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NOWA Spezialversicherungsmakler GmbH Branchenexperte für Güter- & Personenbeförderung

Absicherung für Abschlepp- und BergungsdiensteDie Versicherbarkeit eines Abschleppunternehmens stellt aufgrund des hohen...
28/04/2026

Absicherung für Abschlepp- und Bergungsdienste
Die Versicherbarkeit eines Abschleppunternehmens stellt aufgrund des hohen Schadenpotenzials an fremden Fahrzeugen eine besondere Herausforderung dar. Ein Standard-Versicherungsschutz reicht hier meist nicht aus wegen Differenzierung zur Frachtführerhaftpflicht. Entsprechend klein ist der Kreis der Versicherer und Experten, die diese speziellen Risiken nicht nur kennen, sondern das Geschäft tiefgreifend verstehen und präzise absichern können.

Eine fundierte Bedarfsanalyse setzt tiefe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung im Bereich der Abschlepp- und Bergungswirtschaft voraus. Ein lückenloser Versicherungsschutz – insbesondere die Absicherung von Hakenlast- und Obhutsrisiken – ist für die Existenzsicherung Ihres Unternehmens und ein nachhaltiges Wirtschaften unerlässlich.

Im Ernstfall lässt Sie unser einzigartiges Schadenmanagement nicht allein – wir unterstützen Sie EU-weit bei der schnellen und professionellen Abwicklung Ihrer Schadenfälle.

Hakenlastversicherung
„Die Hakenlastversicherung ist die essenzielle Absicherung für jeden Abschleppbetrieb. Sie deckt Sachschäden sowie den Verlust fremder Fahrzeuge ab, die während des Bergungs- oder Abschleppvorgangs entstehen.

• Deckung: Schutz bei Beschädigung oder Verlust des abgeschleppten/geborgenen Fahrzeugs.
• Sachschäden: bis zu 500.000 € je Ereignis.
• Vermögens- & Folgeschäden: bis zu 50.000 €.
• Selbstbehalt: 500 € im Schadenfall.

Handel- und Handwerkversicherung
Die Handel- und Handwerksversicherung bietet einen modularen Schutz, der exakt auf die Bedürfnisse von Kfz-Betrieben zugeschnitten ist.

• Fahrzeugrisiken: Absicherung für rote Kennzeichen sowie Überführungsfahrten.
• Obhut-Schutz: Sicherheit für Kundenfahrzeuge in der Werkstatt oder Einlagerung.
• Spezial-Deckung: Hakenlastversicherung für Bergungseinsätze.
• Kasko-Vorsorge: Automatischer Puffer für Wertsteigerungen zwischen den Meldeterminen.
• Flexibilität: Individuelle Kombination aller Bausteine nach Ihrem Bedarf.

Maschinenbruchversicherung
Hier ist ein speziell auf Abschleppunternehmen zugeschnittener Entwurf für das Modul Maschinenbruchversicherung. Dieser Baustein ist besonders wichtig, da die Technik eines Abschleppwagens (Kran, Winde, Plateau) weit über die normale Kfz-Kasko hinausgeht.

• Schutz bei Fehlbedienung: Auch Profis unterläuft unter Zeitdruck ein Fehler. Versichert sind Schäden durch Ungeschicklichkeit oder Bedienungsfehler an der Spezialtechnik.
• Technisches Versagen: Abgesichert sind unvorhergesehene Schäden wie Materialfehler, Kurzschlüsse in der Steuerungselektronik oder das Zerreißen von Stahlseilen durch Überlastung.
• Fremdkörpereinwirkung: Dringt ein Fremdkörper in die Mechanik der Winde oder des Schiebeway-Systems ein und verursacht einen Defekt, greift dieser Schutz.
• Umfang: Versichert ist in der Regel die gesamte fest installierte Technik, darunter Hebekräne, Hubbrillen, Seilwinden und die Hydrauliksysteme Ihrer Plateaus.

weitere Informationen finden Sie auf unseren Internetauftritt: www.transportversicherung-nowa.de
www.nowa-24.de

̈terverkehr ̈tertransport

Die Frachtführerhaftungsversicherung (oft auch Verkehrshaftungsversicherung oder CMR-Versicherung genannt) schützt gewer...
25/03/2026

Die Frachtführerhaftungsversicherung (oft auch Verkehrshaftungsversicherung oder CMR-Versicherung genannt) schützt gewerbliche Transportunternehmer vor den finanziellen Folgen ihrer gesetzlichen Haftung.

Das Wichtigste auf einen Blick:
Zweck: Sie deckt Schäden ab, die während der Obhut des Frachtführers an der Ladung entstehen.
Versicherungspflicht: In Deutschland ist sie für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gesetzlich vorgeschrieben (§ 7a Güterkraftverkehrsgesetz).

Leistungsumfang:
Güterschäden: Beschädigung oder Verlust der Ware.
Güterfolgeschäden: Vermögensschäden durch verspätete Ablieferung (Lieferfristüberschreitung).
Abwehrschutz: Die Versicherung prüft, ob Ansprüche berechtigt sind, und wehrt unbegründete Forderungen ab (passiver Rechtsschutz).

Haftungsgrenzen & Deckung:
Die Haftung ist meist gesetzlich begrenzt, kann aber vertraglich angepasst werden:
Standard (HGB): In Deutschland oft 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm (ca. 10 €/kg).
CMR (International): Ebenfalls 8,33 SZR/kg für grenzüberschreitende Straßentransporte.
Erweiterungen: Es können höhere Haftungsgrenzen (z. B. 40 SZR) oder höhere Pauschalsummen (z. B. bis 2,5 Mio. €) vereinbart werden.

Einschluss spezieller Güterarten
Bestimmte Güter sind im Standardtarif oft ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert. Diese können explizit mitversichert werden:
Umzugsgut: Erweiterung für die besonderen Haftungsregeln bei Umzügen (§ 451 HGB).
Temperaturgeführte Güter: Schutz bei Ausfall der Kühlanlage (Kühlgut-Klausel).
Schwer- und Spezialtransporte: Absicherung bei Überbreite oder Übergewicht.
Gefahrengut: Deckung für Schäden, die durch chemische oder explosive Stoffe entstehen

Erweiterte Tätigkeitsbereiche
Wenn Ihr Betrieb über das reine Fahren hinausgeht, sollten diese Bausteine ergänzt werden:
Lagerhaftung: Versicherungsschutz für Güter, die vorübergehend in Ihren Hallen zwischengelagert werden.
Abschlepp- und Bergekosten: Übernahme der Kosten, um verunfallte Ladung zu sichern oder die Fahrbahn zu reinigen.
Be- und Entladeschäden: Deckung für Schäden, die beim Beladen oder beim Entladen durch Ihr Personal entstehen

weitere Informationen finden Sie auf unseren Internetauftritt: www.transportversicherung-nowa.de

̈terverkehr ̈tertransport

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB-Schäden) sind Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch einen klassischen Unf...
13/02/2026

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB-Schäden) sind Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch einen klassischen Unfall (äußere Gewalteinwirkung) entstehen, sondern durch den normalen Betrieb, Bedienfehler oder Materialversagen.

Typische Beispiele sind Schäden durch Vollbremsungen, verrutschte Ladung oder Materialermüdung. Diese Schäden sind standardmäßig nicht in der Kaskoversicherung gedeckt, können aber durch spezielle Klauseln (BBB-Deckung) versichert werden.

Definitionen und Beispiele:
Bremsschäden:
Unmittelbare Schäden am Fahrzeug durch den Bremsvorgang, z. B. Reifenabplattungen, Verwindungsschäden oder Schäden durch verrutschende Ladung bei Vollbremsung.

Betriebsschäden:
Schäden, die aus der Nutzung des Fahrzeugs entstehen, wie z. B. falsches Tanken, Bedienungsfehler, das Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt oder Schäden durch verwindungsbedingte Krafteinwirkung.

Bruchschäden:
Schäden durch Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Konstruktionsfehler, etwa wenn Achsen oder Federn beim Fahren durch Schlaglöcher brechen.

BBB-Versicherung (KEX): Eine Zusatzklausel, die besonders für Nutzfahrzeuge relevant ist, um diese spezifischen Risiken abzusichern.

Abgrenzung: Ein Unfall ist ein von außen kommendes Ereignis. Ein Betriebsschaden entsteht durch den Betrieb selbst. Reine Abnutzung/Verschleiß ist in der Regel auch mit BBB-Deckung nicht versichert.

̈terverkehr

Für KEP-Dienste (Kurier-, Express-, Paketdienste) sind spezielle Versicherungen wie die Verkehrshaftungsversicherung (de...
08/01/2026

Für KEP-Dienste (Kurier-, Express-, Paketdienste) sind spezielle Versicherungen wie die Verkehrshaftungsversicherung (deckt Schäden an der Fracht ab, auch bei Subunternehmern) und KFZ-Versicherungen (Haftpflicht & Vollkasko für die Fahrzeuge, oft mit Branchenrabatten) unerlässlich, ergänzt durch spezielle Garantien oder Teilkaskos für neue Fahrzeuge; die Absicherung umfasst gesetzliche Pflichten und vertragliche Haftungen für Güter-, Folgeschäden und Vermögensschäden während des Transports.

Wichtige Versicherungsarten für KEP-Dienste

Verkehrshaftungsversicherung
(Frachtführerhaftung):
Sichert die gesetzliche und vertragliche Haftung für Schäden an transportierten Gütern ab.
Deckt Güterschäden, Güterfolgeschäden und Vermögensschäden ab.
Umfasst oft auch Schäden durch Subunternehmer (bis zu bestimmten Umsatzgrenzen) und Kabotage.

KFZ-Versicherung (Haftpflicht & Vollkasko):

Deckung für alle im Betrieb eingesetzten Fahrzeuge (Transporter, LKW).
Branchenspezifische Tarife bieten oft Rabatte, besonders bei guter Schadenquote oder Flottenverträgen.

Warum spezielle KEP-Versicherungen?
Branchenspezifische Risiken: KEP-Dienste transportieren viele kleine Sendungen schnell über kurze Wege, was spezifische Haftungsfragen aufwirft.
Hohe Sendungsmengen: Viele Verträge mit großen Paketdienstleistern (DHL, DPD, UPS, GLS) erfordern eine umfassende Absicherung.
Ganzheitlicher Schutz: Lösungen decken sowohl die Fahrzeuge (KFZ) als auch die transportierte Ware (Verkehrshaftung, Transport) ab, auch bei Nutzung von Subunternehmern.

̈terverkehr

Taxiverkehr bezeichnet die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Taxis zu einem vom Fahrgast bes...
12/11/2025

Taxiverkehr bezeichnet die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Taxis zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel, wobei Taxis oft im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verortet sind. Er ist genehmigungspflichtig und unterliegt gesetzlichen Pflichten wie Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht.

Eine Taxiversicherung ist eine spezielle Kfz-Versicherung für den gewerblichen Personenverkehr, die eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten und optional Kaskoversicherungen (Teil- oder Vollkasko) für Schäden am eigenen Fahrzeug umfasst. Wichtige Zusatzbausteine können eine GAP-Deckung zur Schließung von Finanzierungslücken bei Totalschäden oder ein erweiterter Schutz für Umbauten sein. Die Kosten variieren je nach Betriebsrisiko und anderen Faktoren.
Gesetzliche Pflicht: Haftpflichtversicherung
Funktion: Schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie mit Ihrem Taxi verursachen (z. B. bei Unfällen mit anderen Fahrzeugen, Personen oder Gegenständen).
Gesetz: Ist laut dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschrieben und ein Muss für die Zulassung des Taxis.

Kosten und Faktoren
Die Kosten für eine Taxiversicherung sind in der Regel höher als bei privaten Pkw-Versicherungen, da das Betriebsrisiko größer ist.
Faktoren, die den Preis beeinflussen: Fahrzeugtyp, Region, jährliche Kilometerleistung, Schadenshistorie, Typklasse des Fahrzeugs, Betriebsgröße und ob das Taxi foliert ist oder nicht.
Vergleich lohnt sich: Da die Tarife der Anbieter stark variieren, ist ein Vergleich der Angebote ratsam, um Beiträge zu sparen.

Ein Linienverkehr mit Omnibussen ist ein öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), bei dem Busse auf festen Routen (Linien...
03/11/2025

Ein Linienverkehr mit Omnibussen ist ein öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), bei dem Busse auf festen Routen (Linien) zu festgelegten Zeiten fahren. Im Gegensatz zum Charterverkehr (z. B. Reisebussen) dient er dem Massentransport für alle, die eine Fahrkarte besitzen. Diese Busse werden entweder von öffentlichen Aufgabenträgern wie Kommunen oder Landkreisen geplant und bestellt oder von Verkehrsunternehmen im Auftrag betrieben.

Merkmale des Linienverkehrs
Öffentliche Nutzung: Der Linienbus ist für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich, die ihn für den täglichen Weg zur Arbeit, zur Schule oder in der Freizeit nutzen kann.
Feste Routen und Fahrpläne: Busse fahren auf definierten Linien und Haltestellen mit einem bestimmten Fahrplan, der die Abfahrtszeiten angibt.
Organisation: Die Verantwortung für die Organisation, die finanzielle Absicherung und die Bestellung der Verkehrsleistungen liegt je nach Region bei den Kommunen (für Stadtbusse) oder den Landkreisen (für Regionalbusse).
Unterscheidung vom Gelegenheitsverkehr: Der Linienverkehr ist vom Gelegenheitsverkehr (z. B. Charter- und Reisebusse) zu unterscheiden, bei dem Busse für individuelle oder gruppenbezogene Fahrten gebucht werden.

Für den Linienverkehr mit Omnibussen ist eine umfassende Omnibusversicherung unerlässlich. Der Versicherungsschutz umfasst zwingend eine gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter und kann zusätzlich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung für das eigene Fahrzeug ergänzt werden. Weitere wichtige Versicherungen können eine Gepäckversicherung, und eine spezielle Unfallversicherung für die Fahrgäste sein.

Gewerblicher Güterverkehr bezeichnet die entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässi...
23/10/2025

Gewerblicher Güterverkehr bezeichnet die entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Er ist grundsätzlich erlaubnispflichtig und wird vom Transportunternehmen im Auftrag anderer durchführt, im Gegensatz zum Werkverkehr, bei dem die Beförderung ein innerbetrieblicher Hilfsdienst ist. Für kleinere Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen ist keine Genehmigung erforderlich.

Wichtige Merkmale
Entgeltliche Beförderung: Der Transport wird gegen Bezahlung für ein anderes Unternehmen durchgeführt.

Fahrzeuggewicht: Die Fahrzeuge (inklusive Anhänger) müssen ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben.

Genehmigungspflicht: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist eine Genehmigung erforderlich, die je nach Zielort (national, EU, international) unterschiedlich sein kann, z.B. eine EU-Gemeinschaftslizenz.

Abgrenzung zum Werkverkehr: Der gewerbliche Güterverkehr ist eine Hauptleistung eines Transportunternehmens, während der Werkverkehr der interne Transport von Gütern eines Unternehmens ist, die diesem selbst gehören.

Für den gewerblichen Güterverkehr LKWs oder Sattelzugmaschinen ist eine umfassende Omnibusversicherung unerlässlich. Der Versicherungsschutz umfasst zwingend eine gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter und kann zusätzlich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung für das eigene Fahrzeug ergänzt werden. Weitere wichtige Versicherungen können eine Brems-, Bruch-, Betriebsschadenversicherung oder eine GAP-Versicherung sein.

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Eine Warentransportversicherung ist eine Absicherung für Unternehmen, die den finanziellen Schaden abdeckt, falls Waren ...
15/10/2025

Eine Warentransportversicherung ist eine Absicherung für Unternehmen, die den finanziellen Schaden abdeckt, falls Waren oder Güter während des Transports oder bei Zwischenlagerungen beschädigt werden, verloren gehen oder gestohlen werden. Sie deckt die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert der Ware und der gesetzlich begrenzten Haftung des Spediteurs ab. Diese Versicherung bietet Schutz bei Transporten zu Land, zu Wasser und in der Luft und kann an die spezifischen Risiken des Unternehmens angepasst werden.

Was deckt eine Warentransportversicherung ab?
Verlust oder Beschädigung: Sie erstattet den Wert der beschädigten oder verloren gegangenen Waren, auch wenn der Schaden die Haftungsgrenzen des Spediteurs übersteigt.
Transportwege: Der Versicherungsschutz gilt für alle Transportmittel wie LKW, Bahn, Schiff und Flugzeug.
Verladung und Lagerung: Sie umfasst auch Schäden während des Be- und Entladens sowie bei notwendigen Zwischenlagerungen.
Risiken: Die Police kann verschiedene Risiken wie Unfälle, Diebstahl, Ladungsprobleme, Brände und sogar politische Risiken (Streik, Krieg) abdecken.
Umfassender Schutz: Der Versicherungsschutz kann von Tür zu Tür reichen, also von der Abholung beim Absender bis zur Zustellung beim Empfänger.

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Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, die beim Transport oder bei unsachgemäßer Handhabung eine Gefahr für Mensch, Umw...
08/10/2025

Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, die beim Transport oder bei unsachgemäßer Handhabung eine Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachwerte darstellen, beispielsweise durch Entzündbarkeit, Giftigkeit oder Ätzwirkung. Um diese Risiken zu minimieren, unterliegt der Transport von Gefahrgut strengen Vorschriften, wie der Kennzeichnungspflicht und der Unterweisungspflicht des beteiligten Personals, wie sie im Gefahrgutrecht (z.B. ADR für den Straßenverkehr) festgelegt sind.

Wichtige Aspekte des Gefahrguttransports
1) Gefahrgüter müssen mit speziellen Kennzeichnungen versehen werden, um ihre Gefährlichkeit und ihre Zugehörigkeit zu bestimmten Gefahrgutklassen oder UN-Nummern zu signalisieren.
2) Jedes Gefahrgut wird einer vierstelligen UN-Nummer zugeordnet, die eine eindeutige Identifizierung ermöglicht.
3) Das an der Beförderung beteiligte Personal muss geschult und unterwiesen werden, um die Vorschriften einzuhalten.
4) Für den Transport von Gefahrgut gibt es teilweise Vorschriften, die das Befahren bestimmter Fahrwege vorschreiben.
5) Ausnahmen und Freistellungen: Es gibt Regeln für kleinere Mengen (z.B. die 1000-Punkte-Regel) und für Privatfahrten, bei denen einige Vorschriften nicht gelten, nicht aber alle.

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Sicherheit in der Logistik: Korrekte Anwendung von ZurrgurtenEine sichere Ladung ist die Grundlage für unfallfreie Trans...
30/09/2025

Sicherheit in der Logistik: Korrekte Anwendung von Zurrgurten

Eine sichere Ladung ist die Grundlage für unfallfreie Transporte. Zurrgurte – umgangssprachlich auch Sicherheitsgurte genannt – sind dabei das wichtigste Hilfsmittel zur Ladungssicherung. Entscheidend ist jedoch nicht nur ihr Einsatz, sondern vor allem die korrekte Anwendung.

Zurrgurte müssen stets unbeschädigt und für das Gewicht der Ladung geeignet sein. Sie dürfen nicht verdreht oder über scharfe Kanten gespannt werden, ohne Kantenschoner zu verwenden. Der Gurt sollte gleichmäßig gespannt und nach Möglichkeit diagonal oder über Kreuz angebracht werden, um ein Verrutschen der Ware zuverlässig zu verhindern. Wichtig ist außerdem, regelmäßig die Vorspannung zu kontrollieren, da sich Gurte während der Fahrt lockern können.

Eine falsche oder unzureichende Sicherung gefährdet nicht nur die Ladung, sondern auch Fahrer, Kollegen und andere Verkehrsteilnehmer. Die richtige Nutzung der Gurte ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit im Logistikbereich.

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