18/07/2021
Die aktuelle Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands schockiert uns alle zutiefst.
Seit Mittwochabend erreichen uns auf den unterschiedlichsten Wegen unzählige Schadenmeldungen.
Keller, Häuser und Garagen sind voll Wasser gelaufen.
Teilweise sind ganze Häuser den Fluten zum Opfer gefallen.
Personen und Tiere sind verletzt oder schlimmeres.
Wir unterstützen wo wir können und das geht weit über die Aufnahme eines Schadenformulars hinaus.
Wir organisieren Handwerker, Container, Wasserpumpen und Trocknungsgeräte.
Besorgen wenn nötig Fahrdienste.
Buchen Hotelzimmer für die, die beinahe Alles verloren haben.
Auch Hunde, Katzen und Pferde bringen wir unter.
Auch Rückreisekosten aus dem Urlaub werden übernommen, für die, die eigentlich ein paar schöne Tage verbringen wollten.
Meistens vor Ort - doch das ist aufgrund der teilweise zusammengebrochenen Infrastruktur nicht immer möglich.
Parallel neben unserer eigentlichen Arbeit haben wir das Geschehen so gut es uns Möglich war über die uns zur Verfügung stehenden Medien verfolgt.
Natürlich geht man davon aus, dass die Berichterstattung professionell ist und sich ausschließlich kompetente Menschen zum Thema äußern.
Doch leider müssen wir feststellen, dass die Äußerungen häufig alles sind, aber fachlich nicht immer korrekt.
Deshalb möchten wir hier einmal ein paar Sachverhalte aufklären.
Ein Großteil der aktuellen Schäden fallen unter die Rubrik der Naturgefahren, welcher über den Zusatzbaustein der „erweiterten Elementargefahren“ im privaten Bereich z.B. in eine Hausrat- und Gebäudeversicherung eingeschlossen werden kann.
Genau so individuell, wie man z.B. in eine Gebäudeversicherung die Baustein „Glas“ oder „Leitungswasser“ einschließen kann, so einfach kann man auch den Baustein zu den „erweiterten Elementargefahren“ einschließen.
Welche Punkte sind ausschließlich über diesen Baustein versichert?
- Überschwemmung
- Witterungsbedingter Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch/Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Um das Risiko für die jeweilige Region einschätzen zu können, haben die deutschen Versicherer ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, kurz: „ZÜRS Geo“ entwickelt. Mit diesem System können darüber hinaus auch Umweltrisiken eingeschätzt werden.
ZÜRS Geo hilft den Versicherern bei der Beantwortung der Frage, welches Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet ist. Diese Information hilft Ihnen bei der Kalkulation des Versicherungsbeitrags der Elementarschadenversicherung. In das System wurden 22 Millionen Adressen eingespeist. Je nachdem wie hoch das Überschwemmungsrisiko ist, wird jede Adresse einer der vier Gefährdungsklassen zugeordnet.
Mit dem eindeutigen Ergebnis, dass über 99% der Versicherungsorte in die Gefährdungsklassen GK1 - GK3 fallen und demnach ohne Probleme eine erweiterte Elementarschadendeckung beantragen können und diese i.d.R. auch bekommen.
Lediglich 0,4%, also ca. 98.000 Adressen fallen in die Gefährdungsklasse GK4, in der statistisch mindestens 1x in 10 Jahren ein Hochwasser auftritt.
Auch hier lehnen die Versicherungsgesellschaften nicht pauschal ab, sondern ermöglichen dem Versicherungsnehmer über einen Elementarschaden-Fragebogen jedes Risiko individuell zu bewerten.
Demnach liegt die Entscheidung, ob jemand das Risiko für die „erweiterten Elementarschäden“ absichert genauso beim Versicherungsnehmer, wie die Entscheidung ob jemand für sein Fahrzeug nur eine Kraftfahrtzeug-Haftpflicht-Versicherung abschließt oder eben eine Vollkasko-Versicherung.
Bisher gibt es unter allen gemeldeten Schäden nur einen Vertrag, der keine Elementarschadendeckung hat. Und das, weil der Kunde damals nicht bereit war, den Baustein einzuschließen - nicht, weil er sie nicht bekommen hätte!
Die Gothaer Versicherung garantiert außerdem, dass KEIN WOHNGEBÄUDEVERTRAG aufgrund des aktuellen Naturereignisses „Tief Bernd“ gekündigt wird.
Im Gegenteil: Das „Tief Bernd“ wird weder im Änderungsgeschäft bei bestehenden Verträgen, noch bei Neuabschlüsse als Vorschaden berücksichtigt.
Checken Sie Ihre Versicherungsunterlagen, ob Sie den Versicherungsumfang genießen, den Sie wünschen.
Beachten Sie dabei. Der Baustein „erweiterte Elementarschäden“ sollte stets sowohl in der Gebäudeversicherung UND in der Hausratversicherung enthalten sein!
Wie unterscheiden sich diese Versicherungen?
Ganz einfach gesprochen: In der Regel ist alles was fest mit dem Gebäude verbunden ist auch unter der Gebäudeversicherung abzusichern. Alles was nicht fest mit dem Gebäude versichert ist, also klassisch bei einem Umzug den Standort wechselt fällt unter den sogenannten Hausrat.
Wussten Sie eigentlich, dass auch diverse Kostenpositionen im Bereich Hausrat und Wohngebäude abgesichert sind?
Zum Beispiel fallen unter den Punkt Kosten auch:
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Schutzkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Unterbringung von Haustieren
- Rückreisekosten aus dem Urlaub
- Strom- und Mietkosten für z.B. Trocknungsgeräte
- Hotelkosten wenn das Objekt unbewohnbar ist
- Sachverständigerkosten
- Architektenkosten
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen
- uvm.
Noch eine Sache in diesem Zusammenhang.
Hauseigentümer, die einen Heizöltank betreiben, haften nach dem Wasserhaushaltsgesetz in voller Höhe für alle hierdurch entstehenden Schäden an Gewässern und am Grundwasser - und das auch ohne eigenes Verschulden.
Die Gewässerschadenhaftpflicht leistet bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter und übernimmt Schadenbeseitigungskosten z.B. für den Austausch und Abtransport des verunreinigten Erdreichs und Reparaturen am Gebäude.
Natürlich ist es nicht möglich alle Themen in diesem Beitrag zu behandeln.
Deswegen unser Aufruf:
- Ist Ihr Fahrzeug beschädigt worden, überflutet oder verschollen.
- Betreiben Sie ein Gewerbe und sind betroffen, erklären wir Ihnen gerne wie zum Beispiel eine Betriebsunterbrechungsversicherung berechnet wird.
Egal ob Sie bei uns oder wo anders versichert sind:
Brauchen Sie Hilfe, haben Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen - melden Sie sich bei uns!