20/07/2017
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) ist im Falle einer falschen Widerrufsbelehrung die komplette Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen möglich, die im Zeitraum vom 01.07.1994 bis 31.12.2007 abgeschlossen worden sind. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung!
Verbraucher haben Rechte – afin24 hilft! Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes aus Dezember 2013...