Finanzbuchhaltung
Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung und zwar genau in dem Umfang, wie Sie ihn brauchen. In einem einführenden Gespräch klären wir, welche der folgenden Leistungen wir übernehmen, wie wir mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Rechnungsabteilung kooperieren und ob einer unserer Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort tätig werden sollte. Lohn- & Gehaltsabrechnung
Was die Komplexität der Lo
hn- und Gehaltsabrechnung angeht, liegt Deutschland ganz vorne. Wir kennen die Regelwerke und Gesetze, halten die über 100 relevanten Daten im Blick und übernehmen die Kommunikation mit den über 15 Bezugsgruppen. Betriebswirtschaftliche Beratung
Sie starten Ihr Unternehmen? Wir beantworten Ihnen alle Fragen zur Selbständigkeit, helfen bei den Anmeldungen oder optimieren Ihren Businessplan. Gerne finden wir die passenden Zuschüsse oder Förderprogramme oder den idealen Synergiepartner. Damit Sie mit Ihrer Idee loslegen können. Ihr Unternehmen wächst und Sie fragen sich, wo Sie Prozesse optimieren können, wie Sie weiter wachsen können oder an welchen Stellen Sie Kosten optimieren können? Wir analysieren Ihre Ausgaben und Einnahmen, erstellen Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung und schlagen Ihnen konkrete Maßnahmen vor. Bei Ihnen drückt der Schuh an anderer Stelle? Ihr Unternehmen befindet sich in einer Krise? Mit unseren jahrelangen branchenübergreifenden Erfahrungen und Partnernetzwerk können wir sicher auch dieses Problem lösen. Für eine Vielzahl dieser Beratungsleistungen ist eine staatliche Bezuschussung möglich. Vereine
Wir haben ein Herz für Vereine und bieten ihnen die oben stehenden Leistungen zu einem rabattierten Preis an. Meist tauchen die wichtigsten Fragen aber bei der Gründung und der finanziellen Abwicklung von konkreten Projekten auf – daher unterstützen wir sie dank unserer jahrelangen Erfahrungen in der Vereinsberatung auch bei folgenden Aufgaben:
Unterstützung bei der Gründung des Vereins: Satzungsgliederung, Gründungsprotokoll, Hilfeleistung bei der steuerlichen Gemeinnützigkeit
Personaleinsatz: Beratung zu Lohnarten und zur Abrechnung von Personalkosten
Projektarbeit: anlegen, verwalten und auswerten von Projekten
Rechtlicher Hinweis
Wir berücksichtigen das Steuerberatungsgesetz
Auf Grund des reglementierten Steuerberatungsgesetzes in Deutschland werden entsprechend § 8 Abs. 4 StBerG die von uns verwandten Begriffe Buchhaltung, Buchführung oder ähnliche Bezeichnungen eingeschränkt und durch Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und lfd. Die angebotene Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr.4 StBerG das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnungen. Unsere detailierte Leistungbeschreibung finden sie hier. Wir sind bemüht Rechte Dritter zu achten und an einer Klärung von urheber-, markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen
interessiert, bitte wenden Sie sich an uns. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und im berechtigten Fall diesen Ansprüchen in geeigneter Form gerecht werden sowie der Gefahr einer Wiederholung entgegenwirken. Etwaige Anspruchsteller weisen wir hiermit ausdrücklich auf die Beachtung der Schadenminderungspflicht hin. Anwaltliche Abmahnungen ohne vorhergehenden direkten Kontakt und somit ohne Möglichkeit einer einvernehmlichen Klärung werden sowohl im Grunde als auch im Bezug auf damit einhergehende Kosten und Maßnahmen als unbegründet und unberechtigt zurückgewiesen, bei weiterer Anspruchsstellung erfolgt negative Feststellungsklage. http://buchhalter-berlin.de/rechtlicher-hinweis/