20/06/2023
Zeitlich unbegrenzte Mitversicherung für Erwachsene, die noch bei den Eltern wohnen?
Großzügige Regelung: Junge, volljährige Erwachsene sind unter bestimmten Bedingungen noch bei den Eltern mitversichert. Hierbei geht es um die Haftpflichtversicherung. Selbst mit Volljährigkeit kann das erwachsene Kind immer noch im Vertrag der Eltern mitversichert sein, wenn eine der drei Bedingungen erfüllt sind:
- Das Kind macht eine erste Berufsausbildung, es kann schon eine eigene Wohnung besitzen
- Das Kind studiert, und kann ebenfalls eine eigene Wohnung oder einen WG-Platz, etc. haben
- Das Kind wohnt noch in elterlicher Wohngemeinschaft
In diesem letzten Fall sieht das Gesetz offenbar keine Altersgrenze vor, während in anderen Bereichen die Altersgrenze von 25 Jahren bestimmt wird.
Es gelten jedoch bestimmte Anforderungen, was unter elterlicher Wohngemeinschaft verstanden wird. In einem konkreten Fall, der vor Gericht entschieden wurde, reicht die Vorlage einer Meldebescheinigung mit gleicher Wohnadresse nicht aus, um eine automatische Schadendeckung durch die Haftpflichtversicherung der Eltern zu begründen.
Welche konkreten Bedingungen müssen erfüllt sein, damit nach dem Gesetz von einer gemeinsamen Hausgemeinschaft ausgegangen wird?
Zitat:
„Eine häusliche Gemeinschaft besteht bei einem nicht ganz vorübergehenden Verhältnis der Wohngemeinschaft, das vor allem in einer einheitlichen Wirtschaftsführung zum Ausdruck kommt. Indizien hierfür sind insbesondere die gemeinsame Nutzung von zumindest Teilen des Hausrats und der Räume, die Gewährung von Kost und Logis oder finanzieller Mittel, die Dauer des gemeinsamen Wohnens und das Befinden persönlicher Gegenstände in der Wohnung.“
Öffentlich Abrufbares Urteil OLG Dresden 4 U 2595/22.
Ob diese Regelung, als Erwachsener immer noch bei den Eltern mitversichert zu sein, überhaupt sinnvoll ist, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Der deutsche Gesetzgeber ist recht großzügig in dieser Hinsicht und unterstützt eher die lang währende Obhut der Eltern.
Eine für mich bessere Lösung wäre, einheitlich jeden jungen Erwachsenen mit Vollendung des 18. Lebensjahres in die Selbstverantwortung zu entlassen. Diese Entscheidung ist klarer, eindeutiger und es gibt keine „Schlupflöcher“ oder unterschiedlich auslegbare Tatbestände. Bei Jahresbeiträgen von etwa 40€, also etwa 3,50€ im Monat, ist dies auch für jeden jungen Erwachsenen, egal ob berufstätig oder nicht, leistbar. Es unterstützt das Prinzip der Selbstverantwortung, da er ab 18 ja auch voll deliktfähig ist und somit immer für seinen eigenen verursachten Schaden aufkommen muss.
Der entsprechende Gerichtsfall ist hier nachlesbar:
https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/nur-im-hotel-mama-wann-volljaehrige-kinder-mitversichert-sind-148031.php
https://www.justiz.sachsen.de/esamosplus/pages/index.aspx