29/04/2026
Neue Energieausweise!
Die EU verschärft die Vorschriften für Energieausweise und weitet deren Verwendungspflicht erheblich aus.
Zukünftig werden sie in deutlich mehr Situationen benötigt – für Makler erhöht sich dadurch das Risiko, gegen die Regelungen zu verstoßen.
Mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie werden Energieausweise ab Mai 2026 EU-weit vereinheitlicht und strengeren Anforderungen unterworfen.
Eine der wesentlichen Neuerungen besteht darin, dass ein Ausweis künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen sowie bei umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen vorzulegen ist.
Darüber hinaus sind Immobilienmakler verpflichtet, bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf von Wohngebäuden einen gültigen Energieausweis bereitzustellen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Zudem wird die Bewertungsskala auf die Klassen A bis G umgestellt, wobei die Klasse A künftig ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten ist. Bereits ausgestellte Ausweise bleiben für die Dauer von zehn Jahren gültig. In Deutschland ist die Umsetzung im Rahmen einer Gesetzesnovelle vorgesehen, die sich jedoch möglicherweise bis Juli verzögern wird.
Unter anderem berichtet Haufe über die anstehenden Änderungen: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/energieausweis-pflichten-und-fristen_84342_534562.html
Wer also bereits jetzt weiß, dass er seine Immobilie in den kommenden Jahren verkaufen möchte, sollte noch rechtzeitig einen Energieausweis erstellen lassen.
Schreiben Sie einen Energieausweis in die Kommentare, falls Sie einen neuen Energieausweis benötigen.
Ab Mai gelten EU-weit neue Vorgaben bei Energieausweisen für Gebäude. Die Änderungen werden vor allem für Eigentümer relevant, die eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder renovieren wollen. Alle Regeln im Überblick.