07/11/2016
Die Mietpreisbremse beschäftigt weiterhin deutsche Gerichte. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln verurteilte eine Vermieterin nun, ihrem Mieter einen Teil der Miete zurück zu zahlen. Diese sei viel zu hoch angesetzt und nicht mit der geltenden Mietpreisbremse vereinbar. Das Gericht legte darüber hinaus eine Höchstmiete für die betroffene Wohnung fest.
Der Fall
Der Mieter der 76 Quadratmeter großen Mietwohnung in Berlin-Neukölln sollte laut Mietvertrag 9,40 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter bezahlen. Die Vormieterin zahlte dagegen nur 5,49 Euro pro Quadratmeter. Der Mieter klagte und berief sich auf die Mietpreisbremse.
Die Entscheidung
Das Urteil des Amtsgerichts ist deutlich. Die Vermieterin muss dem Mieter für einen Zeitraum von fünf Monaten 1.105 Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Die Richter legten außerdem eine Höchstmiete von 6,60 Euro fest. Dies entspricht den zulässigen zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, die in der Mietenbegrenzungsverordnung des Landes Berlin vorgesehen sind.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Vermieterin legte Berufung beim Landesgericht Berlin ein.
(AG Neukölln, Urteil v. 8.9.2016, 11 C 414/15)