Gerhard Versicherungsmakler GmbH

Gerhard Versicherungsmakler GmbH We also have hours per appointment. Nr: 60883 Sektion B


Vermittlerregister:
IHK Köln Reg. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Geschäftsführender Gesellschafter:
Markus Gerhard
Versicherungskaufmann


Anschrift:
Gerhard Versicherungsmakler GmbH
Talstr. 27
50321 Brühl

Telefon: 02232-922072
Telefax: 02232-922074
E-Mail: info[at]gerhard-makler.de
Webseite: www.gerhard-makler.de


Bürozeiten:
Mo.-Fr. 8.30-12.00 Uhr
Di. & Do. 17.00 - 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Handelsregister:
AG Köln Reg. Nr: D-FU6C-Y8K3Q-77


Ve

rsicherungsmakler gemäß § 34 d GewO


Finanzamt Brühl STNR:
224/5717/1298 VST8


Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Markus Gerhard (Anschrift wie oben)

Realisierung:
Christian Bell
Softwareentwicklung und Internetdesign
Mühlenstr. 61
D-50354 Hürth
E-Mail: info[at]christianbell.de
Webseite: www.christianbell.de

Hosting:
Host Europe GmbH
Welserstraße 14
D-51149 Köln
Telefon: 0800 - 4 67 83 87 (gebührenfrei)
Fax: 01805 - 66 32 33 (14ct/min aus dem deutschen Festnetz)
E-Mail: support[at]hosteurope.de
Webseite: www.hosteurope.de

Bilder:
aboutpixel.de / HONDA Hornet © Philipp Schwarz


Haftungsausschluss:

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Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler. Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten:
Für alle Versicherungssparten mit Ausnahme der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Webseite: www.versicherungsombudsmann.de

Für die Private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
10117 Berlin
Webseite: www.pkv-ombudsmann.de


Zuständige Aufsichtsämter:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
-Bereich Versicherungen-
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Telefon: 0228 4108-0
Telefax: 0228 4108-1550
E-Mail: poststelle[at]bafin.de


Zuständige IHK:
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10 - 26
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Telefon: 0221/1640-332
Telefax: 0221/1640-339
Webseite: www.ihk-koeln.de


Registereintrag:
Der Versicherungsmakler ist gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung im Vermittlerregister eingetragen. Das Vermittlerregister wird von nachfolgender Institution geführt:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180/5005850
(14 cent/Min aus dem deutschen Festnetz mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info


Unsere Registrierungsnummer lautet:
D-FU6C-Y8K3Q-77

17/02/2021

Mopedschilder 2021
Dieses Jahr können Mopedschilder nur noch bestellt werden. Kontaktieren Sie uns jetzt damit Sie auch nach dem ersten März mobil bleiben.

28/05/2020

Ab dem 01.06 sind wir auch wieder persönlich in unserem Büro für Sie erreichbar. Bitte vereinbaren sie einen Termin und beachten Sie die Hygienevorschriften und Maskenpflicht.

18/03/2020

Wir sind auch in Krisenzeiten für Sie erreichbar möchten Sie aber bitten vom erscheinen in unserem Büro abzusehen. Sie können uns weiterhin über Telefon,Email,Fax unsere Webseite und per Videofeed erreichen.

Betriebsschliessungsversicherungen wegen Seuchen können wir nur noch für bestimmte Branchen und unter bestimmten Vorraussetzungen anbieten.

14/02/2019

Die neuen Versicherungskennzeichen für das Jahr 2019 sind eingetroffen und ab sofort ab 40€ verfügbar.

10/09/2018

Von Wohnrechten und Pflege

Aktuell leben rund 800.000 Pflegebedürftige in den
Heimen der Republik. Die Unterbringung in einem Pflegeheim
empfiehlt sich immer dann, wenn die Pflege im heimischen
Umfeld bedingt durch den Umfang der Pflegebedürftigkeit,
bauliche Gegebenheiten oder mangels Angehöriger im näheren
Umkreis nicht mehr vernünftig sichergestellt werden
kann.

Ein großer Teil der Bestandsimmobilien in Deutschland
ist überhaupt nicht auf den Pflegefall seiner Bewohner aus
gelegt. Passt in Ihr Badezimmer ein Wannenlift?
Kann man einen Rollstuhl neben der Toilette platzieren,
um selbst oder
mit Hilfe leichter hinüber und wieder herüber zu kommen?
Türzargen, Treppen und weitere bauliche Dinge tragen dann
abschließend noch dazu bei, dass es einfach nicht vernünftig ist,
daheim zu pflegen.

Soweit wäre das auch noch kein
großes Problem, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen würde,
die anfallenden Kosten zu
decken.

Das tun sie aber nicht – taten sie noch nie.
Die selbst zu erbringenden Zuzahlungen sind in den vergangenen Jahren noch weiter gestiegen.

Die Beträge, die durchschnittlich
monatlich (!) aus eigener Tasche zugezahlt werden müssen,
schwanken von Bundesland zu Bundesland sehr.

Selbst in
Sachsen, dem pflegetechnisch preiswertesten Bundesland,
sind es aber bereits 1.205 Euro, die im Fall eines Falles
irgendwo herkommen müssen. Zur Not auch aus einem
eingetragenen Wohnrecht. Dies kommt z. B. bei Paaren,
die ohne Trauschein zusammenleben, doch häufiger mal
vor, damit im Fall des Todes des Immobilieneigentümers
der verbleibende Partner nicht ohne Weiteres etwa von den
Kindern des Hauses verwiesen werden kann. Eine nachvollziehbare Vorkehrung.

Was hierbei aber vergessen wird: Wird
der verbliebene Partner pflegebedürftig und muss stationär
gepflegt werden, kann von den Eigentümern der Immobilie
(z. B. eben die Kinder) verlangt werden, sich entsprechend
des Wertes des nicht in Anspruch nehmbaren Wohnrechts
an den anfallenden Pflegeheimkosten zu beteiligen.

Basis ist hier in der Regel der ortsübliche Mietspiegel. Darauf ist
dann zumeist niemand vorbereitet, das sorgt für Verstimmung
und ist einem weiteren, harmonischen Kontakt selten
zuträglich.

Da wäre es schon besser, der Eigenanteil könnte
aus eigener Tasche bezahlt werden, oder? Pflege ist immer
ein Familienthema – gemeinsam besprechen, gemeinsam
Vorsorge treffen. Wir helfen!

07/08/2018

Dauerproblem: Unterversicherung

In der gewerblichen Sachversicherung (z. B. Inhalts- oder Gebäudeversicherung) ist die vereinbarte Versicherungssumme Dreh- und Angelpunkt der Erstattung im Schadenfall.

Sie muss ausreichend hoch ausfallen, um im Falle eines
Totalschadens z. B. alles an Inventar abzudecken, was vorhanden ist. Mit der Entschädigungszahlung soll grundsätzlich eine Komplettneuanschaffung möglich sein, sonst bleiben Sie auf einem Teil der tatsächlich anfallenden Kosten sitzen.

Auch bei kleineren Schäden wirkt sich die Höhe der
Versicherungssumme aus, obwohl die vereinbarte Versiche
rungssumme noch nicht „erreicht“ wurde. Haben Sie z. B. einen echten Gesamtwert von 100.000 Euro, versichern aber
nur 75.000 Euro, wird dieses Verhältnis der Unterversicherung auch auf einen Schaden von 10.000 Euro übertragen.
Da Sie nur 75 % versichert haben, werden nur 7.500 Euro erstattet. Wer bewusst so verfährt, spielt mit dem Feuer.

Aber auch ohne Absicht kann es schnell zu einer Unterversicherung kommen: Neuanschaffung einer weiteren Maschine, Lagerung von georderten Produkten bis zur Abholung, außerordentlicher Einkauf von Vorräten bei Sonderrabatten...

An eine Nachmeldung denkt man hier nicht immer gleich. Einzelne Versicherer verzichten (zumindest in bestimmten Grenzen)
auf die Anrechnung einer Unterversicherung.
Dann steht wenigstens die vereinbarte Summe im Schadenfall zur Verfügung.

Wir prüfen gerne für Sie, welche Möglichkeiten es für Ihre Firma gibt, diesen Risikofaktor abzumildern

01/06/2018

Auch uns ist Datenschutz ein Anliegen!

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist in aller Munde, es gibt viel Aufregung und Unsicherheit um Dinge, die uns seit Jahren nicht fremd sind. Zurecht fragen Sie sich, was mit Ihren Unternehmens- und vor allem auch personenbezogenen Daten geschieht.

Wir speichern und verarbeiten die verschiedensten Daten,
die wir zur Kommunikation, Bestimmung des benötigten
Versicherungsumfanges sowie der Kalkulation einer
Prämie benötigen.
Auch für die Betreuung im Schadenfall
müssen wir Daten speichern und in Ihrem Interesse weitergeben.

Das Thema Datenschutz wurde in diesen Zusammenhängen bei uns schon immer großgeschrieben. Entsprechend sorgsam gehen wir mit den uns anvertrauten Daten um
und erheben nicht mehr als notwendig.

Daran wird sich künftig nichts ändern. Im Gegenteil, wir möchten, dass Sie sich bei
diesem sensiblen Thema rundum wohlfühlen und keine Fragen offen bleiben.

Zögern Sie keinesfalls, uns anzurufen. Gerne
übersenden wir Ihnen unsere neue Datenschutzrichtlinie, in der wir unter anderem Ihre Rechte darstellen. Wir verfolgen
unsere Tätigkeit auf Basis des bisher mit Ihnen geschlossenen Maklervertrages und der Einwilligungserklärung in Ihrem
Sinne weiter. Wir bleiben Ihr zuverlässiger Partner

24/05/2018

Die neuen Datenschutzregeln gelten
auch für Ihren Verein...!

Bereits zum 25. Mai diesen Jahres greifen die Vorschriften
der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und
des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Diese
gelten nicht nur für Firmen, sondern für alle natürlichen und
juristischen Personen – damit auch für Verein
Unter den
Datenschutz fallen alle personenbezogenen Daten: Namen,
Geburtsdaten, Anschriften, Bankverbindungen... und das
nicht nur von Mitgliedern, sondern auch von Spendern,
Kontakten usw. Ob die Daten digital oder auf Papier gespei
chert und verarbeitet werden, spielt übrigens keine Rolle.

Zuständig für den Schutz dieser Daten ist der Vorstand. Diesem obliegt es, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen
Regelungen eingehalten werden.

In diesem Zusammenhang sollte darauf geachtet werden, dass jeder im Verein, der
mit den Daten zu tun hat, für das Thema Datenschutz sensibilisiert wird. Sind im Verein mehr als neun Personen mit der
Datenverarbeitung beschäftigt, so muss auch ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Dies kann auch eine externe
Fachkraft sein, was unter anderem aus Gründen der Haftung dieser, falls es dennoch zu Fehlern kommt, zu empfehlen
ist. Da die neuen Regelungen bei Verstoß sehr empfindliche Geldstrafen vorsehen, sollte sich jeder Vereinsvorstand
unbedingt mit der Thematik auseinandersetzen. Vorlagen für z. B. Datenschutzerklärungen usw. bieten die IHKs auf Ihren
Webseiten an. Sprechen Sie das Thema unbedingt in Ihrem Verein an!!!

Adresse

Talstrasse 27
Brühl
50321

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00
Dienstag 08:30 - 19:00
Mittwoch 08:30 - 12:00
Donnerstag 08:30 - 19:00
Freitag 08:30 - 12:00

Telefon

+492232922072

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