18/11/2011
Vermögensschadenhaftpflicht
Personen mit beratenden Tätigkeiten, für die eine Absicherung gegen Haftpflichtforderungen nicht zwingend vorgeschrieben ist, können sich mit einer Vermögensschadenhaftpflicht schützen. Diese Versicherung deckt ein ähnliches Spektrum wie die Berufshaftpflicht ab.
Sinnvoll ist sie für Personen und Unternehmen, die durch Fehlberatung Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, zur Versicherung dieser Schäden aber nicht gesetzlich verpflichtet sind. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Unternehmensberater, Versicherungsvermittler, Ingenieure und auch Hard- und Softwareentwickler.
Im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung wird die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung individuell an die Risikosituation des Versicherungsnehmers angepasst. Dem Abschluss einer solchen Police geht daher eine umfassende Risikoanalyse voraus, auf dieser Basis macht die Versicherungsgesellschaft dann ein individuelles Angebot.