SID.Serviceagentur

SID.Serviceagentur seit Nov.2009 Versicherungsmakler in Düsseldorf, nach 24Jahren Tätigkeit bei der Signal Iduna.

Risikoanalyse
Versorgungsanalyse
Konzepterstellung in allen Versicherungsfragen

03/10/2022

DELA Lebensversicherungen:

Die neuen Siegel der AssCompact TRENDS III Studie 2022
DELA belegt Platz 1 bei Sterbegeld und Platz 2 bei Risikoleben

DELA schneidet im Ranking wieder hervorragend ab. Das Ergebnis: DELA belegt Platz 1 für Sterbegeld und Platz 2 für Risikoleben.

25/06/2020

Wusstet Ihr schon?

Wohnungsbauprämie wird deutlich verbessert!
Die staatliche Förderung für das Sparen auf einem Bausparvertag – die Wohnungsbauprämie – wird ab dem 01.01.2021 wesentlich attraktiver. Sie wurde vom Gesetzgeber in allen Punkten verbessert – mehr Prämie, höhere Einzahlungen und durch die Anhebung der Einkommensgrenzen sind auch mehr Sparer förderberechtigt. Somit erzielen Sie als Bausparer Jahr für Jahr bis zu 140 Euro an Prämie.
Wir sagen Ihnen, wir Sie schon jetzt davon profitieren können:

Sie haben noch keinen Bausparvertrag?
Schon heute lohnt sich der Abschluss eines Bausparvertrages, mit dem Sie den Turbo für Ihr Spargeld nutzen.
Sie sparen bereits auf einem Bausparvertrag?
Achten Sie darauf, im nächsten Jahr Ihre monatliche Sparzahlung auf den neuen Förderhöchstbetrag von 700 Euro bzw. 1.400 Euro anzuheben. Nur dann schöpfen Sie die verbesserte Prämie in voller Höhe aus.
Sie haben die Wohnungsbauprämie bisher nicht nutzen können, weil Ihr Einkommen zu hoch ist?
Dann könnten Sie von der Anhebung der Einkommensgrenzen profitieren und wieder Prämie erhalten.
Übrigens: Es bleibt bei dem Vorteil, den junge Bausparer haben: Wenn Sie bei Abschluss des Bausparvertrages unter 25 Jahre alt sind, bekommen Sie die Prämie für die letzten 7 Sparjahre auch dann, wenn Sie den Bausparvertrag nicht wohnwirtschaftlich verwendet. Die Prämie bekommen Bausparer bereits ab einem Alter von 16 Jahren.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Fakten für die verbesserte staatliche Förderung.

Die neue Wohnungsbauprämie ab 2021 im Überblick:
Alleinstehend - Prämienhöhe (verbessert) max. 10% von 700 €
Jährliche Prämie 70 €
Einkommensgrenze (verbessert) 35.000 €
Verheiratet - Prämienhöhe (verbessert) max. 10% von 1.400 €
Jährliche Prämie 140 €
Einkommensgrenze (verbessert) 70.000 €

Das war schon lange fällig 😎

15/02/2019

Stand: 07/2018
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
INFORMATIONEN ZUM BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ

Persönlicher Ansprechpartner:
Herr Peter Lawrenz
Tel.: 0211-7006650 | [email protected]: 07/2018

BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ
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BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ 2018
Neuausrichtung der betrieblichen Altersvorsorge
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht.Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d. h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger.
Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein.
Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben
früher drei Einzahler die Rente eines Rentners fnanziert, fnanzieren
heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die
gesetzlich Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der
Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten
Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen - und das
möglichst frühzeitig!
Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Die Politik hat jetzt erneut reagiert und will die Altersvorsorge in
Deutschland durch eine wesentliche Neuausrichtung stärken. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen soll der
Verbreitungsgrad durch ergänzende Förderungen erhöht werden und
die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung gestärkt werden.
Durch Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht soll verstärkt bei Beschäftigten mit geringem Einkommen der Anreiz zur Eigenvorsorge verbessert werden.
Mit Wirkung zum 01.01.2018 tritt das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft und wartet unter anderem mit folgenden
Verbesserungen auf:
ERHÖHUNG DES STEUERFREIEN
DOTIERUNGSRAHMENS
Der steuerfreie Höchstbeitrag wird von 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze auf 8 % angehoben. Dafür entfällt der
bisher mögliche Aufstockungsbeitrag von 1.800 € jährlich.
ABER: Der Höchstbeitrag für sozialversicherungsfreie
Beiträge bleibt bei 4 %! Alles an Beitrag, was über den
4 % liegt, wird bei den Sozialabgaben doppelt veranlagt. Einmal
während der Einzahlung und einmal während der Auszahlung (in Form
einer Einmalzahlung oder als Abzug der Rentenzahlung).
Diese Regelung ist also nach wie vor insbesondere für privat
krankenversicherte Personen interessant, da es für diese nicht zu
einer Doppelung der Krankenversicherungsbeiträge kommt. Eine
Entgeltumwandlung oberhalb von 4% der Beitragsbemessungsgrenze
im gleichen Durchführungsweg ist daher nach wie vor grundsätzlich
nur interessant für privat krankenversicherte Personen, da
hier die nachgelagerten Verbeitragung mit Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträgen entfällt. In den übrigen Fällen empfehlt
sich, wie bisher auch, eine Kombination der Durchführungswege
Direktversicherung und Unterstützungskasse, wodurch eine
zweifache Ausschöpfung des steuer- und sozialversicherungsfreien
Höchstbetrags von 4% (2018: 260 Euro monatlich) der
Beitragsbemessungsgrenze möglich ist.
FREIBETRAG FÜR DIE ANRECHNUNG AUF DIE
GRUNDSICHERUNG IM ALTER
bAV-Rentenleistungen werden in einem bestimmten Umfang von
der Anrechnung auf Grundleistungen freigestellt. Der monatliche
Freibetrag beträgt 100 €. Eine übersteigende Rente wird bis zu
einer defnierten Obergrenze (i. d. Reg. wohl Regelbedarfsstufe
1) mit 30 % berücksichtigt. Maximal können hier bis zu 208 €
(Stand 2018) zusätzlich zur Grundsicherung bezogen werden.
Ein Beispiel: Die Rente beträgt 300 €, der Freibetrag liegt dann bei
162,40 € (100 € + 30 % von 200 €) und es werden nur 137,60 € auf
die Grundsicherung angerechnet (bisher volle Anrechnung).
ZUSCHUSSPFLICHT FÜR ARBEITGEBER BEI
ENTGELTUMWANDLUNGEN
Ein Arbeitgeber, der durch eine Entgeltumwandlung selbst
Sozialversicherungsbeiträge spart, muss bei Neuverträgen ab dem
01.01.2019 mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts als
Zuschuss in den Vertrag einzahlen. Dieser Arbeitgeberzuschuss muss
für bereits bestehende Verträge ab dem Jahr 2022 geleistet werden.
Bestehende Zuschussregelungen sollten unbedingt überprüft werden,
da diese in der Regel den Anforderungen an den Pflichtzuschuss nicht
standhalten
SOZIALPARTNERMODELL
Ab 2018 können die Tarifvertragsparteien vereinbaren, dass sie den
„sechsten Durchführungsweg” anbieten möchten. Dieser „sechste
Durchführungsweg” zeichnet sich durch verschiedene besondere
Merkmale aus. So haftet der Arbeitgeber dort lediglich für die
Zahlung der Beiträge und nicht dafür, dass am Ende eine adäquate
Leistung dafür gezahlt wird. Es ist sogar verboten, dass für den
Leistungsfall eine bestimmte Rente garantiert wird. Es darf lediglich
eine „Zielrente” in Aussicht gestellt werden. Erste Produkte für diesen
Durchführungsweg werden ab Mitte 2018 erwartet.Stand: 07/2018
BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGSGESETZ
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BAV-FÖRDERBETRAG FÜR ARBEITGEBER FÜR
AB 2018 NEU ZUGESAGTE ARBEITGEBERLEISTUNGEN
Der Staat bietet eine neue Steuerentlastung für Arbeitgeber (30 %
bAV Förderung auf minimal 240 €, maximal 480 € Arbeitgeberbeitrag)
speziell zum Aufbau einer arbeitgeberfnanzierten bAV für Mitarbeiter
mit einem Gehalt von monatlich bis zu 2.200 €. Bei Beschäftigten,
die über der Gehaltsgrenze verdienen, fndet diese Regelung keine
Anwendung. Die Verrechnung erfolgt direkt mit der Lohnsteuer.
RIESTER IN DER BAV
Die Vorteile der Riesterförderung und der bAV wurden in der
Vergangenheit selten kombiniert, da es in diesem Fall zu einer doppelten
Belastung mit Sozialabgaben kam. Diese Doppelverbeitragung
wurde nun abgeschafft. Zukünftig wird ein bAV-Riestervertrag im
Rentenbezug wie eine normale Riesterrente behandelt. Übrigens,
im Rahmen des BRSG wurde auch die Grundförderung des
Riestervertrags auf 175 € erhöht.
FAZIT
Ob das BRSG das gewünschte Ziel, die Verbreitung der bAV in
Klein- und mittleren Unternehmen zu stärken, erreichen wird,
bleibt wohl nur abzuwarten. Aber das BRSG hat in jedem Fall
Verbesserungen im Gepäck, die insbesondere Geringverdienern deutliche Mehrwerte in der Altersvorsorge bringen.
Die Förderung für Geringverdiener bietet Arbeitgebern einen
starken Anreiz, speziell den Arbeitnehmern unterhalb des Durchschnittsverdientes mit einer vom Betrieb gesponserten Zusatzrente eine besondere Wertschätzung entgegen zu bringen. Auch,
dass jetzt derjenige Grundsicherungsbezieher, der gespart hat,
im Alter mehr hat, als derjenige, der nicht gespart hat, ist eine
oft und lange geäußerte Forderung.
Bei anderen Regelungen ist der Mehrwert für die meisten
Mitarbeiter wohl eher geringer. Die Verdoppelung der
steuerlichen Freigrenze von 4 % auf 8 % ohne eine
entsprechende Regelung in der Sozialversicherung mag für
manche eine ausreichende Regelung sein. Für den größeren Teil
wird es aber weiterhin bei dem etwas komplizierten Weg bleiben,
die 8 % Sozialversicherungsfreiheit gleichermaßen mit jeweils
4 % auf die Direktversicherung und eine Unterstützungskasse
aufzuteilen.
Lohnt es sich auf die Produkte für den „sechsten
Durchführungsweg” zu warten?
Die Antwort ist für die allermeisten: wohl nicht. Nicht nur,
weil Abwarten der größte und häufgste Fehler ist, der in der
Altersvorsorge gemacht wird, sondern auch weil das, was da
kommen wird, für die meisten wohl nicht geeignet ist. Zum
einen darf ein solcher Altersvorsorgevertrag keine Garantien des
Arbeitgebers mehr beinhalten. Das heißt, der Sparer muss sich
Verluste leisten können und muss auch gewillt sein, Verluste
in Kauf zu nehmen. Zum anderen muss man für ein solches
Angebot bereit sein, Gewerkschaftern und Arbeitgeberverbänden
die Gestaltung des Absicherungsproduktes zu überlassen
und sich den Tarifparteien zu unterwerfen. Das sind schon
ziemlich viele Hürden für einen zweifelhaften Mehrwert.
Daher heißt es, sich über die Verbesserungen in den bekannten
und bewährten Angeboten freuen und nicht warten, sondern
starten mit einem der lukrativsten Vorsorgewege, die es zur Zeit
gibt.

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