09/09/2026
🔔 Dein Kind wird 18? Wusstest du das?!?!
Mit dem 18. Geburtstag endet dein gesetzliches Vertretungsrecht – komplett.
Das bedeutet:
❌ Kein Auskunftsrecht beim Arzt
❌ Kein Entscheidungsrecht im Notfall
❌ Kein Vertretungsrecht – auch nicht als Elternteil
Auch das Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB) gilt nur zwischen Ehepartnern – nicht für Eltern.
✅ Die Lösung: Dein volljähriges Kind kann selbst vorsorgen – mit:
• Vorsorgevollmacht
• Schweigepflichtentbindung
• Patientenverfügung
Wichtig: Nur dein Kind entscheidet, wem es diese Befugnisse gibt.
Das hat nichts mit Misstrauen zu tun – sondern mit Verantwortung. 🤍
Gerade wenn Kinder ausziehen, studieren oder ins Ausland gehen: Sprecht einmal in Ruhe darüber.