04/08/2020
neu geregelt. Seit dem 17.07.2020 haften Anhänger-Eigentümer künftig nicht mehr, wenn sie in einem Gespann fahren. Geregelt wird dies im neuen „Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr“. Damit haftet bei Gespannen künftig wieder alleine das Zugfahrzeug und auch deren Kfz-Haftpflichtversicherung ist alleine für Schäden eintrittspflichtig.
Eine Haftung des Anhängers tritt nur ein, wenn dieser gefahrerhöhend wirkt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein abgestellter Anhänger sich auf abschüssiger Strecke selbstständig macht und einen Drittschaden verursacht. Haften müssen Eigentümer auch, wenn der Anhänger aufgrund eines technischen Defekts einen Schaden verursacht. Die Kosten für private und gewerbliche Anhänger-Versicherungen (insbesondere für Auflieger der Gewerbeflotten im Logistikbereich) werden sich durch die neue Regelung zukünftig drastisch reduzieren. Sprechen Sie uns gerne an.
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