07/09/2026
Kaffee verschüttet und der Arbeitslaptop ist beschädigt? 💻☕
Viele denken, dass sie den Schaden automatisch selbst bezahlen müssen. Tatsächlich haften Arbeitnehmer:innen aber nicht immer in voller Höhe oder sogar gar nicht. Entscheidend ist, wie der Schaden entstanden ist: Rutscht der Laptop versehentlich vom Schreibtisch oder wird er beim Transport unbeabsichtigt beschädigt, liegt häufig nur leichte oder mittlere Fahrlässigkeit vor. In solchen Fällen haften Beschäftigte oft gar nicht oder nur eingeschränkt. Anders kann es aussehen, wenn der Schaden grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursacht wurde, etwa wenn der Laptop unbeaufsichtigt im Auto liegen gelassen oder absichtlich beschädigt wird. Auch Aufkleber können – je nach Vorgaben des Arbeitgebers – problematisch sein.
Ist dir bei der Arbeit schon einmal so ein Missgeschick passiert? 👀
Wenn es wegen eines Schadens am Arbeitsplatz zu Streitigkeiten kommt, unterstützt dich der ARAG Arbeitsrechtsschutz dabei, deine Rechte einzuordnen und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein: https://mintlink.de/SchadenamArbeitsplatz