Ines Mersch

Ines Mersch Selbstständ. Finanzanlagenvermittlerin (§ 34 c, 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO)
Selbstständ. Versicherungs-beraterin und -Vermittlerin (§ 34 d, § 34e Abs. 1)

Nachdem ich 1983 meine Ausbildung zur Bankkauffrau begonnen und anschließend vier Jahre im Privatkunden-Bereich der Dresdner Bank gearbeitet habe, bin ich zum 1. Januar 1990 in die Selbstständigkeit gegangen. Seither arbeite ich frei und unabhängig an der Entwicklung von Konzepten für die Verwirklichung der Ziele und Wünsche meiner Mandanten im Hinblick auf Liquidität, Rentabilität, Absicherung, V

ermögensaufbau und Vermögenssicherung. Dabei ist es vollkommen unabhängig, in welcher Lebensphase sich mein Mandant oder meine Mandantin befindet, ob bereits Vermögen erzielt wurde oder der erste Schritt in ein Berufsleben bevorsteht. Es ist nie zu spät und auch nie zu früh. Voraussetzung jedweder Zusammenarbeit ist dabei ein höchst vertrauensvoller und offener Austausch. Ihr Erfolg ist unsere gemeinsame Arbeit. Reg.: D-F-142-DJ11-38
Erteilte Erlaubnis: Finanzanlagenvermittlerin gemäß § 34f Abs. 1, Satz 1 GewO. Umfang der Erlaubnis: Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f, Abs. 1 Nr. 1 GewO)

Reg.: D-CQSX-LSPQU-44
Erteilte Erlaubnis: Versicherungsvermittlerin gemäß § 34d GewO, Versicherungsberaterin gemäß § 34e, Abs. 1 GewO. Weitere Erlaubnis:
Erlaubnis nach §34c GewO. Umfang der Erlaubnis: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, den Erwerb von ausländischen Investmentanleihen, den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung verwaltet werden.

21/11/2025

Geld als Weg zur Unabhängigkeit

Eine aktuelle Studie beleuchtet den sich wandelnden Umgang junger Menschen in Deutschland mit Geld. Finanzielle Unabhängigkeit steht dabei an erster Stelle.
Besonders die Generation Z (knapp 67%) und generationsübergreifend 58,9% der Befragten nennen dies als ihr wichtigstes finanzielles Ziel.

Auf Platz zwei folgt die Altersvorsorge, die von über der Hälfte der Teilnehmer als Priorität genannt wird. An dritter Stelle rangiert die Erfüllung persönlicher Träume.

Ein Zitat aus der Studie unterstreicht den grundlegenden Wandel im Verständnis von Geld, »insbesondere bei der Generation Z: Finanzen werden nicht mehr als notwendiges Übel betrachtet, sondern als wesentliches Instrument für ein selbstbestimmtes Leben.«

Trotz dieser positiven Entwicklung bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftslage und der Altersarmut. Diese Sorgen sollten ernst genommen werden und sind nicht nur ein negatives Stimmungsbild. Sie sind eine Warnung!

[Für die Untersuchung "Finanzielles Wohlbefinden: Stimmungslage in Deutschland" wurden vom 12.-23. Juni 2025 zweitausend Menschen im Alter von 16-65 Jahren befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ nach Alter und Geschlecht.]

30/10/2025

SCHENKEN STATT ERBEN!

Noch immer ist vielen verborgen, wie teuer es für unsere Nachfahren werden kann, wenn wir zum Beispiel unsere Immobilie vererben.

Muss das sein? Nein!

Es ergibt sehr häufig Sinn, Vermögen bereits zu Lebzeiten an Familienmitglieder zu verschenken - und so das erarbeitete Vermögen vor dem (erneuten) Zugriff der Finanzämter zu schützen.

Denn die Erbschaftssteuer kann bis zu 50% betragen!

Wir geben Euch Stichworte. Ihre Beraterinnen und Berater der Bankshop AG beraten Sie gerne und kompetent. Oder Sie schreiben uns an.

* hohe Freibeträge für direkte Verwandte nutzen
* Freibeträge stehen Familienmitgliedern alle 10 Jahre erneut zu
* Auch bei Immobilien kann eine frühe Übertragung sinnvoll sein

Ganz gleich, ob und in welchem Umfang Schenkungen vorgenommen werden: diese können nicht rückgängig gemacht werden und sollten daher immer von vertraglichen Vereinbarungen flankiert sein.

♥️
18/04/2025

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26/02/2025
18/02/2025

Adresse

Siebenmorgen 43
Bergisch Gladbach
51427

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