09/08/2025
🎓 Studium zählt – auch ohne Abschluss.
Wusstest du, dass deine Zeit an Uni, FH oder Hochschule bereits ab deinem 17. Geburtstag für die gesetzliche Rentenversicherung angerechnet werden kann?
👉 Und das Beste: Du musst keinen Abschluss vorweisen.
👉 Es reicht, wenn du offiziell eingeschrieben warst – egal ob du das Studium beendet hast oder nicht.
🧠 Was heißt das genau?
Dein Studium gilt als sogenannte Anrechnungszeit.
Das sind Zeiten, in denen du nicht arbeitest oder einzahlst, die aber trotzdem zählen – z. B. für:
✅ die Wartezeit, um überhaupt Rentenanspruch zu bekommen
✅ den Zugang zur Erwerbsminderungsrente
✅ einen lückenlosen Versicherungsverlauf
Du willst wissen, ob deine Zeiten angerechnet werden?
👉 Wir helfen dir dabei. Einfach & persönlich.