07/07/2023
Erbengemeinschaft - Teil 3
Spannend kann es werden ...
.. wenn sich nach dem Tod herausstellt, dass es Menschen gibt, die dem Verblichenen sehr nahe standen und auch noch zum Kreis der Erben gehören.
Langwierig kann es werden, wenn sie erst noch gesucht werden müssen. Dann ist der Nachlass im schlimmsten Fall zunächst einmal verwaist. Denn nur die Erbengemeinschaft gemeinsam kann über ihn entscheiden. Je nach Art seiner Zusammensetzung kann die Notwendigkeit einer Nachlassverwaltung bestehen. Im Zuge dieser müssen Erben erleben, dass ihnen eine völlig fremde Person vorgesetzt wird. Hinnehmen, dass über ihre Köpfe hinweg über die Entwicklung von Geldanlagen, Mietobjekten bis hin zur Führung eines Unternehmens entschieden wird.
Ist der Kontakt zu dem unbekannten Erben endlich hergestellt, weiß nicht, wie der "unerwartete" Familienzuwachs so tickt. Ob man sich bei der Auseinandersetzung des Erbes überhaupt einig wird.
Möchten Sie Ihre Lieben all diesen Unwägbarkeiten aussetzen? Wenn nicht, regeln Sie Ihre Angelegenheit frühzeitig. Wir helfen Ihnen gerne bei der Aufklärung. Und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Strategie, die die Risiken einer Erbengemeinschaft von vornherein umschifft.
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Bild: Pixabay / cocoparisienne