08/01/2026
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Winterdienst wird häufig unterschätzt – vor allem beim Thema Haftung.
Viele denken, dass nur die Wege auf dem eigenen Grundstück relevant sind.
In vielen Städten ist das zu kurz gedacht.
Oft wird die Räum- und Streupflicht per kommunaler Satzung auf Eigentümer übertragen.
Das kann auch den Gehweg vor dem Grundstück betreffen, selbst wenn dieser der Stadt gehört.
Welche Pflichten konkret gelten, regeln die Kommunen selbst. Räumzeiten, Streumittel und Umfang unterscheiden sich teils deutlich.
Kommt es bei Schnee oder Glätte zu einem Unfall, können erhebliche Haftungsrisiken entstehen – insbesondere bei Personenschäden.
Deshalb sollte auch der passende Haftpflichtschutz als Eigentümer des Grundstücks geprüft sein.
Kurz:
• 1-2 Familienhaus selbst bewohnt: in der Regel über seine Privathaftpflicht
• Mehrfamilienhaus oder nicht selbst bewohntes 1-2 Familienhaus über separate Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht
Haltet das bitte immer auf den aktuellen Stand!
Wenn du eine neutrale Übersicht möchtest, worauf Hausbesitzer beim Winterdienst grundsätzlich achten sollten, schreib mir „Schnee“ per Direktnachricht.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die örtlichen Regelungen.