22/06/2022
Liebe Eltern und die, die es bald werden,
es ist leider ein trauriges Thema, aber kann jeden treffen. Ein geliebter Mensch, Vater oder Mutter versterben.
Verwitwete und Waisen erhalten zur Absicherung nach einem Todesfall eine Hinterbliebenenrente. Diese wird allerdings nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt, denn sie ist kein Einkommen.
Zu der Hinterbliebenenrente gehören:
- Waisenrente
- Witwenrente und Witwerrente
- Witwengeld oder Witwergeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz
Allerdings kann sich umgekehrt die Hinterbliebenenrente verringern, wenn Ihr Elterngeld bekommt. Bei der Berechnung, wird Euer Elterngeld wie Einkommen behandelt und darauf angerechnet. Allerdings wird nicht das komplette Elterngeld angerechnet, sondern nur der Teil, der höher ist als der Elterngeld-Mindestbetrag.
Zur Erinnerung, der Mindestbetrag ist:
300 Euro in den Monaten, in denen Ihr Basiselterngeld bekommen, und
150 Euro in den Monaten, in denen Ihr ElterngeldPlus bekommen.
Solltet ihr Fragen zu diesem leider traurigen Thema haben, so meldet euch gerne.
Euer Alex.