Cara-Nachlass

Cara-Nachlass Um Erbe und Nachlass entstehen viele Fragen und Herausforderungen. Wir beraten Sie gern!

Erbengemeinschaft - Teil 3Spannend kann es werden ..... wenn sich nach dem Tod herausstellt, dass es Menschen gibt, die ...
07/07/2023

Erbengemeinschaft - Teil 3

Spannend kann es werden ...
.. wenn sich nach dem Tod herausstellt, dass es Menschen gibt, die dem Verblichenen sehr nahe standen und auch noch zum Kreis der Erben gehören.

Langwierig kann es werden, wenn sie erst noch gesucht werden müssen. Dann ist der Nachlass im schlimmsten Fall zunächst einmal verwaist. Denn nur die Erbengemeinschaft gemeinsam kann über ihn entscheiden. Je nach Art seiner Zusammensetzung kann die Notwendigkeit einer Nachlassverwaltung bestehen. Im Zuge dieser müssen Erben erleben, dass ihnen eine völlig fremde Person vorgesetzt wird. Hinnehmen, dass über ihre Köpfe hinweg über die Entwicklung von Geldanlagen, Mietobjekten bis hin zur Führung eines Unternehmens entschieden wird.

Ist der Kontakt zu dem unbekannten Erben endlich hergestellt, weiß nicht, wie der "unerwartete" Familienzuwachs so tickt. Ob man sich bei der Auseinandersetzung des Erbes überhaupt einig wird.

Möchten Sie Ihre Lieben all diesen Unwägbarkeiten aussetzen? Wenn nicht, regeln Sie Ihre Angelegenheit frühzeitig. Wir helfen Ihnen gerne bei der Aufklärung. Und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Strategie, die die Risiken einer Erbengemeinschaft von vornherein umschifft.
www.cara-nachlass.de

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Erbengemeinschaft - Teil 2Auseinandersetzung- im doppelten Sinne –Das Wesen der Erbengemeinschaft ist die Auseinanderset...
06/07/2023

Erbengemeinschaft - Teil 2

Auseinandersetzung
- im doppelten Sinne –

Das Wesen der Erbengemeinschaft ist die Auseinandersetzung. Im Sinne von Auflösung ist sie ihr gewünschtes und erklärtes Ziel. Auf dem Weg dahin setzen sich die Mitglieder der Gemeinschaft jedoch häufig mit heftigen Debatten, Meinungsverschiedenheiten und Streit auseinander.
Dahinter können persönliche Ambitionen stecken. Aber auch unklare Formulierungen im Testament treiben Zwist unter die Erben.

Ist das wirklich nötig? Oder kann dieser Entwicklung mit einer frühzeitigen und durchdachten Erbregelung entgegengesteuert werden? Wir meinen ja, und begleiten Sie gerne auf dem unliebsamen Weg der Beschäftigung mit dem eigenen Tod.

Immer wieder bestätigen uns Menschen, die wir unterstützt haben, dass ihnen eine enorme Last von der Seele genommen wurde. Sie können ihr Leben in der letzten Phase nun genießen und einen unbelasteten Umgang mit ihren Erben pflegen.

Wenn auch Sie eine gute Basis für Ihre Angehörigen schaffen wollen, rufen Sie uns zu einem unverbindlichen Gespräch an. Sie erreichen uns in Berlin unter +49 30 32 52 72 40.

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Erbengemeinschaft - Teil 1Haben Sie sich das auch genau überlegt?Was Erblasserinnen und Erblasser ihren Lieben antun, we...
05/07/2023

Erbengemeinschaft - Teil 1

Haben Sie sich das auch genau überlegt?

Was Erblasserinnen und Erblasser ihren Lieben antun, wenn sie ohne eine durchdachte Erbregelung sterben, ist vielen gar nicht bewusst.

Erben mehrere Personen, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft. Das sieht das Gesetz so vor, wenn kein Testament errichtet worden ist.
Aber auch, wenn in Testament oder Erbvertrag nicht nur eine Person erbt, entsteht eine solche Gemeinschaft.

Sie ist die Keimzelle für Probleme.
Wesentliche Entscheidungen über den Nachlass können die Mitglieder der Gruppe nur gemeinschaftlich treffen. Prallen dabei widerstreitende Interessen aneinander, wird zunächst die Verwaltung des Nachlasses schwierig. In der Folge können sich Auseinandersetzung und Auflösung der Erbengemeinschaft quälend und unnötig lange hinziehen.

Wenn Ihnen am Herzen liegt, Ihren Lieben all das zu ersparen, lassen Sie uns gemeinsam ausloten, wie eine Lösung im Interesse aller gestaltet werden kann.
Rufen Sie uns an: +49 30 32 52 72 40. Gerne auch zur Vereinbarung eines persönlichen Termins in Berlin.

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Strategie – FazitAlle Faktoren im Blick behaltenGanz gleich, ob man sein Vermögen per Testament vererbt, aus taktischen ...
04/07/2023

Strategie – Fazit

Alle Faktoren im Blick behalten

Ganz gleich, ob man sein Vermögen per Testament vererbt, aus taktischen Gründen, Angehörige zunächst vom Erbe ausschließt oder einem Dritten die Vollstreckung des eigenen letzten Willen auferlegt, das Thema ist in jedem Fall komplex. Und es will sensibel gehandhabt werden, wenn Erblasserin und Erblasser gut funktionierende Beziehungen unter den Erben mit einer falschen Erbregelung nicht aufs Spiel setzen wollen. Sie kommen um eine sorgfältig erarbeitete Strategie nicht umhin.

Nutzen Sie die Erfahrung von Begleitern und lassen Sie ein paar Augen mehr einen Blick auf Ihre Situation werfen. Gemeinsam mit Ihnen entwerfen wir einen individuellen Plan für einen friedlichen Übergang.
www.cara-nachlass.de

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Strategie – Teil 3Testamentsvollstreckung.. hört sich zunächst einmal bedrohlich an, kann aber bei bestimmten Erbkonstel...
02/07/2023

Strategie – Teil 3

Testamentsvollstreckung
.. hört sich zunächst einmal bedrohlich an, kann aber bei bestimmten Erbkonstellationen durchaus hilfreich sein.

Nicht immer lässt sich mit testamentarischen Regelungen ein sinnvoller Umgang mit dem Nachlass garantieren.
Es gibt Situationen, in denen Erben aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, geerbte Unternehmensanteile erfolgreich zu halten. Hier kann es Sinn machen, zum Beispiel die Interessen minderjähriger Erben durch einen Testamentsvollstrecker wahrnehmen zu lassen. Gerade in diesem Fall wäre sie vermutlich auch nur zeitlich begrenzt. Ist die Führung eines Unternehmens im Rahmen der Vollstreckung erforderlich, gilt es, eine fachlich geeignete Person zu wählen.

Lassen Sie uns gemeinsam beleuchten, ob, in welcher Form und wie lange eine Testamentsvollstreckung in Ihrem Fall sinnvoll ist, damit Ihr Lebenswerk nachfolgenden Generationen erhalten bleibt.
Ihr Weg zu uns: +49 30 32 52 72 40, [email protected]

Bild: reinhard sester – Adobe Stockmedien-ID #48639571

01/07/2023
Strategie – Teil 2ErbengemeinschaftGemeinschaft, diese überschaubare soziale Gruppe, deren Mitglieder durch ein starkes ...
30/06/2023

Strategie – Teil 2

Erbengemeinschaft

Gemeinschaft, diese überschaubare soziale Gruppe, deren Mitglieder durch ein starkes "Wir-Gefühl" miteinander verbunden sind. Trifft das auch auf die Erbengemeinschaft zu? In sehr vielen Fällen wohl kaum.
Verstirbt ein Angehöriger, werden mannigfaltige Prozesse in Gang gesetzt. Das Leben mit der Erblasserin oder dem Erblasser zieht wie ein Film vor dem geistigen Auge vorüber. Körperliche Empfindungen treten ein. Gefühle kommen hoch. Nicht immer hat man sich im Reinen von einander verabschiedet. Manch Mangel bleibt zurück. Und dann wird man mit Menschen, die eine ganz andere Erlebniswelt mit dem verlorenen Menschen verbindet, plötzlich zusammengewürfelt und soll die Hinterlassenschaft aufteilen. Kein Wunder, dass es da zu Reibereien kommt. Häufig steht nicht die sachliche Aufteilung im Zentrum, sondern die Erwartung an einen Ausgleich dessen, was in der Beziehung immer gefehlt hat. Das macht die Erbauseinandersetzung schwierig und langwierig.

Im Wege der Mediation werden Intentionen und Bedürfnisse herausgearbeitet. Die gegenseitige Wahrnehmung der Hintergründe löst Spannungen. Die Erbengemeinschaft kommt in kürzerer Zeit und reibungsloser zum Ziel.

Wenn Sie Begleitung bei der Erarbeitung der erforderlichen Strategie wünschen, sprechen Sie uns an. Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail, +49 30 32 52 72 40, [email protected].

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Strategie – Teil 1Erben vor Überraschungen bewahrenMöchten Erblasserin oder Erblasser bestimmte Personen vom Erbe aussch...
29/06/2023

Strategie – Teil 1

Erben vor Überraschungen bewahren

Möchten Erblasserin oder Erblasser bestimmte Personen vom Erbe ausschließen, können diese trotzdem Ansprüche haben. Gehören sie zu den pflichtteilsberechtigten Personen, steht ihnen ein bestimmter Teil des Nachlasses zu. Der Erbe muss den Anteil in Form eines Geldbetrages zahlen.

Insbesondere, wenn Unternehmen übertragen werden, kann die Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche dazu führen, dass Betriebe zerschlagen werden müssen.

Vermeiden Sie diesen Fall mit der entsprechenden Strategie.
Detaillierte Verträge des Erblassers mit allen Beteiligten sind das geeignete Instrument. Gegen einen entsprechenden Ausgleich wird darin unter anderem ein Verzicht auf den Pflichtteil vereinbart und Ihr Lebenswerk kann bestehen bleiben.

Wenn Sie Unterstützung bei der Mediation des Verzichts des Pflichtteilsberechtigten benötigen, begleiten wir Sie. Vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes, unverbindliches Gespräch. Gerne auch persönlich am Kurfürstendamm 36 in Berlin. +49 30 32 52 72 40

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Flexible Erbregelungen – FazitBei der Unternehmensübertragung genau hinschauenDas eigene Lebens- oder Familienwerk von d...
28/06/2023

Flexible Erbregelungen – Fazit

Bei der Unternehmensübertragung genau hinschauen

Das eigene Lebens- oder Familienwerk von den Kindern fortführen lassen. Ein schöner Gedanke!

Damit das gelingt, gilt es, zu Lebzeiten

◽ alle Persönlichkeiten genau zu kennen,
◽ offene Gespräche mit allen Beteiligten zu führen,
◽ das Regelwerk der Gesellschaftsverträge im Blick zu haben.

Sukzessive Vermögensübertragung vor dem Tod und darüber hinaus macht Sinn, wenn auch die rechtliche Aufstellung des Unternehmens mitspielt.
Da kann es notwendig sein, nicht bedachte Ereignisse so aufzufangen, dass das Ziel nicht in weite Ferne rückt.

Gerne werfen wir mit Ihnen gemeinsam einen Blick auf die Situation und entwickeln Strategien zur gewünschten Gestaltung.
Kontaktieren Sie uns!
+49 30 32 52 72 40 - [email protected]

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