QUADRILOG Beratergruppe

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QUADRILOG ist die unabhängige und interdisziplinär vernetzte Beratergruppe für den Mittelstand mit einem umfassenden Dienstleistungsangebot rund um die Themen Wirtschaft, Steuern und Finanzen.

6 Minuten und 35 Sekunden müssen wir 2026 durchschnittlich für ein Magnum arbeiten.Warum das Lieblingseis der Deutschen ...
08/09/2026

6 Minuten und 35 Sekunden müssen wir 2026 durchschnittlich für ein Magnum arbeiten.

Warum das Lieblingseis der Deutschen zwar unverändert 2,90 € kostet, laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) aber trotz Inflation erschwinglicher geworden ist...

Zur Jahrtausendwende kostete ein Magnum noch 1,30 €. Die heutigen 2,90 € sind da durchaus eine Ansage - und natürlich merkst du gestiegene Preise auch bei vielen anderen Einkäufen. Aber:

👉 Das IW setzt den Eispreis ins Verhältnis zur allgemeinen Lohnentwicklung. Und die Löhne sind zuletzt stärker gestiegen als der Eispreis. Deshalb müssen wir dafür rechnerisch heute weniger lange arbeiten.

Nach der IW-Berechnung sind es sogar 14 Sekunden weniger als 2025.

🍦 Und was sagt dein Bauchgefühl? Milch- oder doch lieber Fruchteis?

Hinter dem Fachbegriff der Schattenveranlagung verbirgt sich eine fiktive Steuerberechnung.Dabei dreht sich alles um die...
01/09/2026

Hinter dem Fachbegriff der Schattenveranlagung verbirgt sich eine fiktive Steuerberechnung.

Dabei dreht sich alles um die Frage: "Welche Steuer wäre entstanden, wenn der Steuerpflichtige regulär veranlagt worden wäre?"

🧮 Es wird also hypothetisch berechnet, welche steuerlichen Folgen eine reguläre Veranlagung gehabt hätte.

Und wann spielt das eine Rolle?

Zum Beispiel bei der Haftung eines Arbeitgebers für zu wenig einbehaltene Lohnsteuer. Ob das Finanzamt dabei eine Schattenveranlagung durchführen muss, ist derzeit allerdings umstritten.

💬 Das Finanzgericht Niedersachsen sagt: grundsätzlich nein.

👩‍⚖️ Und jetzt muss der Bundesfinanzhof urteilen.

Wir bei QUADRILOG lassen dich weder im Schatten noch im Regen stehen! Wir behalten das Revisionsverfahren im Blick und prüfen gegebenenfalls, ob eine Schattenveranlagung zu deinen Gunsten berücksichtigt werden kann.

(FG Niedersachsen, Urt. v. 16.04.2025 - 9 K 155/22)

Bei Amazon bestellt. Vorsteuer verspielt?📦 Stolperfalle 1: Der private Amazon-AccountShoppst du Büromaterial und Technik...
27/08/2026

Bei Amazon bestellt. Vorsteuer verspielt?

📦 Stolperfalle 1: Der private Amazon-Account

Shoppst du Büromaterial und Technik für die Firma gerne mal über deinen privaten Account? Klar, das geht schnell und unkompliziert. Doch Amazon-Rechnungen an Privatkunden enthalten oft nicht die für den Vorsteuerabzug notwendigen Angaben.

Daher solltest du über ein Businesskonto nachdenken. Dort lassen sich Unternehmensdaten vollständig hinterlegen - eine wichtige Voraussetzung für ordnungsgemäße Rechnungen.

📦 Stolperfalle 2: Unvollständige Unternehmensdaten

Prüfe, ob in deinem Business-Konto alle wichtigen Angaben richtig hinterlegt sind, zum Beispiel:

✔️ Dein korrekter Firmenname
✔️ Deine vollständige Firmenanschrift
✔️ Deine Umsatzsteuer-ID

So werden deine Bestellungen korrekt als geschäftlich ausgewiesen und die Rechnungen sollten alle relevanten Pflichtangaben enthalten.

📦 Stolperfalle 3: Die E-Rechnung ignorieren

Seit 2025 musst du als Unternehmer E-Rechnungen im strukturierten elektronischen Format empfangen können. Amazon stellt seine Prozesse dafür derzeit schrittweise um.

Nutze die Gelegenheit und prüfe, ob dein Business-Konto vollständig eingerichtet ist. So bist du auch für künftige E-Rechnungen gut vorbereitet.

Es ist nicht leicht mit dem Steuerrecht. Mit Amazon manchmal auch nicht.

Hast du die E-Mail zur Umstellung auf die E-Rechnung auch schon erhalten? Und mal Hand aufs Herz: Hast du die Anleitung auf Anhieb verstanden?

👇 Schreib uns in die Kommentare, wie du vorgegangen bist!

-Rechnung

Sudoku total gern - aber du willst nicht schon wieder eine neue App herunterladen? Dann hast du zwei Möglichkeiten: Du k...
25/08/2026

Sudoku total gern - aber du willst nicht schon wieder eine neue App herunterladen? Dann hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst eine Sudoku-Zeitschrift kaufen oder gleich ein ganzes Sudoku-Buch.

Aber Achtung: Gleicher Inhalt, jedoch unterschiedliche Steuersätze!

📰 Für die Sudoku-Zeitschrift werden nur 7 % Umsatzsteuer fällig.
📖 Für das Sudoku-Buch dagegen ganze 19 % Umsatzsteuer.

Warum ist das so? Die Erklärung ist - wie so oft im Umsatzsteuerrecht - historisch gewachsen.

📰 Sudoku-Zeitschriften werden einem Zolltarif zugeordnet, der - historisch bedingt - nur ermäßigt mit 7 % besteuert wird.
📖 Sudoku-Bücher enthalten zu wenig Text um steuerlich als "richtiges Buch" anerkannt zu werden. Daher gelten sie als "andere Druckerzeugnisse" und landen prompt bei 19 % Umsatzsteuer.

Du findest das nicht nachvollziehbar? Das Leibniz-Institut für Europäische Wirtschaftsforschung auch nicht und es hat dazu gerade erst eine Studie veröffentlicht.

Die Studie wurde vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegeben. Und sie kritisiert ganz offen: Durch die vielen Ausnahmen vom regulären Umsatzsteuersatz ist unser Steuersystem zu kompliziert. Die meisten Ausnahmen sind kaum noch nachvollziehbar.

Aber worüber sollten wir dann gemeinsam schmunzelnd den Kopf schütteln? 😉

(BMF-Schreiben v. 10.04.2026 - III C 2 - S 7225/00009/002/051; ZEW, PM v. 17.04.2026)

40 Grad. Das Büro wird zum Backofen. Du verschmilzt mit deinem Bürostuhl. Und dann begegnet dir noch der Begriff der Sei...
18/08/2026

40 Grad. Das Büro wird zum Backofen. Du verschmilzt mit deinem Bürostuhl. Und dann begegnet dir noch der Begriff der Seitwärtsverschmelzung.

Immerhin: Im Steuerrecht geht es nicht um die Symbiose von Mensch und Möbel, sondern um mindestens zwei Unternehmen, die zu einem einzigen zusammengeführt werden. Bei einer Seitwärtsverschmelzung werden nämlich zwei Tochtergesellschaften derselben Muttergesellschaft miteinander verschmolzen. Deshalb nennt man diesen Vorgang auch Schwesterverschmelzung.

Und warum macht man das Ganze überhaupt?

✔️ Es spielen wirtschaftliche Gründe, etwa Einsparungen durch Synergieeffekte eine große Rolle.
✔️ Zudem können auch steuerliche Vorteile dazukommen. Zum Beispiel wenn eine GmbH mit Gewinnen und eine mit Verlusten zusammengeführt werden.

⚠️ Aber Vorsicht: Wie die Sommerhitze kann auch die Schwesterverschmelzung Risiken bergen!

Zum Glück gibt es uns, die QUADRILOG Beratergruppe! Wir begleiten Unternehmensverschmelzungen rechtssicher und behalten auch in den hitzigsten Angelegenheiten einen kühlen Kopf.

13/08/2026

✨ Zufall? Glauben wir nicht.

Drei Treffer = Zeit für deinen nächsten Karriereschritt.

Wenn du Lust auf ein modernes Team, spannende Mandate und echte Entwicklungsmöglichkeiten hast, dann bist du bei uns genau richtig.

🎯 Vielleicht war dieses Reel genau der kleine Schubs, den du gebraucht hast.

Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

👉 Näheres zu deinen Karrierechancen bei uns findest unter dem Link im ersten Kommentar.

Holst du dir dein Mittagessen auch gerne außer Haus, wenn im Homeoffice der Magen knurrt?Dann könnte dich dieses Urteil ...
11/08/2026

Holst du dir dein Mittagessen auch gerne außer Haus, wenn im Homeoffice der Magen knurrt?

Dann könnte dich dieses Urteil interessieren: Ein Sturz auf dem Weg zum Imbiss kann nämlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Muss aber nicht.

Dass Hessische Landessozialgericht hat über zwei ganz ähnliche Fälle geurteilt - mit ganz unterschiedlichem Ausgang.

Fall 1: Oberarmbruch auf dem Bürgersteig. Eine Frau stürzte auf dem Weg vom Homeoffice zum Imbiss.

✔️ Arbeitsunfall, entschied das Gericht. Denn:

▪️ Die Frau war direkt vom Arbeitsplatz aus losgegangen und wollte auch dorthin zurückkehren.
▪️ Sie wollte mit dem Essen "ihre Arbeitskraft erhalten", da sie nachmittags noch berufliche Termine hatte.
▪️ Sie war in die betrieblichen Abläufe eingebunden und hatte sich in die Pause abgemeldet.

Fall 2: Kreuzbandriss auf der Terrasse. Ein Mann arbeitete mit einem Kollegen auf dessen Terrasse. Beim Essenholen verletzte er sich auf der Terrassentreppe.

❌ Kein Arbeitsunfall entschied das Gericht. Denn:

▪️ Im Vordergrund stand das Essen auf der Terrasse, nicht die Arbeit.
▪️ Der Mann war nicht in die betrieblichen Abläufe eingebunden (keine Termine oder Pausenvorgaben).
▪️ Da er nur noch anderthalb Stunden arbeiten musste, diente das Essen nicht dem Erhalt seiner Arbeitskraft.

Das letzte Wort hat jetzt hat jetzt das Bundessozialgericht. Bis dahin gilt: Der Weg zum Imbiss kann versichert sein, muss es aber nicht!

👉 Und du? Holst du dir im Homeoffice auch öfter etwas vom Imbiss oder bist du kulinarisch eher dem Kühlschrank nahe? Schreib es uns in die Kommentare!

(LSG Hessen, Urt. v. 28.04.2026 - L 3 U 189/24 & v. 19.05.2026 - L 3 U 176/25; Rev. anh.)

Wie oft nutzt du die KI für deine Arbeit? Berichte schreiben, E-Mails formulieren oder Verträge prüfen. Die Versuchung i...
06/08/2026

Wie oft nutzt du die KI für deine Arbeit? Berichte schreiben, E-Mails formulieren oder Verträge prüfen. Die Versuchung ist groß, dem Ergebnis blind zu vertrauen. Schließlich klingt der Text meist erstaunlich professionell.

⚠️ Genau das macht die KI aber manchmal so gefährlich!

Zum Beispiel wenn sie plötzlich Urteile erfindet. So auch im Fall einer Familienrechtsanwältin aus Berlin.

Die Anwältin reichte beim Kammergericht einen mit KI erstellten Schriftsatz ein. Mehrere darin zitierte Urteile und Aktenzeichen existieren aber überhaupt nicht. Der Algorithmus hatte sie frei erfunden!

👩‍⚖️ Das Gericht ermahnte die Anwältin und verwies auf eine mögliche Berufspflichtverletzung.

Fazit: Wer Texte ungeprüft übernimmt, haftet voll für die Fehler. Das gilt insbesondere für Rechtsberatung, Steuerberatung - und am Ende auch für Unternehmerinnen und Unternehmer!

KI ist ein geniales Hilfstool, aber kein Ersatz für echten Verstand. Die Verantwortung bleibt immer beim Menschen. Daher:

✔️ Zahlen, Quellen und Aktenzeichen immer checken.
✔️ Ergebnisse niemals ungeprüft übernehmen.
✔️ Im Zweifel Netzwerk aus menschlichen Experten nutzen.

Oder einfach uns bei der QUADRILOG Beratergruppe fragen. Alles was unser Büro verlässt, wird immer noch von einem Menschen geprüft!

(KG Berlin, Beschl. v. 20.11.2025 - 17 WF 144/25)

Mitternachtsgeschäfte klingen nach dunklen Gassen, geheimen Absprachen und zwielichtigen Gestalten. Im Steuerrecht geht ...
04/08/2026

Mitternachtsgeschäfte klingen nach dunklen Gassen, geheimen Absprachen und zwielichtigen Gestalten. Im Steuerrecht geht es dabei allerdings meist deutlich unspektakulärer – und trotzdem kann es teuer werden.

🏡 Besonders relevant ist das Mitternachtsgeschäft für Immobiliengesellschaften. Diese profitieren nämlich von der "erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung", das sie ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen.

Brisant wird es, wenn eine Immobiliengesellschaft ihre letzte Immobilie verkauft. Dann kommt es auf die konkrete Formulierung im Übertragungsvertrag an:

🖋️ "zum 31.12.2026" oder
🖋️ "mit Ablauf des 31.12.2026 (24:00 Uhr)"

Klingt ähnlich, macht aber einen erheblichen Unterschied.

Denn steuerlich gesehen ist Mitternacht nicht gleich Mitternacht! Sagt zumindest der Bundesfinanzhof. Bei einer Übertragung "zum 31.12.2026" gehen Besitz, Nutzen und Lasten bereits an diesem Tag über. Damit liegt für genau einen Tag in diesem Jahr keine gewerbesteuerlich begünstigte Tätigkeit vor und die gesamte erweiterte Kürzung geht verloren!

✨ Gut also, dass wir bei der QUADRILOG Beratergruppe nicht erst nach Mitternacht genau hinschauen!

Das Transparenzregister dient der Geldwäscheprävention und soll verschleierte Eigentums- und Kontrollstrukturen offenleg...
30/07/2026

Das Transparenzregister dient der Geldwäscheprävention und soll verschleierte Eigentums- und Kontrollstrukturen offenlegen. Denn gerade bei komplexeren Gesellschaftsstrukturen stehen die "wirtschaftlich Berechtigten" oft bewusst nicht im Rampenlicht.

👉 Der Fiskus mag allerdings keine unsichtbaren Regisseure. Daher müssen die wirtschaftlich Berechtigten ins Transparenzregister eingetragen werden.

Meldepflichtig bist du insbesondere als Leitorgan - z. B. Geschäftsführer oder Vorstand - einer

▪️ Kapitalgesellschaft (z. B. AG, GmbH, UG, KGaA),
▪️ ins Handelsregister eingetragenen Personengesellschaft (z. B. oHG, KG, PartG),
▪️ Genossenschaft oder
▪️ Stiftung.

Auch bestimmte ausländische Gesellschaften mit Immobilienbesitz in Deutschland können betroffen sein. Einzelunternehmer und Freiberufler bleiben dagegen meist außen vor.

Und wer ist der wirtschaftlich Berechtigte? Das ist die Person, die gegebenenfalls nur hinter den Kulissen steht und die Fäden zieht, indem sie

✔️ mehr als 25 % der Kapitalanteile hält,
✔️ mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
✔️ auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Diese musst du ins Handelsregister eintragen und zwar unter

https://eu1.hubs.ly/H0xdR8n0

⚠️ Aber Achtung: Einmal gemeldet heißt nicht für immer erledigt! Das Transparenzregister verlangt nicht nur Offenlegung, sondern auch laufende Aktualität. Äderungen beim wirtschaftlich Berechtigten oder bei der Gesellschaftsstruktur musst du unverzüglich nachmelden.

Bist du unsicher, ob dein Unternehmen korrekt eingetragen ist? Oder ist dir das hier doch alles zu bürokratisch? Dann melde dich gern! Wir bei der QUADRILOG Beratergruppe kennen die Spielregeln!

Adresse

Ratinger Str. 25
Düsseldorf
40213

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 18:00
Dienstag 08:30 - 18:00
Mittwoch 08:30 - 18:00
Donnerstag 08:30 - 18:00
Freitag 08:30 - 16:00

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