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08/11/2022

Verjährung 2022 – jetzt Forderungen sichern!

Die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) beträgt drei Jahre. Die Regelverjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Mit Ablauf des 31.12.2022 verjähren sonach alle Forderungen aus dem Jahr 2019, die der dreijährigen Regelverjährung unterliegen, dies bedeutet, dass insbesondere Rechnungen aus dem Jahr 2019 die Verjährung droht.

Folgende Möglichkeiten haben Sie, um Ihre Forderungen zu sichern:

Hemmung der Verjährung § 203 ff. BGB

Hemmung der Verjährung bedeutet, dass ein bestimmter Zeitraum in die Verjährung nicht mit eingerechnet wird. Die Verjährungsfrist wird gestoppt. Nach Ablauf des hemmenden Ereignisses läuft sie bis zum Ende normal weiter.

Der Lauf der Verjährung wird gehemmt durch:

Klageerhebung auf Leistung oder auf Feststellung eines Anspruches
die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides, Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsbescheides
Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahrens
Einreichung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe
Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger

Außergerichtliche Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen hemmen nicht den Verjährungseintritt!

Neubeginn der Verjährung § 212 ff. BGB

Die Verjährungsfrist beginnt neu zu laufen, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagzahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder durch sonstige ausdrückliche Erklärung anerkennt oder durch beantragte oder vorgenommene Vollstreckungsmaßnahmen.

Neubeginn der Dreijahresfrist setzt nicht erst zum Jahresende, sondern unmittelbar ein!

Verjährungsverzicht

schriftliche Erklärung des Schuldners, dass dieser ausdrückliche auf die Einrede der Verjährung verzichtet

Neben der dreijährigen Verjährungsfrist gibt es sowohl spezielle kürzere sowie längere Fristen. Einen Überblick erhalten Sie in der nachfolgenden Aufstellung. Im Zweifel sollte immer fachlicher Rat hinzugezogen werden.

Wichtigste Verjährungsfristen im Überblick

3 Jahre

regelmäßige Verjährungsfrist
Zinsansprüche
Gerichts- und Anwaltskosten, soweit nicht durch Kostenfestsetzungsbeschluss tituliert

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

§§ 195 und 197 Abs. 2 BGB

30 Jahre

rechtskräftig festgestellten Ansprüchen (Urteilen, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Vollstreckungsbescheide),
Ansprüchen aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden
Ansprüchen, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind
Herausgabeansprüchen aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten und Familien- und erbrechtlichen Ansprüchen

Die Verjährungsfrist beginnt taggenau mit der Rechtskraft der Entscheidung zu laufen.

§ 197 Abs. 1 BGB

6 Monate

Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache

Die Verjährungsfrist beginnent mit dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält.

§ 548 BGB

1 Jahr

Ablieferung der Ware bei Frachtkosten und Speditionskosten

§ 429 Abs. 1 HGB

2 Jahre

Ablieferung / Abnahme bei kauf- und werkvertraglichen Mängelansprüchen
Ansprüchen aus Reisevertrag

Die zweijährige Verjährungfrist beginnt bei Anprüchen aus Reisevertrag am geplanten Ende der Reise.

§ 651g Abs. 2 BGB

5 Jahre

Mängelansprüche bei Bauwerken
Mängelansprüche bei eingebauten mangelhaften Sachen

Die Verjährungsfrist beginnt ab Übergabe bzw. Abnahme.

§§ 634a Abs. 1 Nr. 2 und
438 Abs. 1 Nr. 2a BGB

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16/08/2018

Inkassoschreiben sind zwar unschön, wettbewerbsrechtlich aber zulässig, so der BGH. Entscheidend ist, dass der Eintreiber mit offenen Karten spielt.

Wir berücksichtigen die DSGVO!Es war das Thema der letzten Wochen: Das Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnun...
05/06/2018

Wir berücksichtigen die DSGVO!

Es war das Thema der letzten Wochen: Das Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum dem 25.05.2018 und deren Umsetzung.

INKASSOservice Bremen hat sich umfassend mit der Thematik auseinandergesetzt und sichert den Schutz Ihrer Daten ausdrücklich zu:
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In unserer überarbeiteten Datenschutzerklärung können Sie sich sowohl über die durch uns getroffenen Maßnahmen zum Datenschutz als auch über Ihre persönlichen Rechte informieren.

1. Datenschutz auf einen Blick Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausf....

05/06/2018

Alttitel gut aufbewahren!

Sollte die Zwangsvollstreckung eines Titels zurzeit nicht erfolgreich sein oder der Schuldner über sein Vermögen ein Insolvenzfahren eröffnen, lohnt es sich dennoch, den Titel aufzubewahren. Zum Einen tritt die Verjährung des Titels frühestens nach 30 Jahren ein. Es ist nicht auszuschließen, dass der Schuldner in diesem Zeitraum wieder zu Einkommen und/oder Vermögen kommt und die Vollstreckung dann zum Erfolg führt. Zum Anderen sind auch bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahren nicht zwangsläufig alle Forderungen weg. So bleiben diese beispielsweise bestehen, wenn keine Restschuldbefreiung erteilt wird. Auch können nach Erteilung der Restschuldbefreiung Zinsansprüche für den Zeitpunkt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens mittels des Alt-Titels noch vollstreckt werden.
Gerne übernehmen wir für Sie die Langzeitüberwachung Ihrer Titel – ganz ohne Kostenrisiko!

Unsere neue Webseite ist nun online. Schaut doch mal vorbei!
18/09/2017

Unsere neue Webseite ist nun online. Schaut doch mal vorbei!

Das Inkassounternehmen aus Bremen bietet bundesweites professionelles Inkasso und Forderungsmanagement

20/02/2017

Die Verwendung des gesetzlichen Formulars "Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher/in" i. d. F. v. 01.04.2016 ist nur noch bis zum 28.02.2017 zulässig. Danach ist allein nur noch das Formular i. d. F. v. 01.12.2016 zulässig (http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Vollstreckungsauftrag_an_Gerichtsvollzieher.html). Der Gesetzgeber hat mit dem aktualisierten Formular auf Seite 5 zwei zusätzliche Module L7 und L8 (das ehemalige Modul L7 ist nunmehr L9) und M5 geschaffen.

– zur Vollstreckung von Geldforderungen – (Stand: 1. Dezember 2016)

28/11/2016

Das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften ...

Adresse

Voltastraße 136
Bremen
28357

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