16/06/2026
🌾 Hoffest geplant? An die Veranstaltungshaftpflicht denken!
Ob Tag der offenen Tür, Hoffest oder Jubiläumsfeier – sobald Gäste auf den Hof eingeladen werden, gilt die Veranstaltung rechtlich als eigenes Risiko.
Kommt es zu einem Unfall, haftet der Veranstalter. Das kann schnell teuer werden.
Eine Veranstaltungshaftpflicht schützt zum Beispiel bei:
✅ Personenschäden von Besuchern
✅ Schäden durch Stände, Hüpfburgen oder Technik
✅ Sachschäden auf gemieteten Flächen oder Zelten
✅ Schadenersatzforderungen durch Organisationsfehler
Gerade bei Hoffesten mit vielen Besuchern, Maschinen-Vorführungen oder Kinderattraktionen ist dieser Schutz sinnvoll.
💡 Unser Tipp:
Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht deckt Veranstaltungen nicht automatisch vollständig ab. Eine separate Veranstaltungshaftpflicht schafft hier Sicherheit.
👉 Wir prüfen gerne, ob dein Hoffest richtig abgesichert ist.