25/01/2024
Nach der Ankündigung im Koalitionsvertrag wurde im vergangenen November in Berlin bekannt, dass die Bundesregierung plant - 24 Punkte des Betriebsrentengesetzes zu ändern.
Ein Gesetzesentwurf wurde noch nicht veröffentlicht.
Unter anderem sollen folgende Punkte angegangen werden:
1. Ausweitung des Sozialpartnermodells
2. Abfindungshöchstgrenze § 3 Abs. 2 BetrAVG
3. Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei Teilrente
4. Optimierung der Geringverdienerförderung § 100 EStG (haushaltsabhängig)
Selbstverständlich werden wir auch dieses anstehende Vorhaben für unsere Kunden beobachten und bei Handlungsbedarf transparent kommunizieren und in die interne betriebliche Altersversorgung (bAV) / Betriebsrente implementieren, so dass weiterhin ein Höchstmaß an Rechtssicherheit besteht, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Gerne sind wir auch für Sie persönlich da - www.bavglobal.de