12/11/2017
INFO-Service
> Verjährungen von Forderungen
Auch jetzt geht es wieder schwer auf den 31.12.2017 und die damit verbundene Verjährung von Forderungen bestimmter Jahre zu.
Der Artikel ist zwar aus 2016, enthält aber dennoch gute Informationen dazu UND weitere gute Vorschläge, Mahnfälle von vorne herein zu verringern bzw. zu vermeinden...
https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/die-3-jahresfrist-bei-forderungen_190_278196.html
Wie immer gilt: Im Zweifel Rücksprache mit dem eigenen Steuerbüro halten.
HG
Euer SMP-Team
Die Verjährung von Forderungen sollte rechtzeitig geprüft werden. Wir haben alle relevanten Punkte für Sie zusammengefasst, die Sie beachten sollten..