16/09/2026
📉 18 bis 21 Prozent. So wenig deines Bruttoeinkommens deckt das Versorgungswerk bei Chefärzt*innen im Schnitt noch ab – bei Assistenzärzt*innen sind es fast doppelt so viel.
Der Grund: Ab einem bestimmten Einkommen zahlst du zwar weiter ein, erwirbst aber keine weiteren Rentenansprüche mehr. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt – unabhängig davon, wie gut du verdienst.
Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot dazu: volle Aktienquote, staatliche Zulagen, kein Garantiezwang. Ein guter Einstieg – aber bei 150 Euro geförderten Eigenbeitrag im Monat bleibt für Fachärzt*innen mit höherem Einkommen eine Lücke.
Die Basisrente schließt genau diese Lücke: bis zu 30.826 Euro Sonderausgabenabzug pro Jahr, dazu lässt sich die eigene Arbeitskraft direkt mit absichern.
Wie beide Bausteine zusammenspielen – und was das für dein Einkommen konkret bedeutet – haben wir hier eingeordnet: https://www.meinsternum.de/post/av-depot-basisrente 📊
Wenn du das für dich durchsprechen möchtest:
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