21/06/2026
Jahrelang warst du als Mitglied eines ärztlichen Versorgungswerks von der staatlichen Altersvorsorgeförderung ausgeschlossen. Das ändert sich ab dem 1. Januar 2027 grundlegend: Das neue Altersvorsorgedepot ersetzt die alte Riester-Rente – und öffnet die staatliche Förderung erstmals für alle Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke und freiberuflich tätige Ärzt*innen.
Was das konkret bedeutet: Auf einen Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr legt der Staat bis zu 540 Euro Grundzulage obendrauf – das sind 30 Prozent Förderquote, noch ohne Steuereffekt. Wer Kinder hat, bekommt bis zu 300 Euro pro Kind zusätzlich. Und wer unter 25 ist, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus.
Dazu kommt der steuerliche Hebel: Inklusive Sonderausgabenabzug kann die Gesamtförderquote für angestellte Ärzt*innen über 54 Prozent liegen.
Das Video erklärt, wie das Depot funktioniert, warum es neben dem Versorgungswerk sinnvoll sein kann – und für wen es besonders relevant ist. Ohne Verkaufsdruck, auf Basis konkreter Zahlen.
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