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Diensthaftpflicht, Amtshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht für Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst - hät...
21/08/2019

Diensthaftpflicht, Amtshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht für Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst - hättet ihr es gewußt?

Befasst man sich mit der Haftpflicht für Bedienstete des öffentlichen Dienstes, stößt man recht schnell auf den Begriff „Amtshaftpflicht“. Dieser wird von einigen Versicherern als Synonym für die Diensthaftpflicht (also primär für Personen- und Sachschäden) genutzt. Andere Versicherer betiteln so die Haftpflicht für (echte) Vermögensschäden, die aus der dienstlichen Tätigkeit einer Person resultieren. Doch was brauche ich und was ist die richtige Lösung für mich? Fragen, dir wir euch gern beantworten, wenn ihr euch meldet...

09/08/2019

Hausratversicherung und Uhren - Hättet ihr es gewußt....

Hochwertige Chronografen bekommt man ab 2.000 € und Grenzen nach Oben gibt es fast keine. Das legt den Gedanken nahe, dass hochwertige Uhren in der Hausratversicherung nur eingeschränkt versichert, da sie den Wertsachen zuzurechnen sind.

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in seinem Beschluss vom 10. November 2011 (Az.: 10 U 771/11) jedoch, dass es sich bei Uhren – im konkreten Fall sogar solche mit Gold- oder Platinverzierungen bzw. -besatz – nicht um Wertsachen handle. Dies wurde damit begründet, dass der Hauptzweck einer Uhr die Funktion des Zeitmessens sei und der Schmuckcharakter damit nicht im Vordergrund stünde. Grundsätzlich fallen Uhren damit in den „normalen“ Hausrat und sind bis zur Versicherungssumme mitversichert – außer natürlich, ein Versicherer erwähnt Uhren in seinen Bedingungen ausdrücklich in Zusammenhang mit dem Wertsachenbegriff.

07/08/2019

Scheidung und Rechtsschutz - Hättest du es gewußt?

Eigentlich nicht versicherbar der sogenannte "ehe- oder Scheidungs Rechtsschutz" wird von einem Anbieter - wenn auch nur mit einer Deckungssumme von 30.000 € und ausschließlich als Anhängsel zu einem Priavat Rechtsschutz Vertrag gezeichnet. Möchtest du mehr Informationen, sprich uns an.

Hast du nur einen Versicherungsschein, oder auch Versicherungschutz - der Hinweis des Tages - heute zum Thema Hausrat un...
23/07/2019

Hast du nur einen Versicherungsschein, oder auch Versicherungschutz - der Hinweis des Tages - heute zum Thema Hausrat und Wohngebäude

Versicherungsschutz in der Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung bei einfachem Diebstahl, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl, Diebstahl aus Kfz, Mutwillige Beschädigung, Vandalismus und Betrug ist eigentlich nicht versichert. Mit einer gesonderten Klausel jedoch zu vereinbaren. Neugierig, dann bitte melden.

17/07/2019

Zahnzusatzversicherungen

Menschen mit weißen gesunden Zähnen wirken laut einer Studie von Forscher Tim Newton des King’s College London besonders kompetent, intelligent und psychisch stabil.

Deshalb sind heute Zahnreinigung und die Zahnprophylaxe aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch neben schönen Zähne wollen wir auch morge noch kraftvoll zubeißen.

Zahnimplantate und weitere moderne zahnmedizinische Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Damit ein strahlendes Lächeln nicht zu finanziellen Sorgen führt sollte ist eine gute Zahnzusatzversicherung überlegenswert. Gern informieren wir zu den z.T. erheblichen Unterschieden der Anbieter solcher Tarife. Sprecht uns gern an!

16/07/2019

Bauen und Streiten.....

Aufgrund sich häufender Schadenfälle haben sich in der Vergangenheit alle Versicherer aus dem Bereich Bauherren-Rechtsschutz ausgeklinkt. Das führte zur weitverbreiteten Ansicht, dass Bauvorhaben am Haus grundsätzlich nicht rechtsschutzversichert werden können – das stimmt so aber nicht ganz!

Neugierig geworden? Dann meldet euch bitte.

Beachtet bitte auch folgendes: Sobald mit der Planung eines Bauvorhabens begonnen wird, sollte mit Blick auf eine mögliche Rechtsschutzversicherung geprüft werden, ob Vorvertraglichkeit vorliegt. Es besteht kein Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten, deren Anlass sich vor dem vertraglichen Versicherungsbeginn ereignet hat. Die Rechtsschutzversicherung bietet nur Schutz für zukünftig gerichtliche Auseinandersetzungen. Das heißt im Klartext: Es ist besser, wenn der RS-Vertrag bereits vor dem ersten Planungsschritt besteht.

Alternativ zur Rechtsschutzdeckung könnte man, um Rechtsstreitigkeiten am Bau aus dem Weg zu gehen eine Baugewährleistungs- und Baufertigstellungsversicherung vereinbaren. Diesen Schutz kann natürlich auch Hand in Hand mit einer Rechtsschutzdeckung vereinbaren.

16/07/2019

Nachtrag zum Thema E-Scooter - was ist im Ausland - (K)ein Bestandteil der PHV?

Obwohl die meisten Privathaftpflichtverträge mittlerweile weltweit greifen, findet sich zum einen in allen Policen die sogenannte Benzinklausel, zum anderen – und das wird oft vergessen – fallen oft alle Kraftfahrzeuge (ob mit Benzin- oder Elektromotor), die mit mehr als 6 km/h auf öffentlichen Plätzen und Wegen fahren, nicht in den Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung. Zu prüfen ist also im ersten Schritt, wie die Mitversicherung von Fahrzeugen in den PHV-Bedingungen deklariert ist. Wird in den Bedingungen ausschließlich folgende (oder eine ähnliche) Formulierung […] nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge […] mitversichert genannt, könnet Ihr davon ausgehen, dass Versicherungsschutz besteht, wenn in dem entsprechenden Land keine Versicherungspflicht besteht – sofern im weiteren Bedingungstext kein Hinweis auf die o. g. Begrenzung auf Fahrzeuge über 6 km/h enthalten ist. In von uns favorisierten Deckungskonzepten mit diversen Anbietern ist dieser Punkt erfüllt. Auch Schäden am geliehenen Roller sind gegebenenfalls versicherbar.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, informiert euch unbedingt über die Versicherungspflicht im jeweiligen Land und – falls diese nicht besteht – Bedingungen der eigenen PHV-Police genauestens prüfen lassen und korrigieren!

16/07/2019

E-Scooter – Versicherung ist Pflicht!

Die einen sehen in ihnen eine Entlastung der Verkehrssitu-ation der Stadt, für die anderen sind sie einfach ein cooles Fortbewegungsmittel: E-Scooter. Was Ihr pünktlich zur Zu-lassung für den Straßenverkehr wissen solltet...

Was ist eigentlich so ein E-Scooter? Meist sehen sie aus wie Tretroller, die von einem Elektromotor unterstützt werden (meist mit Klappmechanismus, damit man wendig ur-ban zwischen Scooter und „Öffis“ wechseln kann). Die neue Verordnung gilt nur für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestan-ge! Die offizielle Bezeichung für diese neue Fahrzeugklasse lautet „Elektrokleinstfahrzeug“. Und ganz wichtig: Sie fahren nicht schneller als 20 km/h! Gefahren werden darf künftig übrigens auf Radwegen (u. ä.) und der Straße. Fußgängerwege bleiben entgegen der ursprünglichen Planungen tabu! Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und braucht weder einen Führerschein noch besteht Helmpflicht. Die Fahrzeuge müssen mit Bremsen und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Bei der Anschaffung sollte Ihr wirklich genau darauf achten, dass der Scooter auch wirklich der Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat. Derzeit werden an den verschiedensten Stellen (z. B. Baumärkte, Sportartikelgeschäfte...) Fahrzeuge angeboten, die nie für den Straßenverkehr zugelassen wurden/werden. Oft sind sie zu schnell oder andere Voraussetzungen fehlen. Nicht alles, was man kaufen kann, darf auch auf die Straße! Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind die E-Scooter natürlich versicherungspflichtig. Ein klassisches Versicherungskennzeichen kann man an den meisten Modellen nicht montieren – ist auch nicht vorgesehen. Die Lösung wird in Form einer Aufklebplakette geboten. Neben der Haftpflicht ist auch eine Teilkaskoversicherung erhältlich. Wir helfen Euch gerne dabei, den passenden Schutz zu finden!

Fragen hierzu, dann melden.... wir sind gern für euch da....

Im Hinblick auf die magere Unterstützung von staatlicher Seite im Worst Case, sollte die Absicherung der eigenen Arbeits...
14/11/2018

Im Hinblick auf die magere Unterstützung von staatlicher Seite im Worst Case, sollte die Absicherung der eigenen Arbeitskraft durch private Vorsorge eine hohe Priorität im Leben eines jeden Arbeitenden darstellen. Nicht zu Unrecht denkt man in diesem Zusammenhang unweigerlich an die Berufsunfähigkeitsversicherung. Soweit ein guter Ansatz. Allerdings lässt sich eine solche Absicherungsmöglichkeit nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen für jeden von uns abschließen. Denken Sie an risikoreiche Berufe oder – ganz banal – an Kinder. Was ist, wenn bereits Vorerkrankungen vorhanden sind? Dann ist es tatsächlich sehr schwierig, guten Schutz zum guten Preis zu bekommen. Im schlimmsten Falle bekommen wir gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch auch für diese Fälle bietet der deutsche Versicherungsmarkt selbstverständlich Lösungen.

Die Lösung: Grundfähigkeitenversicherung

Das Prinzip, welches sich dahinter verbirgt, ist rasch erklärt: Verlieren Sie elementare Fähigkeiten, die es Ihnen nicht mehr ermöglichen, problemlos durch den Alltag zu gelangen – wie z. B. Greifen, Laufen, Sehen usw., doch auch die geistige Leistungsfähigkeit – tritt der Leistungsfall ein und Sie erhalten eine Rente. Diese Grundfähigkeiten sind über einen Fähigkeitenkatalog definiert und werden von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gewichtet. Doch auch für die eingangs erwähnten Kinder, die aufgrund ihres Alters eben (noch) keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, stellt die Grundfähigkeitsversicherung eine Übergangslösung dar.

Oftmals fehlt es gerade bei bestimmten Berufsgruppen an der Vorstellungskraft, überhaupt einmal berufsunfähig werden zu können. Nehmen wir als Beispiel einen der bedeutensten Wissenschaftler unserer Gegenwart, Stephen Hawking. Hawkings letzte wissenschaftliche Arbeit stellte er wenige Tage vor seinem Ableben 2018 fertig. Zu diesem Zeitpunkt saß er bereits 50 Jahre im Rollstuhl – ohne die Fähigkeit zu sprechen, zu laufen. An diesem Beispiel wird deutlich, dass der Verlust von bestimmten Grundfähigkeiten nicht zwangsweise zu einer Berufsunfähigkeit führen muss.

Doch Sie müssen keine Astrophysiker sein. Nehmen wir ein anderes Beispiel: Sie sind beispielsweise Fliesenleger oder arbeiten in einem anderen körperlich sehr anstrengenden Handwerksberuf und können die monatliche finanzielle Belastung, die für Ihre umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz anfallen würde, nicht aufbringen. Freilich bietet hier die Grundfähigkeitenversicherung keine eins zu eins Alternative – allerdings einen guten Basisschutz. Und der ist allemal besser als gar keiner, oder?

Sollten Sie hierzu weiterführende Fragen haben können Sie gern unter folgendem Link https://landingpage.vema-eg.de/?z=information&m=MWQxYXw%3D&p=arbeitskraftabsicherung weitere Informationen abrufen, oder mit uns in Kontakt treten.

Vielen Dank an die VEMA, deren Artikel wir hierfür verwendet haben!

Eine Arbeitskraftabsicherung, z.B. in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung ist unerlässlich, da sie im Zweifel die finanzielle Existenz sichert.

Adresse

Lauensteiner Straße 13a
Dresden
01277

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