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Ist die   noch verfassungsrechtlich einwandfrei einzustufen? —> Oder ist der   nicht schon in Teilen als   einzustufen?—...
05/12/2023

Ist die noch verfassungsrechtlich einwandfrei einzustufen? —> Oder ist der nicht schon in Teilen als einzustufen?
—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/12/05/ist-die-bild-noch-verfassungsrechtlich-einwandfrei-einzustufen/

Nein, es geht nicht um kritische Berichterstattung. Aber es geht darum, wie der Axel-Springer-Verlag über BILD, den Fernsehsender WELT usw. mit selektiver Berichterstattung Meinungen in bestimmte Richtungen lenkt und damit auch die AfD größer gemacht hat. Und dies ist durchaus in Teilen schon meiner Meinung nach verfassungsfeindlich.

Vor ca 48 Jahren hatte ich als Schüler das Buch „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ von Heinrich Böll gelesen. Es war im Deutschunterricht behandelt worden. Ebenso wie die Bücher:

„Farm der Tiere“
„1984“
von George Orwell, wobei diese Bücher von Coronaleugnern und Impfgegnern inhaltlich missbraucht werden.
Trotzdem sind alle drei Bücher auch für mich prägend gewesen.
Prägend, denn parallel wurde im Geschichtsunterricht auch der Medienmissbrauch in der Weimarer Republik ( ) und als Folge die Grundlage von der der behandelt.

Die sowie der ganze - - ist durchaus mit dem der Weimarer Republik vergleichbar.

Parallelen von — — und dem früheren Medienmogul Hugenberg vorhanden?“

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/08/10/parallelen-von-axel-springer-verlag-bild-und-dem-frueheren-medienmogul-vorhanden/
—->
Übrigens ist dies auch der Grund gewesen, warum nach dem Krieg die öffentliche.-rechtlichen. Sender ( ) in bspw. Deutschland, Österreich, Schweiz etc. und die eingeführt wurden. Und Hetze gegen die kommt bekanntlich von Rechts, AfD, & Co.

Vielleicht sollten sich alle einmal mit den Fakten beschäftigen:

Wer ist Verleger? Wer ist Eigentümer?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Mathias_Döpfner
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Axel_Springer_SE
https://de.m.wikipedia.org/wiki/KKR_%26_Co.
Und eine Auswahl über diverse Artikel finden Sie hier —> https://blog.forum-55plus.de/?s=Bild

Beispiel
Der Aktionär KKR von der Mediengruppe Axel-Springer verdient an Atomkraftwerken und fossiler Energie.

Und Döpfner kann durchaus als sehr rechts stehender Zeitgenosse betrachtet werden. Und der Ausspruch er sei „FÜR DEN KLIMAWANDEL“ ist schon sehr bedenklich.

Genauso bedenklich wie die Tatsache dass wohl rund 25% Ertrag unmittelbar und mittelbar durch das Geschäftsfeld „ “ und „ “ generiert. Experten schätzen diesen Anteil sogar teilweise noch höher ein.

Friedrich Merz
– früher tätig als Lobbyist für –
Blackrock ist
der weltweit größte Vermögensverwalter –
—> https://de.m.wikipedia.org/wiki/BlackRock
Und interessanterweise war dort bis ca 2018 als tätig.Nach eigenen Angaben (2018) verdiente er über 1 Mio. Euro pro Jahr.

Und warum heute für ist, kann sich selbst ausrechnen, warum das so ist.

Böse Zungen behaupten, Merz will für die und besonders für Steigbügelhalter sein, damit er – oder vielleicht seine Familie – dort später ein gutes Einkommen erzielt.

Beispiele gibt es ja genug in der Politik. Gerhard Schröder mit Gasprom ist da nur ein Beispiel.

Momentan behauptet Merz, er ist gegen die AfD, aber …….

…BLEIBT DAS AUCH SO, WENN DIE CDU EINEN KOALITIONSPARTNER NACH DEN WAHLEN BRAUCHT UND SIE DIE WAHL HÄTTE ZWISCHEN SPD, GRÜNE ODER AUF DER ANDEREN SEITE MIT AFD?

Ich hoffe, es kommt keine Geschichtswiederholung „Weimarer Republik“!

Dass das Verhalten der CDU inzwischen sogar mit der „ “ aus der Weimarer Republik Parallelen aufweist, ist noch viel bedenklicher.

Die damalige Zentrumspartei Deutschland hatte sich zunächst (auch) von den Rechtsradikalen distanziert, war aber später einen Deal eingegangen.

Kurioserweise war der Großvater von Friedrich Merz in der Centrumpsrtei Bürgermeister in Brilon und später (ab 1933 bei der SA) und ab 1938 Mitglied in der NSDAP.

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Ist die noch verfassungsrechtlich einwandfrei einzustufen? Oder ist der nicht schon in Teilen als einzustufen? Nein, es geht nicht um kritische Berichterstattung. Aber es geht darum, wie der Axel-Springer-Verlag über BILD, den Fernsehsender WELT usw. ...

Diese   ist bewusst   worden von   und den    Diese   wurde bewusst mißbraucht.Neben den  -  haben alle   und auch die  ...
04/12/2023

Diese ist bewusst worden von und den
Diese wurde bewusst mißbraucht.

Neben den - haben alle und auch die diese Konferenz für Ihre Ziele mißbraucht.

Es wurde mit viel Geld und versucht, die Maßnahmen gegen den Klimawandel abzuschwächen oder gar abzuschaffen.

Die notwendige Konsequenz aus der – Veranstaltung muss sein, dass

1. stattfindet. Als Vorbild kann hier die Veranstaktingsreihe gegen das Rauchen dienen.

2. Einen Vorsitz von einer Person übernehmen zu lassen, der zeitgleich im Vorstand des mächtigsten Ölkonzernes ist, ist den Bock zum Gärtner zu machen.

Die Veranstaltung hat mehr geschadet, als sie geholfen hat. Dies war auch das Ziel der OPEC-Staaten, der Lobby von Öl, Gas, , und – z.B.

Für mich persönlich ergibt sich folgende Konsequenz

1. Die werde ich als . Und dies nicht nur wegen der Verstöße bei , . Dazu kommt noch die von dem auf der Erde zum Wohle ihres Cash.

2. Besonders werde ich meiden. Dies bezieht auch die Fluggesellschaft mit ein.

3. Aktien von Unternehmen, die an dieser - eigentlich kriminellen - Aktion teilgenommen haben, gehören auf eine

Es ist einfach grauenhaft mit anzusehen, wie bestimmte Lobbyverbände die Menschheit nachhaltig schädigen!

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/12/04/greenwashing-in-reinform-erklaerung-von-oelkonzernen-sorgt-fuer-empoerung/

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„ in Reinform“: Erklärung von Ölkonzernen sorgt für Empörung „ in Reinform“: Erklärung von Ölkonzernen sorgt für Empörung „Eine Erklärung von 50 Öl- und Gaskonzernen sorgt auf der für Empörung. Der Präsident der Konferenz aus den V...

  hochinteressant —> Öllobby – Atomlobby – Raucherlobby – Waffenlobby – ErnährungslobbyDie Lobbyverbände arbeiten immer ...
30/11/2023

hochinteressant —> Öllobby – Atomlobby – Raucherlobby – Waffenlobby – Ernährungslobby

Die Lobbyverbände arbeiten immer nach der gleichen Strategie

Mitte des 20.Jahrhunderts wurde die starke Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens allgemein bekannt. Die Gesundheitsgefahren durch Rauchen sind sowohl epidemiologisch als auch durch biochemisch-molekularbiologische Untersuchungen zweifelsfrei belegt.

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/30/oellobby-atomlobby-raucherlobby-waffenlobby-ernaehrungslobby/

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Öllobby – Atomlobby – Raucherlobby – Waffenlobby – Ernährungslobby Die Lobbyverbände arbeiten immer nach der gleichen Strategie Mitte des 20.Jahrhunderts wurde die starke Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens allgemein bekannt. Die Gesundheitsgefahren durch Rauchen sind sowohl epidemiolo...

Warum ein Mindestlohn und Bürgergeld sein muss —> Stichwort   —> Immer wieder wird von so manchem Akteur behauptet, der ...
24/11/2023

Warum ein Mindestlohn und Bürgergeld sein muss —> Stichwort —> Immer wieder wird von so manchem Akteur behauptet, der Mindestlohn ist ein Sozialismus-Instrument und für Lohne seien die Arbeitgeber und Gewerkschaften alleine verantwortlich.

Diese Sichtweise ist aus vielen Gründen falsch!
—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/24/warum-ein-mindestlohn-sein-muss/

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Warum ein Mindestlohn sein muss Stichwort – Immer wieder wird von so manchem Akteur behauptet, der Mindestlohn ist ein Sozialismus-Instrument und für Lohne seien die Arbeitgeber und Gewerkschaften alleine verantwortlich. Diese Sichtweise ist aus vielen Gründen falsch! Die Tarifauton...

Erstmals über die 2 Grad-Klima-GrenzeWeniger als zwei Wochen vor der 28. Klimakonferenz COP28 überschreiten wir damit ku...
23/11/2023

Erstmals über die 2 Grad-Klima-Grenze

Weniger als zwei Wochen vor der 28. Klimakonferenz COP28 überschreiten wir damit kurzweilig das Pariser Klimaabkommen.

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/23/erstmals-ueber-die-2-grad-klima-grenze-gemacht/

„Gleichzeitig zeigt ein neuer Bericht von Oxfam: 1 % der Menschheit ist für 16 % der Emissionen verantwortlich, was den Emissionen der ärmsten 66 % der Menschheit entspricht. Anders als vorherige COPs bedeutet das: Wir brauchen konsequente Handlungen.

Es wird heißer – für sehr lange
Auch wenn der langjährige Temperaturdurchschnitt derzeit noch unter 1,5 Grad bleibt, lange wird es dabei nicht bleiben. Erst vor einigen Tagen gab die World Meteorological Organization bekannt, dass die klimaschädlichen Treibhausgase in der Atmosphäre einen neuen Rekord erreichten.

Die Aussage des WMO-Chefs Petteri Taalas könnte klarer nicht sein: „Trotz jahrzehntelanger Warnungen der Wissenschaftsgemeinde, trotz Tausender Berichtsseiten und Dutzenden von Klimakonferenzen bewegen wir uns immer noch in die falsche Richtung.“

Das Problem: Selbst bei einem sofortigen CO2-Emissionsstopp würde es 50 Jahre dauern, bis sich der menschengemachte Anteil der CO2-Konzentrationen halbiert wäre. Und noch fataler: Bis sich die globalen Durchschnittstemperaturen wieder auf vorindustrielles Niveau einpendeln, würde es 100.000 Jahre dauern.

Was jetzt passieren muss – und schon passiert
Die politische Welt dreht sich derzeit weiter und es sieht gar nicht so schlecht aus, trotz der fatalen Klimadaten. Hier sind drei Beispiele, wieso wir vor einem Wendepunkt stehen:

1. Die USA und China verbrauchen zusammen 40 % der weltweiten Energie und haben jetzt einen Klimapakt geschlossen, um die Fossilen durch Erneuerbare zu ersetzen. Bis 2030 eine Verdreifachung der weltweiten Erneuerbaren-Kapazität erreichen. Beide Länder zusammen werden 2023 rund 350 Gigawatt-Ausbau an Erneuerbarenkapatzitäten ausbauen.

2. Es besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass Chinas Emissionen bereits 2024 sinken könnten, weil u.a. der Erneuerbaren-Ausbau so rasant ist.

3.Das Rennen um die Cleantech-Industrie hat begonnen – auch angeführt von China und den USA. Europa hadert noch, aber: Alles, was mit dem fossilen Verbrenner zu tun hat, wird keine Zukunft mehr haben. Seit 2019 entfielen mehr als 50 % der neuen Arbeitsplätze im Energiesektor auf nur 5 Sektoren: Solar, Wind, Elektrofahrzeuge und Batterien, Wärmepumpen und kritische Mineralien.

Was bedeutet das für die COP28?

Ohne klare Handlungen bzw. Zusagen geht es nicht. Wir brauchen:

– den Ausstieg aus den fossilen Subventionen, die 2022 einen Rekord von 7 Billionen $ erreicht haben.

– endlich eine klare finanzielle Unterstützung im Loss & Damage Fonds von 100 Milliarden jährlich für diejenigen, die am wenigsten für das Desaster können, aber am meisten leiden.

– kein Greenwashing. Die COP28 droht mit CCS undCCU eine Party für die Fossilen zu werden.

– einen technologischen Transfer für Erneuerbare in den globalen Süden.“

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Gekauftes Gerät defekt muss eingesendet werden. —>Anspruch auf Ersatzgerät §437 und §439 BGB
20/11/2023

Gekauftes Gerät defekt muss eingesendet werden. —>Anspruch auf Ersatzgerät §437 und §439 BGB

41.4K Likes, 374 Kommentare. „Das dient nur zur Veranschaulichung. Jeder Fall kann anders sein.“

Was taugt der neue    ?Am heutigen Freitag, 15 Uhr, geht die      !Alle Bürger sollen auf der Plattform „ .de" einen   h...
30/06/2023

Was taugt der neue ?
Am heutigen Freitag, 15 Uhr, geht die !
Alle Bürger sollen auf der Plattform „ .de" einen haben: alle Infos zur gesetzlichen, und auf einen Blick.

(62), aus bei , kennt das System:

„Es funktioniert reibungslos und ermittelt genau, wie viel der Einzelne aus allen Quellen erwarten kann."
Das Log-in erfolgt aber die Online-Funktion des .
„Das kann für einige noch eine Hürde darstellen, ist aber der einzige Weg, damit die Daten der Bürger wirklich sicher sind", sagt Hoffmann,
„Gut, dass jetzt ein Anfang gemacht wurde."
Noch ist die Seite nicht vollständig.

Die ist auf die Beteiligung weiterer Anbieter angewiesen, die sich mit dem Portal vernetzen.
Die ist nur ein : Die jährliche gibt es weiter.






-experte
.Renten-Experte.de

-Experte.de

Das   hat das Thema   in der   neu angefasst: Folgeauslagerungen, AG-Zuschuss, Beitragsschuldner, Novationen und viel me...
03/05/2022

Das hat das Thema in der neu angefasst:
Folgeauslagerungen, AG-Zuschuss, Beitragsschuldner, Novationen und viel mehr … die Liste des Angefassten ist lang.
Einiges wird klargestellt, doch offene Fragen bleiben nach wie vor. Martin Knappstein hat das jüngste BMF-Schreiben zur bAV analysiert – und freut sich schon.

Martin Knappstein, Heubeck AG.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 12. August 2021 sein Schreiben vom 6. Dezember 2017 aktualisiert, in dem die Rahmenbedingungen für die steuerliche Förderung der bAV geregelt werden.

Dankenswerterweise bleibt das BMF seinem Habitus treu, indem die Sicht auf die steuerliche Förderung zusammengefasst in einem Schreiben dargestellt und die Änderungen im Fettdruck hervorgehoben werden.

Soviel vorweg: Ganz tiefgreifende und grundsätzliche Neuregelungen enthält das Schreiben nicht. Für bestimmte Fallkonstellationen – insb. bei der versicherungsförmigen Durchführung – sind aber hilfreiche Ergänzungen, Klarstellungen und Beispiele aufgenommen worden.

Auslagerung: (etwas) mehr Klarheit für Folgeauslagerungen

Das BMF bestätigt seine Auffassung, dass regelmäßig wiederkehrende Auslagerungen auf einen Pensionsfonds, die einem Gesamtplan folgen, nicht nach § 3 Nr. 66 EStG, sondern nur nach § 3 Nr. 63 EStG lohnsteuerlich gefördert werden können. Was unter einem Gesamtplan zu verstehen ist, bleibt weiterhin relativ unkonkret. Das BMF spricht lediglich von „z.B. jährlichen Auslagerungen“.


„Die Lohnsteuer gar nicht das größte Hindernis in diesem Kontext.“


Immerhin ist nun aber geklärt, dass Folgeauslagerungen zum jeweiligen Rentenbeginn – und damit eine in der Praxis häufig thematisierte Gestaltung – lohnsteuerlich unkritisch ist.

Allerdings ist die Lohnsteuer gar nicht das grösste Hindernis in diesem Kontext. Bei Anfragen zeigt sich immer wieder, dass Betriebsprüfer bilanzsteuerliche Probleme sehen. Konkret geht es um die Frage, ob der Arbeitgeber – wenn er alle Anwartschaften zum jeweiligen Rentenbeginn auslagert – sein Versorgungsversprechen ernsthaft als Direktzusage erfüllen will. Nur dann dürfe er auch Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bilden, andererseits wäre er auf die Regeln zur Erfassung für die mittelbare Verpflichtung verwiesen. Vor diesem Hintergrund wäre eine bilanzsteuerliche Unbedenklichkeitserklärung dieser praxisrelevanten Gestaltung nach wie vor wünschenswert.



„Welcher Abstand zwischen sich wiederholenden Auslagerungen soll nun Indiz für einen Gesamtplan sein?“


Darüber hinaus mag man sich fragen, welcher Abstand zwischen sich wiederholenden Auslagerungen nun Indiz für einen Gesamtplan sein sollen? Wenn ein Unternehmen in unregelmäßigen Abständen etwa alle 3 bis 5 Jahre eine Auslagerung anstrebt (und diese jedes Mal aufs Neue – auch aufgrund außersteuerlicher Gründe – entscheidet), so dürfte ein solcher Gesamtplan nicht vorliegen. Fraglich ist nur, ob die Finanzverwaltung das ähnlich sieht. Bis zur abgrenzenden Klärung dürfte hier nur das Instrument der Lohnsteueranrufungsauskunft helfen.

Arbeitgeber: Versicherungsnehmer oder nur Beitragsschuldner? Egal!

Das BMF hatte in seinen bisherigen Schreiben gefordert, dass nur solche Zahlungen „Beiträge des Arbeitgebers“ im Sinne des § 3 Nr. 63 EStG sind, die dieser als Versicherungsnehmer schuldet. Dabei übersah es vermutlich die Konstellation, wonach bei einzelnen Pensionskassen die Versicherungsnehmereigenschaft allein beim Versorgungsberechtigten liegt.

Die insofern einschränkende Auslegung – das Gesetz spricht nur von Beiträgen des Arbeitgebers, nicht von der Versicherungsnehmerstellung – gibt das BMF nunmehr auf. Es soll genügen, dass der Arbeitgeber lediglich Beitragsschuldner ist. Denn hier handelt es sich um Eigenbeitragszusagen, der Arbeitgeber ist dann lediglich Zahlstelle.

Die bloße Beitragsabführung durch den Arbeitgeber auf Rechnung des Arbeitnehmers – das BMF spricht von eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers – ist aber nach wie vor und wohl zurecht nicht ausreichend, um die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG zu beanspruchen.

Begrüßenswert: Klarstellung zur Invalidität

Das BMF hat die Gelegenheit genutzt, die Unsicherheit beim Invaliditätsbegriff etwas abzumildern. Es stellt fest, dass das Gesetz selbst keine Eingrenzung des Begriffs trifft und daher eine großzügige Auslegung wohl geboten sei.


„Freilich sind die Grenzen fließend, zum Beispiel wenn nach einer bestimmten Dauer der Arbeitsunfähigkeit die BU fingiert wird.“


Neben Versicherungen, die an die Berufsunfähigkeit oder andere feststehende Begriffe aus dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (Erwerbsminderung und -unfähigkeit) anknüpfen, sollen auch Grundfähigkeitenversicherungen zur Invaliditätsversorgung zählen. Ein Ausscheiden aus dem Beruf ist – ohne weitere Konkretisierung in der Versorgungszusage – keine Bedingung für die Invalidität.

Ausgeschlossen hat das BMF aber die steuerliche Förderung der Arbeitsunfähigkeitsversicherung, wohl weil Leistungsvoraussetzung nur eine temporäre Einschränkung ist. Freilich sind die Grenzen fließend, z.B. wenn bei Berufsunfähigkeitsversicherung nach einer bestimmten Dauer der Arbeitsunfähigkeit die BU fingiert wird. Gleichwohl sind solche Fälle Invaliditätsabsicherungen im Sinne des BetrAVG, da das Hauptleistungselement bei der dauerhaften Einschränkung liegt.

Zusatzbeitrag: nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kein Neuvertrag

Eine wichtige Neuregelung findet sich noch zu den anstehenden Beitragserhöhungen von Versicherungsverträgen nach § 1a Abs. 1a BetrAVG. Das BMF-Schreiben stellt klar, dass gesetzlich angeordnete Beitragserhöhungen keine Novation darstellen. Das dürfte vor allem für Direktversicherungs- und Pensionskassenverträge interessant sein, die vor der jeweiligen Öffnung des § 3 Nr. 63 EStG abgeschlossen wurden.


„Bei gleichem Beitrag also die Entgeltumwandlung zu reduzieren ist unstreitig möglich.“


Nach der unmissverständlichen Formulierung im BMF-Schreiben gilt dieses Privileg aber nur für die gesetzlich angeordneten Erhöhungen. Freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers (z.B. um 20% anstelle der angeordneten 15%) dürften nicht umfasst sein. Fraglich bleibt, inwiefern Zuschüsse von 15%, die für Mitarbeiter gezahlt werden, welche keinen Anspruch auf den Zuschuss haben (etwa, weil sie über der BBG verdienen oder als GGF nicht in der Sozialversicherung versichert sind) ebenfalls von dieser Ausnahmeregelung erfasst sind.

Interessant ist die Formulierung: Das BMF wollte darauf hinweisen, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf einen höheren Beitrag gerichtet ist. Bei gleichem Beitrag also die Entgeltumwandlung zu reduzieren ist unstreitig möglich. Man kann sich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass das BMF die Intention des Gesetzgebers nochmals unterstreichen wollte – übrigens eine Klarstellung, die man eher aus dem BMAS zu erwarten gehabt hätte.

Weniger restriktiv: Anbieterwechsel im laufenden Dienstverhältnis

Nach dem bisherigen Stand sollte es bei einem Anbieterwechsel im laufenden Dienstverhältnis nur dann nicht zu einer Novation kommen, wenn die vertraglichen Hauptpflichten (insb. Versicherungslaufzeit, -summe, -beitrag, Beitragszahlungsdauer oder abgesicherte biometrischen Risiken) unverändert bleiben. Die Anforderung erweist sich oftmals aber als zu streng und wenig praxistauglich, da selten zwei exakte Tarife bei unterschiedlichen Versicherern vorzufinden sind.


„Die neue Interpretation kann den Anbieterwechsel erleichtern.“


Vor dem Hintergrund kann die neue Interpretation den Anbieterwechsel erleichtern. Werden aufgrund unterschiedlicher tariflicher Vorgaben – das BMF nennt hier die Rechnungsgrundlagen und explizit den Rechnungszins – Rahmenbedingungen im Vertrag angepasst, so soll das der Anwendung von § 3 Nr. 55c Satz 2 Buchstabe a EStG nicht entgegenstehen. Daran anknüpfend entstehen durch die hier genannten Änderungen auch keine Novationen.

Regelungen für Sonderfälle: steuerfreie Sonderzahlungen …

Neben den hier aufgeführten Änderungen sind spezielle Regelungen zu Sonder- und Einzelfällen vorhanden, deren Anwendungen möglicherweise nicht weit verbreitet, im Einzelfall aber nicht weniger relevant sein dürften.

Die Abgrenzung von grundsätzlich lohnsteuerpflichtigen Zahlungen von den nicht als Einkommen zu qualifizierenden nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a-d) EStG steuerfreien Sonderzahlen nimmt hier einigen Raum ein. So stellt das BMF klar, dass der Verzicht auf die Rückzahlung eines Gründungsstocks ebenso wenig steuerbarer Arbeitslohn darstellt wie der erforderliche Ausgleichsbetrag bei Zusammenlegung zweier Abrechnungsverbände. Wohl um Missbrauch zu vermeiden, stellt das BMF aber auch klar, dass im Falle der Zusammenlegung von Abrechnungsverbänden keine steuerfreien Sanierungsgelder mehr möglich sein sollen (da das Trennungsprinzip konstitutive Voraussetzung der Steuerfreiheit ist).


Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin, Dienstsitz des BMF (Architekt Ernst Sagebiel).
Foto: BMF/Hendel.

Auch stellt das BMF klar, dass kein Raum für steuerfreie Sanierungsgelder ist, wenn die Umlage gesenkt wird. Hier kommt unmittelbar die Anordnung zum Ausdruck, dass grundsätzlich steuerpflichtige Zahlungen nicht durch unbeschränkt steuerfreie ersetzt werden können. Die Linie vertritt die Finanzverwaltung seit Einführung der Vorschrift im Jahr 2014 konsequent und folgerichtig.

Was sich nicht ändert: Fünftelungsregelung und Geringverdienerförderung für bestimmte tarifvertragliche Zuschüsse oberhalb der Vermögenswirksamen Leistungen.

Nicht nur die Ergänzungen und Klarstellungen sind interessant – auch die Frage, was sich nicht ändert, verdient einen genaueren Blick:

… Fünftelungsregelung: was sich nicht ändert

Bei der Anwendung der Fünftelungsregelung ergeben sich aus Sicht der Finanzverwaltung keine Änderungen. Nach wie vor soll diese bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen nicht zur Anwendung kommen, bei der Pensionszusage und Unterstützungskasse aber sehr wohl. Die Finanzverwaltung differenziert also unverändert nach Durchführungswegen.



„Die durch das BMF an dieser Stelle gezeigte Kontinuität leistet einen Beitrag zur Planungssicherheit.“



Dagegen scheint sich der BFH in seinen jüngsten Urteilen mehr am Wortlaut des § 34 EStG zu orientieren und einen Fokus auf die Außerordentlichkeit zu legen. Zuletzt hatte der BFH die Anwendung der Fünftelungsregelung bei eine Pensionskasse zumindest nicht kategorisch ausgeschlossen. Die durch das BMF an dieser Stelle gezeigte Kontinuität leistet sicher einen Beitrag zur Planungssicherheit.

… Förderbeitrag bei Matching

Etwas unglücklich kann hingegen die – nicht gelungene – Klarstellung zu den Vermögenswirksamen Leistungen und den Matching-Modellen gesehen werden. LEITERbAV berichtete vor etwas über einem Jahr von einer Inititative des GDV, wonach bestimmte Matching Contribution-Systeme durchaus förderfähig nach § 100 EStG sein sollen. Zunächst wird die Initiative aus dem Jahr 2020 im aktuellen BMF-Schreiben nicht erneut aufgegriffen. Es ist also nicht klar, inwiefern die Finanzverwaltung daran festhält, dass die seinerzeit beschrieben Matching-Systeme förderfähig sind.



„Die im BMF-Schreiben gelieferten Gründe halten unseres Erachtens einer Überprüfung nicht zweifelsfrei stand.“



Ein Fall, der aber zumindest arbeitsrechtlich nur schwerlich von einem konventionellen Matching Contribution-System zu unterscheiden ist, wird jedoch ausführlich beleuchtet. Die Finanzverwaltung wählt eine Regelung aus dem TV-V, wonach ein Arbeitgeberbeitrag von 50 Euro (bzw. 24 Euro zusätzlich zu 26 Euro „VL-Substitut“) bei 13 Euro Entgeltumwandlung geleistet wird und verwehrt für diese Regelung die Anwendung der Geringverdienerförderung.

Die im BMF-Schreiben gelieferten Gründe halten u.E. einer Überprüfung nicht zweifelsfrei stand. Denn der 24 Euro Aufstockungsbetrag wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn fällig und berechtigt auch nicht für einen Zuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG.

Die Abgrenzung zu dem in der GDV-Initiative skizzierten Fall wird nicht ersichtlich. Auch stellt sich die Frage nach der Zusatzversorgung im Kapitaldeckungsverfahren (z.B. der VBL-Beitrag im Tarifgebiet Ost). Letzterer ist nach Angaben der VBL für die Geringverdienerförderung qualifiziert. Der Unterschied zur TV-V Lösung ist nur schwer zu beschreiben.

Fazit

So bleibt das durchaus gewohnte Fazit nach den BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung (welches es in dieser Form seit nunmehr 17 Jahren gibt): Nach dem Schreiben ist einiges deutlicher, aber bei weitem nicht alles klar. Wir freuen uns schon auf die nächste Klarstellung.


https://www.lbav.de/klar-unklar-vorfreude/

Lesetipp von
www.bav-Experte.de

bav-experte.de

Mit dem Tablet gemeinsam gegen einsamMoers Das Projekt „Seniorengerechte Tablets gegen Einsamkeit“ des Interkulturellen ...
12/04/2021

Mit dem Tablet gemeinsam gegen einsam

Moers Das Projekt „Seniorengerechte Tablets gegen Einsamkeit“ des Interkulturellen Nachbarschaftsnetzwerk 55 plus Meerbeck ist gut angelaufen. Jetzt sind endlich auch die Fördergelder überwiesen, so dass die Initiatoren weiter planen können.

Eigentlich sollte das Geld schon im November auf dem Konto sein. Doch trotz Zusage wurde es erst in diesem Monat überwiesen. „Damit können wir das Projekt endlich auch für dieses Jahr auf feste Füße stellen“, freut sich Friedrich Weber vom Interkulturellen Nachbarschaftsnetzwerk 55 plus.

Im November 2020 wurden die ersten zehn Tablets angeschafft, welche seniorengerecht eingerichtet wurden. Acht Seniorinnen und Senioren zwischen 70 und 92 Jahren werden seitdem von Projektleiterin Hatice Kardas und einer ehrenamtlichen Kraft bis zu zweimal pro Woche im Umgang mit dem Tablet geschult. Dies passiert in der Regel - und unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen - im ev. Gemeindehaus in Moers-Meerbeck. „Das Projekt ist wunderbar angelaufen. Die Teilnehmer arbeiten hervorragend mit und machen erstaunliche Fortschritte. Alle sind mittlerweile in der Lage, das Gerät zu bedienen, mit WhatsApp und zum Teil auch per E-Mail Kontakte zu pflegen. Einige haben auch schon an Zoom-Konferenzen teilgenommen und gelernt sich sicher im Internet zu bewegen“, lautet ein erstes Fazit. Um die Schulungsstunden abzustimmen, wurde ein gemeinsamer digitaler Kalender eingerichtet, auch weitere digitale Hilfsmittel und Arbeitsmaterialien werden von den Teilnehmern gerne in Anspruch genommen.

Bei diesen großartigen Erfolgen soll das Projekt natürlich weitergeführt und ausgedehnt werden. Dank der nun überwiesenen Fördergelder können jetzt 20 weitere Tablets angeschafft werden. Schulungswillige Seniorinnen und Senioren dafür gibt es bereits, denn die Nachfrage war so groß, dass eine Warteliste eingeführt werden musste. Auch für die im Rahmen des Projektes geschaffene Halbtagsstelle von Hatice Kardas stehen nun die finanziellen Mittel zur Verfügung. „So kann sich Frau Kardas noch intensiver um das Projekt kümmern. Von ihr werden sicherlich noch eine Menge Impulse ausgehen“, so Friedrich Weber.

Das Geld ist da, die Tablets kommen, die Seniorinnen und Senioren warten - jetzt fehlt’s dem Nachbarschaftsnetzwerk noch an weiterer Unterstützung, um das Projekt auch in Zukunft reibungslos stattfinden lassen zu können. Gesucht werden ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die die Seniorinnen und Senioren in die Handhabung der Tablets einführen. Das Arbeitsmaterial (das Tablet) wird gestellt, wer Interesse hat, bei diesem Projekt mitzuwirken, kann sich bei Wolfgang Angerhausen unter Tel.: 02841 / 5182066 oder bei Hatice Kardas unter Tel.: 0171 / 4171602 melden. Weitere Infos finden Sie auch auf der neu erstellten Internetseite: https://unser-quartier.de/meerbeck55plus/das-projekt-tablets-fuer-senioren/.

Das Projekt “Tablets für Senioren”Unsere Bewerbung um den “Goldenen Internetpreis 2021”Pressemitteilungen zum Projekt “Tablets für Senioren”Arbeitshilfen zum Projekt “Tablets für Senioren”Videos zum Projekt “Tablets für Senioren” 

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