16/09/2026
Garagenverordnung: Die „Fahrzeug-im-Gebäude“-Regel, die im Schadenfall entscheidend sein kann
„Garagenverordnung“ klingt erst einmal nach einer Vorschrift für private Garagen. Tatsächlich geht es aber auch darum, wann und unter welchen Voraussetzungen Fahrzeuge in Gebäuden abgestellt werden dürfen – zum Beispiel in Lager- oder Produktionshallen.
Wichtig für dich: Viele dieser Hallen sind baurechtlich nicht als Garage genehmigt. Soll dort regelmäßig ein Fahrzeug abgestellt werden, können je nach Nutzung zusätzliche Anforderungen an Brandschutz, Rettungswege oder Lüftung entstehen. Die nötigen Anpassungen sind mitunter aufwendig oder wirtschaftlich kaum sinnvoll.
Was bedeutet das für deinen Versicherungsschutz?
Werden Fahrzeuge ohne die erforderliche Genehmigung in einer Halle abgestellt, kann das im Schadenfall zu Problemen führen. Je nach Vertrag und konkreter Situation kann geprüft werden, ob eine Obliegenheitsverletzung vorliegt und ob dies Auswirkungen auf die Versicherungsleistung hat.
Deshalb solltest du vorab klären:
Wie wird die Halle tatsächlich genutzt?
Welche Fahrzeuge werden dort abgestellt und wie häufig?
Gibt es für den betroffenen Gebäudeteil eine entsprechende Genehmigung?
Sind Rettungswege, Lüftung und Brandschutz passend geregelt und dokumentiert?
Gibt es klare Betriebsanweisungen und regelmäßige Kontrollen?
Werden Änderungen der Nutzung rechtzeitig mit Behörde und Versicherer abgestimmt?
Gerade bei gewerblich genutzten Gebäuden lohnt es sich, diese Punkte nicht erst dann zu prüfen, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist.
Wenn du Fragen dazu hast, beraten wir dich gern persönlich.
Martens & Prahl Versicherungskontor
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