23/11/2016
Gesetzgeber will Makler beschneiden. Wenn die Umsetzung der IDD so greift, wie im gestern vorgelegten Referentenentwurf vorgesehen, dürfen sich Makler künftig ausschließlich vom VU über Provisionen vergüten lassen, die mit Sicherheit in LV weiter sinken werden. Sie dürften auch keine Servicegebühren-Vereinbarung direkt mit dem Kunden treffen, und würden bei der Vermittlung von Nettotarifen leer ausgehen. Der neu geschaffene Honorar-Versicherungsberater dagegen darf isolierte Rechtsberatung gegen Honorar leisten, er darf den VN gegenüber den VUs außergerichtlich vertreten, er darf konkurrenzlos günstige Nettotarife aber auch Bruttotarife vermitteln. Bei den Bruttotarifen schreibt das VU 80 Prozent der Provision direkt dem Kunden gut, Der Berater stellt dem Kunden eine Rechnung. Wer sich nicht auf Gedeih und Verderb von Provisionen der VU abhängig machen will und den Nutzen des neuen Status für seinen KUnden und für sich selbst erkennt, wird den Weg des Honorar-Versicherungsberaters gehen.