22/09/2026
🚨 50.000 € von Mama und Papa geschenkt bekommen, muss das Finanzamt davon wissen?
Viele glauben: Solange eine Schenkung unter dem Freibetrag liegt, muss man sich um nichts kümmern.
❌ SO EINFACH IST ES NICHT!
💰 DER FREIBETRAG
Kinder haben gegenüber jedem Elternteil grundsätzlich einen Schenkungsteuerfreibetrag von 400.000 €.
Dieser gilt nicht für jede einzelne Überweisung neu: Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden grundsätzlich zusammengerechnet.
📄 DIE ANZEIGEPFLICHT
Auch wenn keine Schenkungsteuer anfällt, kann die Schenkung beim zuständigen Finanzamt anzeigepflichtig sein.
⏳ Die Frist beträgt grundsätzlich 3 Monate nach Kenntnis vom Erwerb.
Bei Schenkungen sind grundsätzlich sowohl der Schenker als auch der Beschenkte zur Anzeige verpflichtet.
Die Anzeige erfolgt schriftlich und sollte unter anderem enthalten:
👤 Angaben zum Schenker und Beschenkten
💰 Gegenstand und Wert der Schenkung
📅 Zeitpunkt der Schenkung
👨👩👧 Verwandtschaftsverhältnis
📋 Frühere Schenkungen derselben Person
⚠️ Eine wichtige Ausnahme: Wurde die Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet, ist grundsätzlich keine gesonderte Anzeige nach § 30 ErbStG erforderlich.
📌 MERKE:
Steuerfrei bedeutet nicht automatisch, dass du dem Finanzamt nichts mitteilen musst!
Und: Eine Schenkungsanzeige ist nicht dasselbe wie eine Schenkungsteuererklärung. Das Finanzamt kann eine solche Erklärung bei Bedarf gesondert anfordern.
➕ Folge mir für verständliches Steuer- und Finanzwissen, das dir im Alltag wirklich weiterhilft!
💬 Wusstest du, dass auch eine Schenkung unterhalb des Freibetrags anzeigepflichtig sein kann?