11/06/2026
Macht dein Kind die ersten Schritte ins eigene Leben und zieht für ein Studium oder eine Ausbildung zuhause aus?
Dann kannst du hier im Schnelldurchgang prüfen, ob dir der Ausbildungsfreibetrag zusteht. Dein Kind
✔️ absolviert nachweislich eine Berufsausbildung oder ein Studium.
✔️ ist volljährig, du erhältst aber noch Kindergeld (meist bis zum 25. Geburtstag).
✔️ ist auswärtig untergebracht (z. B. im Studentenwohnheim, in einer WG oder im Internat).
Glückwunsch! Du kannst bei deiner Einkommensteuer den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 € als außergewöhnliche Belastung absetzen!
Ist dein Kind bereits aus dem Kindergeldanspruch herausgefallen? Dann kannst du deine finanzielle Unterstützung meist bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2026: 12.348 €) als Unterhaltsleistung absetzen - zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
❗ Aber Achtung: Unterhalt ist nur absetzbar, wenn das Vermögen deines Kindes 15.500 € nicht übersteigt. Verdient dein Kind mehr als 624 € pro Jahr, wird der darüberliegende Betrag angerechnet.
Ist dein Fall etwas komplizierter?
💬 Zweite Ausbildung?
💬 Studium im Ausland?
💬 Hohe eigene Einkünfte des Kindes?
Schreib oder sprich uns direkt an und wir schauen gemeinsam drauf.