14/09/2015
Berufsunfähigkeit - im Fall des Falles zahlt ja die Ärzteversorgung
Das stimmt allerdings nur bedingt. Das Versorgungswerk zahlt nämlich erst dann, wenn der Arzt gar nicht mehr in der Lage ist, ärztlich tätig zu sein. Es stellt nach seiner Satzungsdefinition richtigerweise auf den Beruf des Arztes und nicht des Facharztes ab. Insoweit ist der Abschluss einer privaten BU-Versicherung, die bereits schon dann eintritt, wenn z. B. durch gesundheitliche Einschränkungen die derzeit ausgeübte Tätigkeit nur noch halbtags ausgeführt werden kann; zudem ist eine Verweisung auf andere Fachrichtungen ausgeschlossen.