11/06/2026
Manchmal überschneiden sich Job und Familienrealität – gerade, wenn das eigene Kind krank ist.
Genau in solchen Momenten ist es hilfreich, zu wissen, dass Unterstützung da ist. Deshalb können Mitarbeitende mit Kindern oder Pflegekindern bei bis zu zehn Tage im Jahr bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen, um sich zu kümmern – ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen und ohne bürokratische Hürden.
Und auch im Alltag entlastet grenke: Eltern nicht schulpflichtiger Kinder und Pflegekinder können einen monatlichen Zuschuss zur Kinderbetreuung beantragen.
Mit diesen Angeboten möchten wir unsere Mitarbeitenden dabei unterstützen, Beruf und Familie noch besser miteinander zu vereinbaren und dort zu entlasten, wo es im Alltag wirklich zählt.