17/09/2026
Fünf Beträge, die dir zustehen – und die du nur bekommst, wenn du danach fragst. Von allein überweist die keiner.
1.000 EURO ZINSEN OHNE STEUERABZUG
Ohne Freistellungsauftrag zieht deine Bank von jedem Euro Zinsen oder Dividende Kapitalertragsteuer ab. Mit Auftrag bleiben die ersten 1.000 Euro im Jahr steuerfrei, bei Ehepaaren 2.000 Euro. Der Auftrag kostet zwei Minuten im Online-Banking und gilt, bis du ihn änderst. § 20 Absatz 9 EStG.
175 EURO RIESTER-ZULAGE, PLUS 300 JE KIND
Wer einen Riester-Vertrag hat, bekommt die Zulage nicht automatisch – sie muss beantragt werden. Mit einem Dauerzulagenantrag läuft das danach von selbst. Für Kinder, die nach 2007 geboren sind, kommen 300 Euro je Kind dazu, für ältere 185 Euro. §§ 84 und 85 EStG.
BIS 122 EURO SPARZULAGE
Zahlt dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, legt der Staat drauf: 20 Prozent auf bis zu 400 Euro im Jahr bei Beteiligungen, 9 Prozent auf bis zu 470 Euro beim Bausparen, zusammen höchstens 122,30 Euro. Einkommensgrenze: 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, als Paar 80.000. § 13 Fünftes Vermögensbildungsgesetz.
131 EURO IM MONAT, WENN DU PFLEGST
Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Er ist zweckgebunden – Tagespflege, Kurzzeitpflege, Alltagsbegleitung – und wird gegen Rechnung erstattet. Nicht abgerufenes Geld verfällt. § 45b SGB XI.
50 EURO IM MONAT VOM ARBEITGEBER
Dein Chef darf dir monatlich Sachbezüge bis 50 Euro steuer- und abgabenfrei geben, etwa als Tankkarte oder Gutschein. Kein Anspruch, sondern eine Möglichkeit – aber danach fragen kostet nichts. § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG.
Und bevor es jemand schreibt: Klar trifft nicht jeden alles. Ohne Kinder keine Kinderzulage, ohne Pflegefall kein Entlastungsbetrag. Aber einen von fünf hat fast jeder liegen lassen.
Welchen davon hattest du nicht auf dem Schirm?
Kommentiere ANTRAG, dann schreibe ich dir per DM, wo du für jeden dieser fünf Punkte hin musst. Mal ist es ein Formular, mal reicht eine Frage an den Chef.
Stand: 15. September 2026. Vereinfacht dargestellt, ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Steuerfragen im Einzelfall: Steuerberater.