10/09/2026
Grundsätzlich können sowohl Kaufende als auch Verkaufende die Notarin oder den Notar frei auswählen. Bei Immobilienkäufen wird die Notarin oder der Notar aber häufig von der Käuferseite ausgewählt, da diese die Notar- und Grundbuchkosten in der Regel trägt. Die Verkäuferseite kann jedoch ebenfalls eine Notarin oder einen Notar vorschlagen. Auch Empfehlungen durch Maklerinnen und Makler sind üblich.
💡 Gut zu wissen: Für die Vorbereitung eines Immobilienverkaufs werden verschiedene Unterlagen benötigt. Liegen diese nicht rechtzeitig vor, kann sich die Vorbereitung des Notartermins und damit der Verkauf verzögern. Je nach Immobilie und Situation müssen Unterlagen beispielsweise beim Grundbuchamt, Bauamt, bei der Hausverwaltung oder weiteren Stellen angefordert werden.