14/11/2018
Im Hinblick auf die magere Unterstützung von staatlicher Seite im Worst Case, sollte die Absicherung der eigenen Arbeitskraft durch private Vorsorge eine hohe Priorität im Leben eines jeden Arbeitenden darstellen. Nicht zu Unrecht denkt man in diesem Zusammenhang unweigerlich an die Berufsunfähigkeitsversicherung. Soweit ein guter Ansatz. Allerdings lässt sich eine solche Absicherungsmöglichkeit nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen für jeden von uns abschließen. Denken Sie an risikoreiche Berufe oder – ganz banal – an Kinder. Was ist, wenn bereits Vorerkrankungen vorhanden sind? Dann ist es tatsächlich sehr schwierig, guten Schutz zum guten Preis zu bekommen. Im schlimmsten Falle bekommen wir gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch auch für diese Fälle bietet der deutsche Versicherungsmarkt selbstverständlich Lösungen.
Die Lösung: Grundfähigkeitenversicherung
Das Prinzip, welches sich dahinter verbirgt, ist rasch erklärt: Verlieren Sie elementare Fähigkeiten, die es Ihnen nicht mehr ermöglichen, problemlos durch den Alltag zu gelangen – wie z. B. Greifen, Laufen, Sehen usw., doch auch die geistige Leistungsfähigkeit – tritt der Leistungsfall ein und Sie erhalten eine Rente. Diese Grundfähigkeiten sind über einen Fähigkeitenkatalog definiert und werden von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gewichtet. Doch auch für die eingangs erwähnten Kinder, die aufgrund ihres Alters eben (noch) keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, stellt die Grundfähigkeitsversicherung eine Übergangslösung dar.
Oftmals fehlt es gerade bei bestimmten Berufsgruppen an der Vorstellungskraft, überhaupt einmal berufsunfähig werden zu können. Nehmen wir als Beispiel einen der bedeutensten Wissenschaftler unserer Gegenwart, Stephen Hawking. Hawkings letzte wissenschaftliche Arbeit stellte er wenige Tage vor seinem Ableben 2018 fertig. Zu diesem Zeitpunkt saß er bereits 50 Jahre im Rollstuhl – ohne die Fähigkeit zu sprechen, zu laufen. An diesem Beispiel wird deutlich, dass der Verlust von bestimmten Grundfähigkeiten nicht zwangsweise zu einer Berufsunfähigkeit führen muss.
Doch Sie müssen keine Astrophysiker sein. Nehmen wir ein anderes Beispiel: Sie sind beispielsweise Fliesenleger oder arbeiten in einem anderen körperlich sehr anstrengenden Handwerksberuf und können die monatliche finanzielle Belastung, die für Ihre umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz anfallen würde, nicht aufbringen. Freilich bietet hier die Grundfähigkeitenversicherung keine eins zu eins Alternative – allerdings einen guten Basisschutz. Und der ist allemal besser als gar keiner, oder?
Sollten Sie hierzu weiterführende Fragen haben können Sie gern unter folgendem Link https://landingpage.vema-eg.de/?z=information&m=MWQxYXw%3D&p=arbeitskraftabsicherung weitere Informationen abrufen, oder mit uns in Kontakt treten.
Vielen Dank an die VEMA, deren Artikel wir hierfür verwendet haben!
Eine Arbeitskraftabsicherung, z.B. in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung ist unerlässlich, da sie im Zweifel die finanzielle Existenz sichert.