17/09/2026
Dein Partner liegt im Krankenhaus und kann nicht entscheiden.
Ihr seid verheiratet – und du darfst trotzdem fast nichts.
Seit 2023 gibt es das Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB):
▸ Es gilt nur sechs Monate
▸ Und nur für Gesundheitsangelegenheiten
✗ Für Bank, Verträge, Behörden und Wohnung gilt es nicht.
Dafür braucht es eine Vorsorgevollmacht.
▸ Und was fast niemand weiß:
Es gibt Rechtsschutztarife, die die **notarielle Vorsorgevollmacht
bezuschussen** – nach sechs Monaten Wartezeit.
Damit holst du über diesen einen Baustein schnell zwei bis drei
Jahresbeiträge wieder raus und bist nebenbei voll rechtsschutzversichert.
Merksatz: Verheiratet sein ist keine Vollmacht.
▸ Wir sagen dir, ob dein Vertrag das kann – und lassen es dir
auf Wunsch vorab schriftlich bestätigen.