17/06/2014
Den gesetzlichen Anspruch seinen Beruf abzusichern hat nur noch wer vor dem 02.01.1961 geboren ist. Fast jeder vierte Arbeitnehmer wird vor seinem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig.
Sprechen Sie mich an. Ich zeige Ihnen gern Alternativen.
Ein unbedachter Schritt, eine Unaufmerksamkeit - schon ist der Unfall da. Im schlimmsten Fall kann man den Beruf nie mehr ausüben.