, wenn es sich objektiv um eine Rennstreckenveranstaltung oder ein motorsportähnliches Training handelt.

Aber aufgepasst: Eine zusätzliche Neuerung betrifft die Pflichten des Versicherungsnehmers. Mit Inkrafttreten der überarbeiteten AKB müssen Versicherte nachweisen, dass sie für Rennstreckennutzung oder motorsportliche Aktivitäten über den erforderlichen Versicherungsschutz verfügen. Andernfalls riskieren sie im Schadenfall einen Regressanspruch durch den Versicherer, selbst wenn dieser zunächst leistungspflichtig ist. Diese Nachweispflicht ist beispielsweise in Abschnitt D.1.2.2 der neuen AKB-Versionen geregelt.

Ebenfalls sehr wichtig! Parallel dazu haben viele Versicherer die Kaskodeckung – also Teil- und Vollkasko – in Bezug auf die Nutzung von Rennstrecken nicht verändert oder sogar weiter eingeschränkt. In der Praxis bedeutet das, dass bei Touristenfahrten oder Trackdays zwar der Haftpflichtschutz unter bestimmten Bedingungen weiterhin greift, aber bei selbstverschuldeten Unfällen auf abgesperrten Strecken die Kaskoversicherung in den meisten Fällen keine Leistungen übernimmt. Das wurde zuletzt auch durch Urteile wie das des OLG Saarbrücken im Februar 2025 bestätigt (Aktenzeichen 5 U 119/23), in dem der Versicherungsschutz für ein auf der Nordschleife verunfalltes Fahrzeug abgelehnt wurde, obwohl es sich um eine touristische Nutzung handelte.

Kunden, die gelegentlich oder regelmäßig an Fahrsicherheitstrainings, Trackdays oder motorsportähnlichen Events teilnehmen, benötigen möglicherweise eine spezielle Motorsporthaftpflichtversicherung. Darüber hinaus ist auch der Abschluss einer Trackday-Versicherung oder einer motorsportspezifischen Kaskolösung sinnvoll sein, da die klassische Kfz-Kaskoversicherung in diesen Fällen in der Regel keine Leistungen vorsieht.

Für diese Fälle haben wir Kooperationen mit auf Motorsport spezialisierten Anbieter vereinbart. Dort finden Sie maßgeschneiderte Lösungen. Egal ob Rennfahrer, Veranstalter oder Hobbyfahrer – hier werden Sie fündig!
Weitere Informationen rund um die Kfz-Versicherung gerne auf Ihre Anfrage hin über unser Büro

Michael Gosepath
RAT und SERVICE Versicherungsmakler
Kevelohstr. 2
45277 Essen
0201-515000

Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Best-Leistungsgarantie*ab 35,99 € pro JahrAngebote und Abschluss hier:https://www...
23/06/2025

Hundehalterhaftpflichtversicherung mit Best-Leistungsgarantie*

ab 35,99 € pro Jahr

Angebote und Abschluss hier:

https://www.vhv.de/versicherungen/haftpflichtversicherung/tierhalter/tarifrechner?appView=true&standalone=1&iVMNR=501231-000

*Best-Leistungsgarantie: Garantiert im Schadenfall die besten Leistungen aus allen privaten Hunde- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherungen am deutschen Markt im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Inkl. Neuwerterstattung NEU bis 10.000 Euro / NEU auch für eigene beschädigte Sachen, inkl. Opferhilfe als Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung bis 50.000 Euro (ohne bekannten Halter) für Personenschäden

E-Scooter, Mofas und MopedsLiebe Kundinnen, liebe Kunden,am 01.03.2025 werden die in der Saison 2024 erworbenen Versiche...
17/02/2025

E-Scooter, Mofas und Mopeds

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

am 01.03.2025 werden die in der Saison 2024 erworbenen Versicherungskennzeichen / Klebekennzeichen ungültig.

Ein neues Kennzeichen können Sie direkt bei uns im Büro oder hier erwerben:

https://www.ratundservice.de/mofakennzeichen.html?r=eyJhZmZpbGlhdGVfaWQiOiI1OTE0OTA0NDcyIiwiYSI6IjU5MTQ5MDQ0NzIifQ%3D%3D&type_of_vehicle_scooter=1

Viele Grüße
RAT und SERVICE Versicherungsmakler
Michael Gosepath
https://www.ratundservice.de/erstinformation.html

09/01/2025
Warum die richtigen Klauseln in einer Betriebshaftpflichtversicherung wichtig sind!.. Drei SchadenbeispieleHandwerkerFra...
25/04/2023

Warum die richtigen Klauseln in einer Betriebshaftpflichtversicherung wichtig sind!
.. Drei Schadenbeispiele

HandwerkerFranz Eder hat den Auftrag angenommen, bei Familie Kaut eine neue Küche zu montieren. Die Küchenschränke und die Arbeitsplatte werden von den Kauts gestellt. Bei den Vorbereitungen zum Einbau des Spülbeckens kommt Ihrem Kunden versehentlich die Säge aus, sodass die Arbeitsplatte nicht mehr verwendet werden kann und ersetzt werden muss. Die neue Arbeitsplatte kostet 220 Euro.

Handwerker Titus Jonas wird von Herrn Andrews beauftragt, nach seinem Umzug Gardinenstangen und Lampen zu installieren, die Herr Andrews aus seiner vorherigen Wohnung mitgebracht hat. Beim Aufhängen einer Biedermeier-Deckenleuchte rutscht ihm diese aus der Hand und stürzt zu Boden. Das gute Stück ist nach dem Sturz stark beschädigt und soll durch ein ähnliches Model für knapp 2.000 Euro ersetzt werden.

Handwerker Installateur Walter Röhrich soll bei Familie Feldmann eine freistehende Designerbadewanne anschließen. Beim In-Position-bringen rutscht ihm das edle Stück aus, fällt auf die Seite und bricht in zwei Teile. Die Anschaffungskosten von 4.949 Euro werden ihm in Rechnung gestellt.

…und wer kommt dafür auf?
Grundsätzlich besteht in der Betriebshaftpflichtversicherung erstmal eine Deckungslücke, wenn der Versicherungsnehmer Dinge des Auftraggebers verwenden – also montieren, einbauen, verlegen, anbringen usw. – soll. Solche Tätigkeitsschäden fallen nämlich unter den Ausschluss für Erfüllungsansprüche in Ziffer 1.2 AHB. Bauseits (also von seinem Auftraggeber!) werden dem Versicherungsnehmer die zu montierenden Sachen zur Verfügung gestellt und er ist verpflichtet, ein mangelfreies Gewerk abzuliefern. Somit würde der Versicherungsnehmer also für diese Kosten aufkommen müssen bzw. diese selbst tragen.

… die Lösung des Problems
Die Lösung ist eine leistungsstarke Betriebshaftpflichtversicherung, welche eine sog. Montageklausel beinhaltet. Somit werden durch den Versicherer auch Schäden übernommen, welche der Versicherungsnehmer durch Einbau oder Montage des Eigentums seines Auftraggebers verursacht, ohne dass dadurch wieder eine mangelhafte Vertragserfüllung als Ausschluss im Raum steht. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass in der Regel ein Selbstbehalt oder ein Sublimit je Schadenfall gilt. In manchen Regelwerken ist auch eine Ortsklausel verankert. Diese besagt, dass solche Schäden nur dann übernommen werden, wenn sie nicht auf dem Betriebsgelände des Versicherungsnehmers geschehen.
..Gerne übernehmen wir die Betreuung Ihrer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und kontrollieren Sie auf notwendige Klauseln.

Ihr Versicherungsmakler in Essen-Überruhr
RAT und SERVICE Versicherungsmakler - Michael Gosepath - HRA 6592
www.ratundservice.de

Hier finden Sie Infos zum Thema Hausratversicherung:https://landingpage.vema-eg.de/index.php?m=MWU2ZXw%3D&p=hausratVersi...
28/03/2023

Hier finden Sie Infos zum Thema Hausratversicherung:
https://landingpage.vema-eg.de/index.php?m=MWU2ZXw%3D&p=hausrat

Versicherungsbeiträge vergleichen können Sie hier:
https://www.ratundservice.de/hausrat-inobroker.html?user=QPOG23&programm=hpr&untermandant=QP--ASC89916&hprid=84648&template=st_hr

Noch besser: Lassen Sie sich zu einer Vergleichsberechnung persönlich beraten (telefonisch, online oder in unserem Büro).

Termine unter:
https://www.ratundservice.de/termin-vereinbaren.html

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45277 Essen
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Adresse

Essen
45277

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 13:00
14:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 13:00
14:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
14:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 13:00
14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 13:00

Telefon

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