30/04/2021
‼️ Info: Ab kommenden Montag 03.05.2021 gilt Testpflicht für Besucher/innen der Zulassungsstellen in Rottal-Inn, der Besuch der Zulassungsstelle Eggenfelden ist außerdem nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ‼️
https://www.rottal-inn.de/buergerservice-formulare/strasse-verkehr/kfz-zulassungsstelle/
‼️ Ab kommenden Montag, 03.05.2021 gilt für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Rottal-Inn eine Corona-Testpflicht!
Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin in der Kreisverwaltungsbehörde haben oder vorgeladen sind, über einen negativen Corona-Test verfügen müssen.
Anerkannt wird entweder ein PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder ein POC-Antigentest mit Nachweis (max. 24 Stunden alt). Selbsttests werden nicht akzeptiert.
ℹ Weitere Informationen: https://bit.ly/2RbI61n